Aus meiner beschränkten Laiensicht würde ich davon ausgehen, dass keine Versicherung unbegrenzt zahlt. Die Leistungen der Gebäudeversicherung sind in der Regel durch eine Versicherungssumme begrenzt, die auf dem indexierten "Wert 1914" beruht. Es wird also zunächst anhand von Tabellen ermittelt, was der Wert 1914 ist, was das Bauwerk im Jahre 1914 gekostet hätte. Unterstellen wir der Einfachheit halber mal, die Baukosten von 1931 entsprechen dem Wert 1914, dann gehen wir hier von 35.000 Mark aus (das Holz wurde von der Stadt gestellt, imprägniert wurde es von Lehrlingen im Reichsbahn-Ausbesserungswerk Hanau, den Aufbau, d.h. die Leistungen der Zimmerleute und das restliche Material, Fundamente usw. hat größtenteils ein Frankfurter Geschäftsmann gespendet).
Wäre die Gebäudeversicherung eine Neuwertversicherung, würde der Neuwert errechnet aus dem Wert 1914 x Baupreisindex 2017 (kenne ich nicht, nehmen wir den von 2016: 1330,7). daraus errechnete sich eine Versicherungssumme von
(Wert 1914 x Baupreisindex) : 100
(35.000 x 1.330,7): 100 = 465.745 DM
Wäre die Versicherung eine gleitende Neuwertversicherung, würde anstelle des Baupreisindex ein sog. gleitender Neuwertfaktor angesetzt, der für das Jahr 2016 bei 17,03 lag, dann käme man auf eine Versicherungssumme von 596.000 DM (= 35.000 x 17,03), was knapp 305.000 € entspricht
Kriegt man dafür einen neuen Goetheturm?