Gentrifizierung in Berlin

  • Es geht hier nicht um ein Recht zu haben irgendwo zu wohnen, sondern es geht darum, Städte so zu planen, dass keine Ghettos entstehen. Funktioniert vielerorts wunderbar. Verstehe nicht, warum Arme nicht in der Innenstadt wohnen sollten.
    Armenviertel hat man in der Vergangenheit immer wieder abgerissen.


    Und nein, ich bin weder Ost-Berliner, noch Linker.


    Du hast 110% Recht mit die Bolded. Niemand wollte Ghettos in einem Stadt. Niemand.


    Arme Leute kann nicht in der Innenstadt wohnen, wegen etwas das heißt Ersatzkosten.


    Ich kann ein einfaches Beispiel für dich bauen, über warum es ist sehr ineffizient soziale Wohnungen für die Arme in "A1" Addresse zu haben. Aber bevor ich "Krieg und Frieden" schreiben ...


    1) Ineffizient für den Stadt -- verlorene Steuereinkommen.


    2) Ineffizient für Investoren -- Langsamer ROI, und höherer baukosten für kein Gewinn.


    3) Ineffizient für die arme. Wenn es gibt 5% Soziale Wohnunen in einem Stadtviertel & 95% nicht arme Leute (Mittle-Stande nach hoch) -- die preise für Benzin, Babysittin, Lebensmittel, Friseur, unw. usf., steigh auch nach hoch. Für die arme, die müssen aus dem viertel gehen einkaufen zu gehen.


    Warum wird ein Investor ein Penny bauen und vermieten, wenn er ein Rewe City in the gleichen Platz bauen könnte & mehr Gewinn machen?

  • ^^^
    Wobei diese Debatte nicht nur in Berlin geführt wird, vielmehr ist sie mittlerweile überall Thema.
    Allerdings würde ich den Anspruch auf halbwegs gut bezahlte Arbeit und entsprechend finanzierbaren Wohnraum nicht als egoistische Erwartungshaltung bezeichnen. Ich denke mal da stimmst du mir zu.
    Alternativ werden "die Plätze an der Sonne" dank fehlender Investitionen immer weniger, und der "Kampf" um eben jene immer härter.
    Möchte man eines der Grundprobleme Berlins angehen, wie z.B. die hohe Arbeitslosigkeit, helfen nur Investitionen in Arbeitsplätze.
    Zudem sollte das Berlin von vor 100 Jahren kein Maßstab für heute sein. Es ist ja eher so, daß viele ehemalige Arbeiterviertel nun gentrifiziert werden. Abgesehen davon wünscht sich auch niemand die damalige Wohnsituation zurück, die Bilder der Arbeiterunterkünfte aus der Kaiserzeit kennen wir ja alle. Ich stimme dir aber zu, daß es logisch ist das Berlin sich verändert, aber das muß nicht zu Lasten der Allgemeinheit geschehen. Durch Gentrifizierung lößt man das Armutsproblem nicht, man verschiebt es lediglich in andere Bereiche der Stadt, und ich denke mal wir sind uns alle einig das eine geographische Isolation von Armut wie auch von Reichtum die Probleme nur verschärft und nicht im Interesse der Allgemeinheit liegt.

  • ^^^ Das „Dienen“ in Art. 14 Abs. 2 GG wird aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG im Allgemeinen als eine Schrankenbestimmung verstanden. Eigentum besteht nicht absolut in dem Sinne, dass der Eigentümer Eingriffe jedweder Art in sein Eigentum abwehren darf, vielmehr hat er Eingriffe auf gesetzlicher Grundlage hinzunehmen. Ein typischer, sozial motivierter Eingriff in das Eigentum sind die für die Vermietung von Wohnraum geltenden Regeln des Mietrechts, etwa die Beschränkungen der Kündigung und der Mieterhöhung; ein anderes Beispiel ist die allgemeinwohlbezogene Beschränkung der baulichen Nutzung von Grundstücken durch Regeln der Bauplanungs- und Bauordnungsrechts oder des Umweltrechts zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.


