^ändert nichts daran, dass der Ball jetzt beim Haushaltsausschuss ist.
Vor der Bundestagswahl passiert da vermutlich auch nichts mehr. Und danach leben wir in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Der Bundestag hat zuletzt im Plenum in der 16. Wahlperiode einen Beschluss zum Einheitsdenkmal gefasst und darin dem Haushaltsausschuss das letzte Wort übertragen (siehe oben).
Und rein nach der Geschäftsordnung des Bundestages hat sich die Sache, wenn man es genau nimmt, eh schon in der 17. Wahlperiode erledigt:
GO Bundestag
§ 125 Unerledigte Gegenstände
Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt.
Das folgt dem Gedanke, dass nach einer Neuwahl des Bundestages die Karten neu gemischt sind und Vorgänger ihre Nachfolger nicht an politische Vorhaben der abgelaufenen Wahlperiode binden können sollen.
Dass der Haushaltsausschuss die Sache bisher immer neu aufgegriffen hat ist politischer Goodwill, aber keine parlamentarische Pflicht aus einem Beschluss von Anno Dazumal. Verpflichtet sich damit überhaupt zu befassen ist der Haushaltsausschuss nur in der selben Wahlperiode, in der eine Sache an ihn zur Entscheidung verwiesen wird.
Und die Linkspartei ist dagegen, Schulz wird RRG, falls möglich, nicht an solch einer Kleinigkeit scheitern lassen. Das sehen auch die Wippenfreunde so, weswegen es ja gerade ein letztes Aufbäumen gibt.