Stadtplanung | Stadtentwicklung

  • Fehlende Dichte habe ich auch zuerst gedacht. Wie epizentrum schreibt, ist das aber in der Lage in Ordnung, immerhin kommt man abhängig von der Belegung der 200 WE auf Einwohnerdichten von 6.060/qkm (bei 400 Einwohnern) bzw. 9.090/qkm (bei 600 Einwohnern). Es handelt sich letztlich ja nur um 6,6 ha oder 0,066 qkm.


    An sich natürlich eine gute Sache, die aktuelle Problematik in Hinblick auf den fehlenden Wohnraum wird man damit aber nicht in den Griff bekommen. Da muss noch deutlich mehr kommen.

  • Das wirklich sehr dicht besiedelte Nordend-Ost das fast ausschließlich 4- bis 5-geschossige Blockrandbebauung aufweist, ist natürlich nicht unbedingt der beste Vergleichsmaßstab für eine Lage die derart 'draußen' ist und an eine dörfliche Struktur angrenzt. Gleichwohl wäre in Anbetracht des Wohnungsmangels und der hier gegebenen Nähe zur U-Bahn durchaus noch etwas mehr drin gewesen. Für hochwertige Villenbebauung ist die Lage nicht gut genug, und normale Einfamilienhäuser kann sich aus der vom Wohnungsmangel besonders betroffenen Mittelschicht ohnehin kaum noch jemand leisten. Dann lieber gleich die Einfamilienhausbauplätze auf ein Minimum reduzieren, und den Rest mit Mehrfamilienhäusern bebauen die natürlich harmonisch das vorhandene Ortsbild ergänzen.


    Es braucht aber noch viel mehr Flächen. Das ist noch nichtmal ein Tropfen auf dem heißen Stein.

  • Ein Interview unter dem Titel "Frankfurt muss dichter werden" mit Albert Speer und Axel Bienhaus über Stadtplanung in Frankfurt, Nachverdichtung, neue Stadtteile und die Altstadt:
    http://www.fr.de/frankfurt/sta…-dichter-werden-a-1010629


    Darin sprechen sie sich u.a. auch für mehr Flexibilität bei Lärmschutz und anderen Regelungen aus (Speer: "Je älter ich werde, desto skeptischer werde ich gegenüber dem Absolutismus von Regeln") und für eine stärkere Verdichtung der Stadt, nicht nur in einigen Stadtteilen (Speer: "Frankfurt muss insgesamt deutlich dichter werden").

  • Interkommunales Gewerbegebiet im Fechenheimer Osten

    Im äußersten Südwesten des Stadtgebiets möchte die Stadt Frankfurt gemeinsam mit den benachbarten Maintal ein Gewerbegebiet entwickeln. Im Blick haben die Städte dabei die umzugswillige, bisher an Frankfurts Wächtersbacher Straße ansässige Rewe-Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg (dazu hier). Eine Zusage des Unternehmens scheint es aber bisher nicht zu geben. Weiteres aus der =32359382"]Pressemitteilung von heute (hier leicht gekürzt):


    Dezernatsübergreifend haben Planungsdezernent Mike Josef, Liegenschaftsdezernent Jan Schneider und Wirtschaftsdezernent Markus Frank ein neues Gewerbegebiet in Frankfurt am Main auf den Weg gebracht. Stadtrat Mike Josef setzt nun einen Beschluss der Römer-Koalition um und bringt einen Aufstellungsbeschluss für ein interkommunales Gewerbegebiet zur Beschlussfassung im Magistrat ein.


    Die Flächen, die in Fechenheim südlich des Wilhelmsbader Weges an die Stadt Maintal angrenzen, werden zusammen mit der Nachbarstadt als das erste interkommunale Gewerbegebiet von Frankfurt entwickelt. [...]


    Im Visier haben die Städte Maintal und Frankfurt dabei das Unternehmen W. Brandenburg, das sich im Frühjahr 2016 zum ersten Mal an die Wirtschaftsförderung Frankfurt gewandt hat und ein 15 Hektar großes Grundstück in Frankfurt für eine neue, moderne Produktionsstätte sucht. W. Brandenburg ist eines der wenigen großen Produktionsunternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern am Standort Frankfurt. Eine geeignete Fläche in der gewünschten Größe und Qualität und in dem gewünschten Zeitraum eines Betriebsstarts im Jahr 2020 in Frankfurt zu Verfügung zu stellen, ist eine Herkulesaufgabe. [...]