    Der Satz "Eigentum verpflichtet" richtet sich nicht unmittelbar an Eigentümer, sondern verpflichtet vor allem den Gesetzgeber, dem Eigentümer die im Interesse Dritter oder der Allgemeinheit gebotenen Schranken zu setzen. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums gilt nicht unmittelbar aus der Verfassung heraus, sondern bedarf immer wieder im Einzelfall der Konkretisierung und Aktualisierung durch den Gesetzgeber, dessen Handeln in jedem einzelnen Fall immer wieder der verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen wird, zuletzt z.B. wieder durch entsprechende Klagen gegen den Mietspiegel oder die Mietpreisbremse.

  • Was bedeutet "dienen" eigentlich?


    Ich versuche es einmal für dich aufzudröseln.


    Zunächst einmal ist das Grundgesetz kein politisches Manifest, sondern die Ermächtigungsgrundlage aller staatlichen Gewalt auf dem Boden der Bundesrepublik. Alle Rechte und Pflichten, die sich für den einzelnen Bürger aus dem Grundgesetz ergeben, wirken daher (beinahe) ausschließlich im Verhältnis Bürger-Staat (nicht Bürger-Bürger, diese sog. Drittwirkung gibt es nur am Rande hier und da und ist auch dort umstritten). Die Sozialbindung des Eigentums hat "nur" die verfassungsrechtliche Aufgabe, staatliche Eigentumseinschränkungen auf eine feste Grundlage zu stellen. Dahinter steckt die Maßgabe, dass beispielsweise Enteignungen "nicht einfach so" möglich sind, also nach Willkür politischer Mehrheiten oder einer Regierung, sondern nur, wenn damit dem Gemeinwohl gedient ist - im Zweifel ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu überprüfen, ob dies eingehalten ist. Was mancher persönlich "links" eingestellte Mitbürger gerne laienhaft in diese Passage hinein liest ist also das genaue Gegenteil dessen, was es bedeutet. Es engt den Handlungsspielraum für Eigentumsbeschränkungen für Legislative, Judikative und Exekutive zusätzlich ein (Enteignungen an sich wären auch ohne die Spezifierung bzgl. Gemeinwohl möglich; die strenge Gemeinwohlbindung von Eigentumsbeschränkungen ist in Absatz 3 Artikel 14 GG noch einmal bekräftigt, man wollte da schon redaktionell genau diese Fehldeutung nicht zulassen, die entsteht, wenn man Absatz 2 isoliert herauszieht). Auch gilt stets die Einheit der Rechtsordnung, auch geltende Gesetze gehören dazu, sofern sie dem GG nicht widersprechen und somit vom BVerfG für ungültig erklärt wurden. Das BGB ist gültig. Im BGB heißt es in § 903 Satz 1 BGB "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.". Auch hier wieder ein sehr starker Eigentumsschutz, der nur dort seine Grenzen hat, wo entweder Rechte anderer beeinträchtigt werden oder ein Gesetz eindeutige Schranken regelt (ein Gesetz, nicht eine Anordnung eines Politikers, sei es die Bundeskanzlerin höchstpersönlich) und dieses Gesetz muss seinerseits die strenge Gemeinwohlbindung nach Artikel 14 erfüllen oder ist ansonsten verfassungswidrig und (nach Feststellung durch das BVerfG) nichtig.


    Auch die Exegese des zitierten Auszuges "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." belegt dies, wenn rechtsdogmatisch sauber durchgeführt. Zunächst ist es kein Zufall, dass es sich um zwei getrennte Sätze handelt, sondern eine semantisch sichtbar gemachte Trennung zwei zu trennender Regelungen zum Grundrecht am Eigentum. Die Formulierung "Eigentum verpflichtet" kann also nicht freihändig und lax mal so eben mit "Wohle der Allgemeinheit" im nächsten Satz verknüpft und dementsprechend interpretiert werden, als wäre das Wohl der Allgemeinheit die "Verpflichung" des Eigentums (man mag in Romanen oder Zeitungsartikeln solche "Sinneinheiten" über Satzgrenzen hinweg aufstellen - aber nicht in der Juristerei! Der Punkt ist eine eindeutige Trennung, die beiden Sätze könnten mit redaktioneller Anpassung des zweiten Satzes auch an zwei ganz verschiedenen Stellen im GG getrennt voneinander auftauchen).


