Es ist in der Tat müßig, sich hier zum hundertsten Male den selben dogmatischen Standpunkt anhören zu müssen – aber gut, Herr von Mende gibt das Ganze ja in jedem Dom-Römer-Ausschuss gebetsmühlenartig zum Besten, und das noch in meist cholerischer Form, insofern ist man es schon gewohnt.
Aber zum Thema: es hat schon seinen Grund, dass für die Bewerbung eine Frist besteht, ebenso für den Baubeginn. Zum einen will keiner 50 kleine Baustellen auf dem Gebiet haben, zum anderen sind es die statischen Erfordernisse – wenn auch verbrochen von unseren technikgläubigen Vorfahren der 1960er in Form der Tiefgarage – die es schlicht unumgänglich machen, den Aufbau zügig und in einem Stück durchzuführen. In diesem singulären Aspekt kann man niemanden einen Vorwurf machen.
Jede Parzelle einzeln auszuschreiben wäre zudem aus europäisch-wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen. Dazu gab es ja zahlreiche Gutachten, und genau deswegen wurde die Dom-Römer GmbH begründet.