    In Kooperation mit dem Ersten Stadtrat der Stadt Maintal, Ralf Sachtleber, wurde ein geeigneter Standort auf dem Gelände der ehemaligen Baumschule der Stadt Frankfurt, das sich auf Maintaler Gemarkung befindet, und daran angrenzende Flächen der Stadt Frankfurt, die aktuell als landwirtschaftliche Fläche und regionaler Grünzug ausgewiesen sind, identifiziert.


    Für die Umwandlung dieser Flächen in ein Gewerbegebiet bedarf es vor allem auch auf Frankfurter Seite noch vieler Aufgaben. Für die Flächen in Maintal liegt schon ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet vor. „Mit dem Einbringen eines Aufstellungsbeschlusses auf Frankfurter Seite stellen wir die Weichen für ein interkommunales Gewerbegebiet, das den Flächendruck auf Frankfurter Seite für Gewerbeansiedlungen und Unternehmensexpansionen mildert,“ berichtet Planungsdezernent Mike Josef, der sich im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts für einen ausgewogenen Interessensausgleich der verschiedenen Nutzungswünsche engagiert. [...]


    Über dieses Grundstücksangebot wird das Unternehmen W. Brandenburg nunmehr entscheiden. Aktuell konkurriert Maintal/Frankfurt noch mit der Kommune Erlensee. Wirtschaftsdezernent Markus Frank ist jedoch hoffnungsfroh, dass das neue interkommunale Gewerbegebiet aufgrund der Nähe zum bisherigen Standort und der guten Verkehrsanbindung für die Mitarbeiter und für die Unternehmenslogistik gute Chancen hat, das Unternehmen hier halten zu können.


    Das Gebiet dürfte begrenzt sein vom bestehenden Maintaler Gewerbegebiet im Osten, der Autobahn 66 und der Wilhelmsbader Straße im Norden und Nordwesten sowie der Bahnlinie im Süden. Der Hessische Rundfunk hat zu diesem Artikel ein Luftbild mit Markierungen online. Südöstlich des Weihers befindet sich ein ziemlich großer Bauwagenplatz. Das verspricht noch einiges an zusätzlichen Herausforderungen für die Stadt. Der Wagenplatz war erst vor einigen Jahren auf das Areal der damals aufgegeben Stadtgärtnerei verlegt worden. Die Stadt war so freundlich, hier unter anderem Ersatz für die wegen des Autobahnausbaus (mit Riederwaldtunnel) zu räumenden Flächen am bisherigen West-Ende der A66 anzubieten.


    Beide folgenden Karten lässt sich durch Anklicken vergrößern:


    Bild: https://abload.de/img/kartenfkeo.jpg
    Karte: OpenStreetMap und Mitwirkende
    veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0


    Der Plan unten dürfte das im Pressetext erwähnte "Gewerbegebiet Maintal-West" zeigen, der B'plan ist aus dem Jahr 2014:


    Bild: https://abload.de/img/98545522b7s8o.jpg
    Plan: Stadt Maintal

  • ^ Der Bebauungsplan 921 ist beschlossene Sache. Eine große Mehrheit der Stadtverordneten stimmte in ihrer Sitzung vom 29. Juni dem Plan und einem vereinfachten Verfahren zu. Die Beschlussfassung wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht. Nachfolgend noch ein Bild des weitläufigen Geländes von März 2016. Im Vordergrund der Maintaler (Bischofsheimer) Teil, hinter der Reihe dunkler Baumwipfel der Frankfurter (Fechenheimer) Teil, rechts die A66, ganz im Hintergrund die Frankfurter Skyline:



    Bild: epizentrum

  • ^ Sooo schnell geht's dann doch nicht: nicht der B-Plan wurde beschlossen, sondern dass derselbige aufgestellt werden möge. Genaugenommen haben die StV der Magistratsvorlage M_121_2017 zugestimmt. Daraus ergibt sich, dass erst noch der RegFNP geändert werden muss, d.h. bis zur Planreife dauerts noch ein bißchen...

  • ^^ Ist ganz wunderbar, dass auf der grünen Wiese die Stadt weiterentwickelt wird. Gerade für Gewerbe. Toll.