    Die Verfassung muss sehr abstrakt und für alle nur denkbaren Fälle formuliert sein, daher geht es dabei beispielsweise auch um Dinge, an die "Klassenkämpfer" vielleicht nicht denken, wenn sie diese Passage überfliegen und darin einen tropfen sozialistischen Öls wähnen. Denn während, siehe oben, der zweite Satz indirekt auch eine Eingriffsschranke für den Staat ist, so ist dieser erste Satz, "Eigentum verpflichtet", tatsächlich eine Schranke des absoluten Eigentumsrechts (siehe § 903 BGB, Der Eigentümer einer Sache kann (...) mit der Sache nach Belieben verfahren (...)). Auch das ist aber natürlich - wie eigentlich nichts im Grundgesetz! - keine unmittelbar für den Bürger alltagswirksame Rechtsnorm, das GG ist ja keine säkulare Bibel, sondern vielmehr Rechtsgrundlage für sonstige Gesetze, Verordnungen und Satzungen staatlicher Organe. Beispielsweise die Grundlage dafür, dass eine Kommune anordnen darf, dass ein Hauseigentümer seine verwahrloste Immobilie sichert oder - der in der Praxis wohl relevanteste Fall - er sich an Denkmalschutzauflagen halten muss, also sein Haus nicht umbauen oder sanieren kann wie er will. Voraussetzung: es gibt ein verfassungsmäßig formuliertes und in Kraft gesetztes Gesetz oder eine sonstige wirksame Rechtsnorm, die Details dazu bestimmt.


    Nur mit dieser Passage aus dem Grundgesetz könnte natürlich auch kein Beamter der Denkmalbehörde zu einem Eigentümer marschieren und sagen "Hier, dein Eigentum verpflichtet, jetzt mach mal so und so" (Bestimmtheitsgebot!), staatliche Eingriffe unterliegen weitaus mehr gesetzlichen und prozessualen Schranken und Bedingungen, als nur aus dem Grundgesetz zu entnehmen ist (immer an die Einheit der Rechtsordnung denken; wenn es so einfach wäre, dass man einfach nur einen Halbsatz irgendwo herausziehen muss und der regelt dann alles eindeutig und abschließend, dann bräuchte es keine Gerichte und keine Juristen).


    Es gibt auch die - getrennt voneinander zu prüfende! - Anwendung, sowohl von Artikel 14 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz und Artikel 14 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz, ein schönes Beispiel dafür ist das Mietrecht. Denn dabei gibt es nicht wenige Konfliktsituationen, in denen einerseits das Recht des Staates, das Eigentumsrecht ("Eigentum verpflichtet") einzuschränken zur Anwendung kommt, dabei aber auch die Schranke aus Art. 14 II S. 2 ("Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.) - als Begründung kommt dafür also nur das Gemeinwohl in Betracht - und nicht zu vergessen die besondere Schranke aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG ("Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.") sowie weiteren Normen, wie zB § 903 Satz 1 BGB, als Schranken.


    Es ist auch keineswegs gesagt, dass zB anhängige Klagen gegen die "Mietpreisbremse", wenn diese nach Rechtswegserschöpfung einmal beim BVerfG angekommen sind, nicht erfolgreich sind; nur weil der Bundestag die Mietpreisbremse mit Mehrheit beschließt und auch die Bevölkerungsmehrheit dafür ist heißt es noch lange nicht, dass sich der einzelne Eigentümer das bieten lassen muss, eine Demokratie ist ja keine Diktatur der Mehrheit, davor sind die Grundrechte, hier speziell das Eigentumsrecht. Auch der Bundestag ist in der Gesetzgebung selbst Schranken unterworfen. Das Eigentumsrecht gehört dabei zum "ungeschriebenen" Verfassungskern der Freiheitsrechte, der sich aus Artikel 1 Absatz 1 GG ergibt und entsprechend durch die Ewigkeitsklausel in Art. 79 III GG abgeschirmt ist. Das Grundgesetz, wie auch durch ständige Spruchpraxis des BVerfG bestätigt, misst dem Eigentumsrecht die Bedeutung eines elementaren Persönlichkeits- und Menschenrechts bei, auch diese "Super-Schranke" ist bei Prüfungen von Eigentumseingriffen durch den Staat stets mit zu berücksichtigen. Das ist dann auch ein indirektes Einfallstor für gesellschaftliche und politische Strömungen, denn hier müssen Richter im Einzelfall (!) abwägen und je nach politischem und gesellschaftlichem Klima kann diese Abwägung natürlich anders ausfallen ("Menschenwürde" ist eben ein unbestimmter Rechtsbegriff, der immer neu beim Einzelfall definiert und subsumiert werden muss; der Gehalt dieser Definition kann sich im Zeitverlauf ändern; man denke als Beispiel nur an die strafrechtliche Verfolgung und gesetzlich legitimierte Diskriminierung Homosexueller in der Frühzeit der BRD, die damals auch höchstrichterlich bestätigt wurde, auch vom Bundesverfassungsgericht - die heute natürlich vor dem selben Bundesverfassungsgericht auf Basis des selben Grundgesetzes in der Luft zerrißen werden würde, davon ist zwingend auszugehen; um einmal ein anschaulicheres Beispiel, fern des Eigentumsrechts, dafür zu wählen, wie subjektiv solch eine Gerichtsentscheidung am Ende auch immer ist).


