^ Wie Du schreibst - die Straße ist seit gut 100 Jahren mit einer Strab erschlossen, die Stadtbahnen kamen wohl vor mehreren Jahrzehnten hinzu. ...
...Wäre es ein Unglück, würde man die darüber gezeigte Lücke mit einem Geschoss mehr als die 2+DG der Nachbarshäuser bebauen - als Beitrag zur nachträglichen Nachverdichtung?
Zur Straßenbahnstrecke: Die Straßenbahnverbindung von Oberbilk über Wersten bis Benrath (früher sogar bis Ohligs) war ab 1899 in Betrieb, bis 1917 wurde das Meterspurnetz auf Düsseldorfer Normalspur umgerüstet.
Wersten und Holthausen wechselten bereits 1908/09 vom damals noch selbständigen Benrath nach Düsseldorf.
Zur Bebauung: Für eine deutliche Verdichtung müssten neue Bebauungspläne erstellt werden, allerdings dürfte schon eine höhere Bebauung bei den Anliegern auf massive Widerstände stoßen, da dieses den Charakter ihres Wohnviertels deutlich verändern würde.
Ohne neuen Bebauungsplan kann nur gemäß § 34 BauGB gebaut werden, also in Art und Maß der Bebauung der Eigenart der Umgebung angepasst.
Für Teilbereiche gibt es zudem rechtsgültige Bebauungspläne jüngeren Datums, die explizit eine gelockerte Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern, teils auch Reihenhäusern vorschreiben.