    -----------------
    Mod: Beitrag geteilt.

  • Das von Schmittchen hier vorgestellte Neubaugebiet "Nieder-Eschbach Süd" hat die nächst Hürde genommen. Der Magistrat hat die entsprechende Vorlage der StVV zugeleitet, auf dass die Aufstellung des B-Plans 917 beschlossen werde. Inhaltlich hat sich nichts geändert.


    Q: Amtsblatt Nr. 41 v. 10.10.2017

  • Einigung zwischen Stadt und chemischer Industrie zu Seveso III

    Eine vor allem für die Entwicklung der westlichen Stadtteile sehr bedeutende Vereinbarung wurde zwischen der Stadt und den Industrieparks in Höchst und Griesheim sowie Fechenheim geschlossen. Es geht um eine Regelung zu den Abständen, die eine Neubebauung zu den Industrieparks nach den Seveso-III-Regelungen einzuhalten hat. Beseitigt wird dadurch eine Ungewissheit, die bisher unter anderem die weitere Entwicklung des sogenannten Silogebiets in Unterliederbach behindert hat. Die wenige Minuten alte Pressemitteilung der Stadt - konkret wird es im zweitletzten Absatz, diesen habe ich hervorgehoben:


    Einvernehmliche Regelung für Planungssicherheit - Potential für bis zu 3000 Wohnungen im Frankfurter Westen

    (kus) Die Stadt Frankfurt und die Betreiber und Nutzer der drei Industrieparks Höchst, Griesheim und Fechenheim haben sich in einer Vereinbarung auf ein einvernehmliches Vorgehen im Zusammenhang mit den Seveso-III-Regelungen verständigt. Das teilten Oberbürgermeister Peter Feldmann, Planungsdezernent Mike Josef und Jürgen Vormann, Vorsitzender des Industrieausschusses der IHK Frankfurt und Vorsitzender der Geschäftsführung von Infraserv Höchst, der Betreibergesellschaft des Industrieparks Höchst, in Gegenwart von Unternehmensvertretern aller in den drei Frankfurter Industrieparks ansässigen Betrieben während einer Pressekonferenz mit.

    Oberbürgermeister Peter Feldmann: „Für bezahlbare Wohnungen und für eine starke Industrie muss Platz in Frankfurt sein. Wir werden wie vereinbart unseren Anteil von mindestens 40 Prozent geförderten Wohnungen bei öffentlichen Wohnungsunternehmen und mindestens 30 Prozent bei privaten Wohnungsunternehmen beim Neubau durchsetzen. Auch für die Beschäftigten eine gute Nachricht. Zugleich legen wir mit der Vereinbarung ein Bekenntnis zur Industrie in Frankfurt ab, die nicht nur viele hochqualifizierte Arbeitsplätze, sondern auch einen erheblichen Teil der Gewerbesteuerzahlungen für unsere Stadt leistet. Wir haben das Potential für bis zu 3000 Wohnungen im Frankfurter Westen. Frankfurt baut bezahlbare Wohnungen.“

    „Mit dieser ‚Vereinbarung von Selbstverpflichtungen über die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie‘ entsteht beiderseitige Planungssicherheit: Die Entwicklungsfähigkeit der Unternehmen der drei Frankfurter Industrieparks wird gewahrt. Zugleich kann die Stadt die Bearbeitung von manchen wegen der Seveso-III-Thematik ruhenden Bebauungsplanverfahren wieder aufnehmen – beispielsweise in der Parkstadt Unterliederbach oder für das ehemalige VGF-Gelände in Höchst“, erläutert Planungsdezernent Mike Josef. „Das ist auch ein klares Bekenntnis zum Industriestandort Frankfurt, einem der bedeutendsten Standorte der chemischen Industrie in Deutschland.“

    „Die Industrieparks in Frankfurt sind seit mehr als 150 Jahren ein wichtiger Teil der Stadt, als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber, aber auch als Impulsgeber für Innovationen und technologische Entwicklungen“, sagt Jürgen Vormann. „Die Vereinbarung bietet eine gute Grundlage, einerseits Entwicklungsmöglichkeiten für die Standorte und die dort tätigen Unternehmen zu erhalten, aber bei künftigen Planungen auch die Einhaltung eines räumlichen Mindestabstands zu gewährleisten und gleichzeitig eine vertretbare städtebauliche Entwicklung im nachbarschaftlichen Umfeld der Frankfurter Chemiestandorte zu ermöglichen.“

    Nach den Worten Vormanns kann von der Vereinbarung, die mit allen produzierenden Unternehmen der drei Standorte abgestimmt wurde, auch eine Signalwirkung für andere Chemie- und Industrieparks in Deutschland ausgehen, die in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung im unmittelbaren Umfeld vor ähnlichen Herausforderungen stehen.