    So war die Spruchpraxis zB während den Adenauer-Jahren sehr obrigkeitsfreundlich und man hat im Vergleich zu heute sehr leichtfertig solch eine Gemeinwohldienung bestätigt und damit Eigentumseingriffe legalisiert. Jede Generation junger Juristen ist da eigentlich restriktiver und bürgerrechtszentrierter geworden. Die FDGO des GG besagt eben gerade nicht "die Interessen Weniger müssen hinter den Interessen Vieler zurückstehen" - im Zweifel kann das Interesse eines einzelnen Bürgers schwerer wiegen, als das aller anderen Menschen zusammen, genannt "Minderheitenschutz" und dieser Schutz beschränkt sich natürlich nicht auf Mittellose; das wird auch in der Exegese des Art. 14 II S. 2 GG deutlich: "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.", bei der Auslegung ist jede Nuance zu beachten, all zu leicht geht man bei der Lektüre nämlich über das Wörtchen "zugleich" hinweg. Damit ist auch schön eine Art "Höchstgrenze" für staatliche Einmischung in das Eigentumsrecht gegeben ("zugleich" kann man mit "zu gleichen Teilen" umschreiben und selbst wenn man das für Wortklauberei hält wird aus der Formulierung "zugleich" klar, dass der Gebrauch des Eigentums zumindest im Umkehrschluß niemals "ausschließlich" dem Wohl der Allgemeinheit dienen kann/muss/soll; Regelungen die aber genau so formuliert sind und den Eigentümer in der Abwägung all zu leicht beiseite schieben wären demnach verfassungswidrig). Ein kleines Wörtchen nur, dieses "zugleich", woraus zB der bekannte Verfassungsrichter Kirchhof auch einmal folgerte, dass der Staat max. 50 % des Einkommens eines Bürgers durch Besteuerung einziehen darf, andernfalls wäre das Steuerrecht verfassungswidrig, wie man sieht hat jedes Wörtchen des GG eine hohe praktische Relevanz.


    Dass Art. 14 II GG nicht die Grundlage für "Vergemeinschaftung" privaten Eigentums ist belegt im Übrigen auch der Absatz 3 des selben Artikels unmißverständlich und gleich mehrfach (damit es auch wirklich unmißverständlich ist): "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen [Anmerkung: also gerade nicht 'Allgemeinheit first']. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.", damit ist klar, dass damit auch die Enteignung, die das Grundgesetz im Ausnahmefall gestattet, nicht den Charakter haben darf, den sich Sozialisten wünschen ("Robin Hood"); der Verkehrswert des enteigneten Eigentums ist auf Euro und Cent zu ersetzen. "Abgeben" muss der Eigentümer trotzdem nichts von seinem Vermögen. Jede rechtmäßige Enteignung kostet die Allgemeinheit genau den selben Betrag, den das enteignete Gut wert ist! "Umverteilung" o. ä. bestimmt Artikel 14 GG also gerade nicht!



    Ich hoffe, ich konnte das klar vermitteln; man könnte zu diesem Thema auch tonnenweise Literatur durchackern - was ich getan habe und als kleinen Service hast du hier eine Zusammenfassung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Wissenschaftlichkeit erhebt. Dazu kann man Doktorarbeiten verfassen und wird trotzdem nur Teilbereiche abdecken können. Aber ich denke, es wurde klar, dass man sich Illusionen hingibt, wenn man denkt, dass Artikel 14 unseres Grundgesetzes irgend eine Hilfe bei der Lösung der Probleme am Wohnungsmarkt in Berlin sein könnte.