    Wirtschaftsdezernent Markus Frank würdigt die Vereinbarung als Meilenstein städtischer Industriepolitik: „Bereits im Masterplan Industrie haben wir die Notwendigkeit einer langfristigen und strategischen Gewerbeflächenentwicklung zur Sicherung des Industriestandorts Frankfurt am Main aufgezeigt. Gerade unsere Industrieparks sind ein wichtiger Wachstumstreiber mit weltweiter Vernetzung mit Zulieferern der Branche und des Maschinen- und Anlagenbaus, aber auch mit internationalen Dienstleistern. Sie brauchen langfristige Planungssicherheit für die dort ansässigen Chemie- und Pharmaunternehmen.“

    Im Jahr 1976 ereignete sich nahe dem italienischen Seveso ein verheerender Chemieunfall und damit eine der größten Umweltkatastrophen Europas. Das war der Ausgangspunkt für die europäische Seveso-III-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Die nun geschlossene Vereinbarung sieht vor, dass künftig innerhalb eines Abstands von 500 Metern vom Zaun der Industrieanlagen keine neuen Bebauungspläne für schutzbedürftige Nutzungen aufgestellt werden. Denn bei größerer Entfernung sind schädliche Umwelteinwirkungen bei einem Austritt gefährlicher Stoffe kaum mehr zu befürchten.

    Darüber hinaus genügt dieser Mindestabstand für neue Schutzobjekte auch den sonstigen immissionsschutzrechtlichen Belangen, um schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm-, Luft- oder Lichtimmissionen infolge des bestimmungsgemäßen Betriebs von Anlagen vorzubeugen.

    Innerhalb der 500-Meter-Abstandszone wird die Stadt daher Schutzobjekte wie Wohnungen, Schulen, Altersheime oder Veranstaltungssäle für größere Gruppen von Menschen nicht mehr genehmigen. Außerhalb von 500 Metern und innerhalb des Achtungsabstandes von knapp über 1000 Metern können Bauleitplanungen für schutzbedürftige Nutzungen wie Wohnbaugebiete verfolgt werden. Die Industrieparks und die chemische Industrie werden nicht grundsätzlich dagegen vorgehen. In diesen Fällen müssen die Gefahren, die von Störfallbetrieben ausgehen, allerdings sorgfältig abgewogen und minimiert werden, beispielsweise durch Schutzauflagen, Alarmierungs- und Evakuierungssysteme. Die Unternehmen werden unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen darauf hinwirken, neue Störfallbetriebe so in den Industrieparks anzusiedeln, dass die hinausreichenden angemessenen Sicherheitsabstände soweit wie möglich begrenzt werden.


    „Die Inhalte der Vereinbarung sind sowohl mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als Immissionsschutzbehörde als auch mit dem Land Hessen abgestimmt“, berichtet Planungsdezernent Josef. „Die Vereinbarung ist wegweisend und wird sich voraussichtlich auf die Neufassung der Hessischen Bauordnung sowie die geplante Technische Anleitung Abstand des Bundes auswirken und könnte als Mustervereinbarung der deutschen chemischen Industrie genutzt werden. Für uns ist es eine große Chance, insbesondere im Frankfurter Westen endlich neue Baugebiete zu entwickeln und auch Griesheim und Fechenheim neue Perspektiven geben zu können. Die Einschränkungen innerhalb des 500-Meter-Kordons nehmen wir gerne hin, denn die chemische Industrie ist ein Motor der Gewerbeentwicklung.“
  • Die Tagespresse beschäftigt sich heute natürlich mit diesem Thema. Bezogen auf den Industriepark Höchst hat die FNP eine aussagekräftige Grafik zur 500-Meter-Zone online.


    Die Zone beginnt demnach tatsächlich am Zaun, sie wird also nicht von potentiell gefährlichen Produktionsbetrieben aus berechnet. Diese seien laut Industriepark-Chef Vormann "eher im Zentrum" des Industriepark angesiedelt, so dass ein genügend großer Abstand auch zu bereits vorhandenen Wohngebieten bestehe, schreibt die FAZ heute in ihren gedruckten Ausgabe. Des weiteren steht in dem Artikel, dass neue Wohngebäude auch innerhalb der 500-Meter-Zone möglich sind. Die getroffene Vereinbarung steht dem nicht entgegen, sofern es sich um kleinere Projekte (wie dem Schließen einer Baulücke) mit nicht mehr als 5000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche handelt.


    Der nördlich des Mains gelegene Teil des Industrieparks Höchst, links die Jahrhunderthalle und nördlich davon das ebenfalls zu Unterliederbach gehörende Silogebiet:



    Bild: Infraserv GmbH & Co. Höchst KG

  • Geplantes Neubaugebiet um das Main-Taunus-Zentrum


    Verbandsdirektor Thomas Horn (CDU) und Erste Beigeordnete Rouven Kötter (SPD) vom Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main haben gestern einen Vorschlag für ein Neubaugebiet, welches das Main-Taunus-Zentrum an drei Seiten umschließt, veröffentlich. Das Neubaugebiet mit ca. 70 Hektar liegt auf Liederbacher, Frankfurter und Sulzbacher Gemarkung und soll Wohnungen für 6.000 Menschen aber auch geringe Büroflächen bieten. Vorteile wären, dass für das Gebiet im Zentrum schon Geschäfte, Arztpraxen und Apotheken vorhanden wären. Über die B 8 und A 66 wäre das Gebiet per Auto und Bus erschlossen. Im Gegensatz zum Sulzbacher Bürgermeister löst dieser Vorschlag bei der Liederbacher Bürgermeisterin und dem Frankfurter Planungsdezernenten Wohlwollen aus.
    Sulzbach würde sich durch das Neubaugebiet auf seiner Gemarkung bei der Anzahl der Einwohneranzahl als zweitkleinsten MTK-Gemeinde von Liederbach als kleinste deutlich absetzen.


    Hier die Links der betreffenden Karten mit RTW und ohne RTW.


    Quellen:
    FAZ-RMZ vom 25.05.2018 "Neue Stadt rund um Main-Taunus-Zentrum" und Kommentar "Stein ins Wasser"
    FAZ-RMZ vom 24.05.2018: "Skepsis in Sulzbach, Lob aus Frankfurt"
    FNP vom 24.05.2018 "Wohnen rund ums Einkaufszentrum" und Kommentar "Potenzial zum Vorzeigeobjekt"

    Die Idee für ein Neubaugebiet an dieser Stelle ist anscheinend nicht brandneu da dieses in einem Satz im letzten Absatz des Artikels "Auf der Suche nach den letzten Äckern - Neubaugebiete in Frankfurt" erschienen am 25.05.2016 in der FAZ von Rainer Schulz erwähnt wird.
    Der Artikel thematisiert den Koalitionsvertrag und die Suche nach möglichen Neubaugebieten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen am Frankfurter Stadtrand wenn Naturschutz- und Siedlungsbeschränkungsgebiete die potentiellen Neubaugebiete limitieren. Klaus Oesterling wird mehrmals zitiert: „Es gibt in Frankfurt keine Fläche, auf der nicht irgendeine Schutzkategorie liegt.“ und „Reine Ackerflächen mit nur einer Schutzkategorie kann man durchaus bebauen.“ und „Eine Abwägung ist notwendig“ und „Sonst kann man nirgends mehr bauen“.


    Auch wenn ggf. Thomas Horn nicht der originäre Ideengeber ist, aber die Notwendigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit bei Neubaugebieten wird zunehmen müssen wenn am Schluss eine signifikante Anzahl an Wohnungen um Frankfurt entstehen soll. Auch das Thema Dichte, also welche Gebäudetypen und wieviele Geschosse sollen erlaubt sein, wird zwangsläufig wieder mit dem vorhersehbaren Resultat: nur nicht Zuviel diskutiert.
    Bei dem Vorschlag sind wie immer sehr dicke Bretter zu bohren bis eine Realisierung möglich ist und deshalb wird der Vorschlag uns im DAF sichtlich noch lange begleiten.