    18 Mal editiert, zuletzt von Pumpernickel ()

  • Hier wurde ein Bauschild aufgestellt und in kürzester Zeit von ein paar dauerpubertierenden Anwohnern so zugerichtet


    "Wer Eigentümerrechte haben will, der muß Eigentum erwerben."
    Ein Satz, der vielen Linksgedrehten nicht ins Weltbild paßt, ja, sogar heftige Reaktionen auslöst.
    Wer gar im rot-grün-knallrot versifften Berlin-Friedrichshain gut renovierte und ausgestattete Altbauten verkauft, der hat nicht nur sehr interessierte Kunden sondern vor allem kampferprobte Feinde.
    Jeder Investor muß wissen, dass seine Versuche, die Wohnsituation in Berlin zum allseitigen (und natürlich seinem eigenen) Nutzen zu verbessern, auf kriminell-politischen Widerstand stößt.


    Dass dieser "Kampf gegen Rechts" noch dazu von seinen Steuerzahlungen mit finanziert wird, gehört dazu zum täglichen Berliner Wahnsinn...

  • Unerträgliches Gejammer und Gehetze

    Was gibt es eigentlich zu meckern?
    Du Minderleister a.k.a. Banker profitierst doch von diesem System.


    "Wer Eigentümerrechte haben will, der muß Eigentum erwerben."
    Ein Satz, der vielen Linksgedrehten nicht ins Weltbild paßt, ja, sogar heftige Reaktionen auslöst.


    Vielleicht weil 90% der Berliner sich kein Eigentum leisten können?
    Ist dir mal aufgefallen das gerade die miesen, mit Blick auf die Gesellschaft, unnötigsten oder sogar schädlichsten Tätigkeiten am besten bezahlt werden?
    Nur ein Beispiel: Ein Krankenpfleger verdient ein Hundertstel eines Managers oder Bankers während dieser unbekümmert ganze Betriebe oder gar Länder (!) in den Abgrund stürzen darf ohne jegliche Konsequenzen, höchstens für die Beschäftigten, - Nichts da "Verantwortungsträger" der kriegt auch noch ne Abfindung obendrauf.
    Der Krankenpfleger wird demgegenüber NIE in der Lage sein Eigentum zu erwerben.


    Und du wunderst dich das es Menschen gibt die ein Problem damit haben?
    Geht es vielleicht noch ein bißchen ignoranter Reinhard?


    Das mit dem NS-Bezug habe ich gelöscht. Bitte sachlich bleiben!
    Bato


  • Jeder Investor muß wissen, dass seine Versuche, die Wohnsituation in Berlin zum allseitigen (und natürlich seinem eigenen) Nutzen zu verbessern, auf kriminell-politischen Widerstand stößt.


    Mehr Pathos ging wohl nicht...
    Muss ich dich über die kriminellen Entmietungsktionen aufklären?
    Oder über Schickane, Bedrohungen, Zermürbungstaktiken, Brandanschläge auf WOHNUNGSTÜREN nicht AUTOS oder die komplette Verwahrlosung bis zum Auszug?
    Oder über den berühmten berliner Bau und Immobilien-Filz?
    Aber nein, deine Koryphäen haben natürlich alle eine weiße Weste und sind die verfolgte Unschuld lach

  • "Wer Eigentümerrechte haben will, der muß Eigentum erwerben."


    Wie sagte schon Anatole France über die Schönheit des bürgerlichen Rechts?


    Zitat von Anatole France

    "Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet den Reichen wie den Armen, unter den Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen."

  • Zu der Diskussion weiter oben: Ich habe kürzlich eine Reihe von Artikeln über die Entwicklung von Schöneweide gelesen. Tenor war, dass primär die Gentrifizierung eine der ehemals schlimmsten Nazihochburgen der Stadt erheblich "reinigen" konnte. Ähnliches habe ich über die Bildung radikalislamischer Milieus gelesen. Wenn ganze Viertel verwahrlosen, bilden sich leider öfter die sogenannten Parallelgesellschaften. Natürlich wäre es umgekehrt naiv, allein in der Gentrifizierung ein Allheilmittel oder gar sozialen Kitt zu sehen. Oft verlagern sich die Probleme teils auf die Außenbezirke. Aber auch ein relativ links ausgerichteter Herr Wowereit hat bezüglich solcher Umwälzungen stets auch die positive Seite der Medaille betont.


    Und ehrlich gesagt finde ich renitente linke Stänkerer keinen Deut besser als vermeintlich oder tatsächlich nur abkassierende Vermieter. Sie fordern nicht nur extreme Freiräume für sich, sondern handeln meiner Erfahrung nach oft auch sehr konfrontativ, pöblerisch und (ironischer Weise) auch unsolidarisch. Ich habe da eine Reihe sehr negativer Erfahrungen gemacht und dazu habe ich auch eine passende Anekdote: Unser ehemaliger Vermieter in Nordneukölln war stets extrem korrekt zu unserer Hausgemeinschaft. Er hat nie im großen Stil in das Mietshaus investiert, aber im Prinzip war alles ok. Die Mieten waren daher auch sehr preiswert und selbst wenn etwas kaputt ging, hat er (teils voll auf eigene Kosten) eine Lösung gefunden. Über Jahre sind nur die Mietnebenkosten gestiegen. Im Prinzip nahezu ein Idealbild von einem menschlich integeren "Kapitalisten". Kurz bevor wir ausgezogen sind, hat er die Fassade des Vorderhauses aufgehübscht, sodass der hübsche Altbau wieder nach etwas aussah. Die Mieten hat er wieder NICHT erhöht. Aber nur kurze Zeit später gab es eine Reihe wirklich ekliger Schmierereien an der Fassade. Zu dieser Zeit wurden auch wiederholt Flyer verteilt, die zur Gegenwehr gegen steigende Mieten und Verdrängung aufriefen. Diese Verdrängung war mE aber allenfalls in einzelnen Straßenzügen erkennbar. Aus Platzgründen sind wir dann umgezogen und haben das Ganze nicht weiter verfolgt. Kürzlich mussten meine Frau und ich aber mehrmals in die alte Gegend. An unserem alten Haus waren an mehreren Stellen Schmierereien durch die beache Farbe frisch überstrichen. Zugleich gab es ebenso viele neue Schmierereien, von denen einige (weibliche Genitalien, ekelhafte Sprüche und Parolen) jeden guten Geschmack strapazierten (zumal sehr viele Familien dort leben). Wir waren sehr unangenehm berührt. Wenig später hat meine Frau dann eine alte Nachbarin getroffen, die ihr sinngemäß erzählte: "Der S (Vermieter) ist inzwischen völlig am Ausrasten. So kennt man ihn gar nicht. Er richtet jetzt das ganze Haus her und will auch die Mieten kräftig erhöhen." Natürlich muss es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem renitenten Geschmiere und der radikal neuen Strategie geben. Aber wie gesagt konnte man vorher an sich immer mit ihm reden und er wollte vorher auch nie nur Geld aus den Leuten herauspressen.

  • Ein weiteres Beispiel für die zunehmende Gentrifizierung der Innenstadt zeigt die Seite des Projekts "nio" an der Bornholmer Str. Von dem ursprünglichen Vorhaben dort Mietwohnungen zu bauen ist nichts übriggeblieben. Stattdessen werden nun Eigentumswohnungen gebaut die an internationale Kunden verkauft werden. Die Webseite kann man neben deutsch und englisch dann auch in russisch, chinesisch und hebräisch lesen. So besteht die Gefahr dass Wohnungen nur als Geldanlage erworben werden und dann leerstehen. Das ist dann die letzte Stufe der Gentrifizierung und verbessert in keiner Weise ein Wohnviertel.


    http://www.prenzlauerberg-nach…68d5e-69d81dd5a6-23281109


    http://www.nio-wohnen.de/chinesisch/

  • ^ Zuerst beginnt er zwar damit, dass man weit mehr Wohnungen und Wohnungsbau braucht - dann müsste aber der Teil kommen, wo er sagt, wo er welche gegen Nimby-Quengelbürger durchsetzen will, die so ziemlich jedem Bauprojekt im Wege stehen. Dort wird es plötzlich still - dafür will er "hohe Steuern auf Spekulation mit Grundstücken" - als ob die alleine alle Probleme lösen würden. Kurz davor schreibt er ja selbst "rechtliche Instrumente reichen nicht aus" - bloß um gleich dem de facto zu widersprechen und welche als eine Art Allheilmittel zu fordern. Offen gesagt - das bringt Minuspunkte.

  • ^Wann waren Sie eigentlich das letzte mal in Berlin? Dass hier nirgendwo gebaut wird, ist ein Ammenmärchen. Selbst im links-grün versifftem mit Nimby-Quengelbürgern versetztem Kreuzberg wird gebaut. Und das nicht zu wenig.