  • Was die vom Frankfurter Planungsdezernenten und der Stadt Sulzbach bemängelte fehlende Schienenanbindung angeht, wäre anzumerken, dass der vormalige Umlandverband Frankfurt, der Rechtsvorgänger des heutigen Planungsverbandes, für seinen Generalverkehrsplan 2000 in den 90er Jahren die Möglichkeit einer Schienenanbindung des MTZ untersucht hat; drei Varianten waren es, alle beinhalteten eine Verbindungspange zwischen Sodener Bahn und Königsteiner Bahn, zwischen Sulzbach und Liederbach. Die Vorschläge wurden verworfen und nicht weiterverfolgt, zum einen wegen zu geringer Fahrgastzahlen, zum anderen setzten sie die Existenz der RTW voraus, deren Zukunft aber damals Ende der 90er Jahre noch völlig im Ungewissen lag.


    Die Sach- und Rechtslage, die vor 20 Jahren zum Abbruch der Überlegungen geführt hat, hat sich aber seither grundlegend geändert:


    1. eine „Wohnstadt MTZ“ würde ein beträchtliches Fahrgastaufkommen bescheren,
    2. die RTW ist aus dem Stadium der vagen Idee in ein weit gediehenes Planungsstadium fortgeschritten


    Kann man zu ersterem nur spekulieren, kann man zum Zweiten mittlerweile davon ausgehen, dass die RTW auch Bad Soden und Sulzbach anbinden soll; beide Gemeinden sollen in Kürze Gesellschafter der RTW Planungsgesellschaft werden und sich an der Aufstockung der Planungsmittel beteiligen. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die von der RTW angestrebte „Entlassung“ der Sodener Bahn aus dem Netz der Deutschen Bahn ansteht, denn die Entlassung von Trasse und Stationen aus dem Zuständigkeitsbereich der DB Netz AG begründet die Zuständigkeit der RTW und ihrer Gesellschafter für selbige; und nur unter dieser Voraussetzung macht die Aufnahme von Bad Soden und Sulzbach in der Kreis der Gesellschafter und „Zahler“ der RTW wirklich Sinn.


    Die Herausnahme der Sodener Bahn aus dem DB-Netz bewirkt zugleich eine Art „Regimewechsel“, eine Änderung des Rechtsrahmens insofern, als eine Anbindung der Wohnstadt MTZ nicht mehr nach der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) geplant werden muss, sondern nach der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) geplant werden kann, was Änderungen der Trasse der Sodener Bahn erheblich vereinfacht und verbilligt (schmalere Trasse, engere Kurven, leichtere Brücken u.v.m.).


    Das kann auch ohne Eingriff in das laufende Planfeststellungsverfahren für den PFA Nord der RTW geschehen, denn auch Änderungen in Bad Soden und Sulzbach sind noch nicht Gegenstand desselben; dafür könnte ein „PFA Nord+“ gebildet werden, im Rahmen dessen man Vorüberlegungen in Bezug auf die Anbindung der Wohnstadt MTZ anstellen könnte.


    Ganz ins Unreine gedacht, könnte man hieran denken:



    Bild: Regionalverband FrankfurtRheinMain
    Grüne Linie: Sodener Bahn Rote Linie: Königsteiner Bahn Gelbe Linie: Ausschleifung o. MTZ Blaue Linie: Auschleifung m. MTZ Weißer Punkt: Bf Sulzbach Weiße Striche: neue Stationen „Wohnstadt“, „MTZ Nord“ und MTZ Süd“


    Die Voraussetzungen für eine Schienenanbindung des MTZ sind heute völlig andere und eine erneute Prüfung hätte voraussichtlich ein anderes Ergebnis. Unter den heutigen Voraussetzungen ließe sich eine Schienenanbindung vermutlich relativ leicht herstellen.