  • Die Stadt ist eine große Baustelle. Fragt mal lieber, wo hier nicht gebaut wird. Aber im Prinzip nur Luxus.


    Was den Mann angeht, wenn man die gleichen Maßstäbe für Leute anlegen würde, die in der Hitlerjugend waren, dann hätte dieses Land massive Probleme in der Vergangenheit und Heute gehabt, Stellen zu besetzen.

  • Ganz einfach die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich einstellen, und schon haben die sozialromantischen Experimente in Berlin ein Ende. Das nur noch "Luxus"-Appartments gebaut werden liegt in erster Linie an gestiegenen Bau-, Steuer- und Grunstückskosten und nicht zwangsläufig an raffgierigen Investoren – auch wenn das natürlich die einfachste Antwort auf sowieso alle Probleme Berlins wäre. Günstiges Bauen ist dank der Regulierungswut des deutschen Staates in einer boomenden Stadt wie Berlin doch überhaupt nichtmehr möglich, es sei denn man bezuschusst massiv mit Geld das man in Berlin eigentlich nicht hat. Jetzt das Wachstum abzuwürgen und (böse) Investoren zu vergraulen kann sich Berlin eigentlich nicht leisten. Man tut es eben doch, weil dafür ohnehin andere Bundesländer blechen müssen.

  • Demnächst sollen die Bauarbeiten auf dem DEGEWO-Gelände beginnen . Die Bolzplätze sollen weichen , dafür kommt ein Wohnhaus :nono::Nieder:


    Lass mich mal raten:
    Du wohnst im Przl.-Berg seit 2000 in einer aus 4 Wohnungen zusammengelegten und renovierten Altbauwohnung. Bist gegen Gentrifizierung, obwohl Du einer der ersten Gentrifizierer warst, es aber nicht wahrhaben willst.
    Wenn nicht: in einer Großstadt, die ständig wächst, muss jeder Kompromisse eingehen. Deswegen wird der Mauerpark im Zuge der Baumaßnahmen auch vergrößert. War ja auch Bedingung, dass überhaupt gebaut wird. Und ein paar Bolzplätze müssen dran glauben... ein Geben und Nehmen.

  • Wenn er das Bild aus seinem Wohnhaus heraus geknipst hat, wohnt er schonmal nicht in Prenzlauer Berg. Soweit ich das den Plänen entnehmen kann sind auch in der Mauerparkerweiterung keine Ausgleichsbolzplätze vorgesehen. Und deine haltlosen Unterstellungen sind dieses Forums nicht würdig.
    Bolzplätze kann eine Stadt nie genug haben. :)

  • ^^^^
    Mag sein, dass ich polemisch bin. In diesem Fall ganz bestimmt.
    Ich bin auch traurig, dass Bolzplätze verschwinden. Aber wer sind wir denn, Menschen zu verbieten dorthin zu ziehen, wo man selber wohnt?
    Im übrigen wird mit dem erweitertem Mauerpark sehr wohl Ausgleich geschaffen... sieht aber natürlich anders aus.
    Was mich immer aufregt, ist das ewige NIMBY-Getue, anstatt Kompromisse einzugehen. eine Großstadt ist kein Wunschkonzert. Für beide Seiten!
    Will ich innerhalb des Berliner Rings wohnen, muss ich mit Lärm, beengten Verhältnissen und teuren Wohnungen rechnen. Teure Wohnungen deshalb, weil der Senat es versäumt hat günstigen Wohnraum zu erhalten (Verkauf von Wohnungsbaugesellschaften in der Vergangenheit) oder neu zu bauen. Teuer auch, weil der Senat oder auch der Gesetzgeber Investoren, die durchaus günstigen Wohnraum anbieten würden, dadurch ausbremst, dass eine dichtere Bebauung verhindert wird oder die gesetzlichen Vorgaben (z.B. vorgeschriebene Wärmedämmung) günstiges bauen verhindert.


    Das sind alles Punkte, die berücksichtigt werden müssen. Durch ständiges Verhindern wird es nicht besser.


    P.S: im Übrigen, bitte mal auf den Avatar von Bln65 schauen. Wenn er schon Berlin als F*ing City bezeichnet, braucht er sich nicht zu wundern, wenn ich - oder auch jemand anderes - so zurückschreibt.
    Wie es in den Wald...etc. etc.