  • Eine andere Möglichkeit könnte beispielsweise sein, die Straßenbahnlinie 11, die dereinst zum Bahnhof Höchst verlängert werden soll, anschließend weiter nach Norden zum MTZ zu verlängern. So oder so, ohne Schienenanbindung sollte man so ein Baugebiet auf keinen Fall planen. Und auch ein Umbau der oftmals völlig überlasteten AS Höchst an der A66 sollte spätestens mit der Umsetzung dieses Baugebiets erfolgen, sonst bricht der Verkehr dort wirklich zusammen.
    Aber es ist sicherlich zu begrüßen, dass jetzt endlich auch mal neue Vorschläge auf den Tisch kommen, anstatt der immer gleichen Bedenkenträgerei. Wobei ich es natürlich schon sehr vermessen finde, das MTZ mit einer Innenstadt zu vergleichen - vor Allem städtebaulich hat das ja nunmal gar nichts mit einer anständigen Innenstadt gemein. Bestenfalls wird dieses Baugebiet eine typische Schlafstadt mit eigenem Nahversorgungszentrum wie so viele, Impulse für anständigen Städtebau dagegen wird man wohl kaum erwarten können. Was abernicht heißt, dass ich grundsätzlich dagegen bin.

  • Regionalverband und Büro Albert Speer und Partner stellen Planungsvarianten vor


    In der gestrigen Pressekonferenz wurde ein Mobilitätskonzept vom Regionalverband und Büro Albert Speer und Partner vorgestellt.
    Der Tenor des Konzept lautet: „Modernes Mobilitätskonzept für MTZ-Bebauung möglich“ und es werden die Vorschläge aus #312 und #313 aufgegriffen.


    Damit treibt der Regionalverband die Idee eines "MTZ Quartiers" weiter voran.


    Nachfolgend die heutige "druckfrische" Pressemitteilung und der Link zur Grafik als PDF.

  • Integriertes Stadtentwicklungskonzept

    Das im Thread an dieser Stelle vor fast drei Jahren schon erwähnte "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" ist gescheitert. Die Koalition im Römer konnte sich nicht darauf einigen, diesbezüglich einen Beschluss herbeizuführen. Das Konzept soll nun unverbindlich bleiben und dem Planungsdezernat lediglich als Arbeitspapier dienen. Einzelheiten dazu heute in der FAZ.


    Nachtrag: Zum Streitstand in der Koalition im Einzelnen ein aufschlussreicher FAZ-Artikel von Ende 2018.

  • Nun also doch! Der Magistrat hat einen Beschluss zum "Integrierten Stadtentwicklungskonzept" gefasst, dies in einer Sitzung am 5. August. Das ist die Kerninformation einer ausführlichen städtischen PM von heute. Auf weiteren Text daraus lässt sich verzichten, meine ich, zumal sich gewiss keiner der Beteiligten im Gezerre um diesen Beschluss mit Ruhm bekleckert hat. Wer sich für längliches Eigenlob interessiert, der klickt einfach =35874488"]hier.


    Der entsprechenden Vorlage müssen die Stadtverordneten noch zustimmen.


    Das Konzept findet sich an dieser Stelle. Einen weiteren Link hat epizentrum in einem anderen Thread gepostet. Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses gibt es hier, eine Broschüre "Grün und Freiraum" dort.

  • Baugebiet Sindlingen-Nord vorerst auf Eis gelegt

    Eine schlechte Nachricht für zusätzlichen Wohnraum in Frankfurt vermeldet heute die FAZ.


    Auf den Feldern bei Sindlingen leben Feldhamster, wegen denen das dort geplante Neubaugebiet nicht entwickelt werden kann. Somit liegt der Bau von ca. 2.000 Wohnungen erstmal auf Eis, da der Feldhamster zu den geschützten Tierarten zählt, deren Erhalt durch eine EU-Richtlinie und durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt sind.


    Die Stadt will das Gebiet nun regelmäßig auf Feldhamster untersuchen, plant aber keine aktive Umsiedlung der Tiere.

  • ^ Vielleicht kann dabei den Hamstern ein freiwilliger Umzug vermittelt werden und hoffentlich rückt keine andere geschützte Spezies nach die eine Bebauung erst am St. Nimmerleinstag erlaubt.
    Für die Wohnungssuchenden in Frankfurt ist es natürlich bitter zumal die 'Josefstadt' (und 'MTZ-Stadt') alles andere als (ein) Selbstläufer ist (sind). Wenn’s für die Nicht-Befürworter gut läuft gibt’s am Ende ein Pfingstberg 2 & 3.


    Deshalb ist es wichtig das die Stadt jede Gelegenheit ergreift oder der ABG alle Chancen einräumt alternative Areale für den Wohnungsbau zu arrondieren. Und Schmittchen hatte hier über die Verkleinerung der Flint Group in Rödelheim geschrieben. Dort hatte er völlig zu Recht darauf hingewiesen dass dieses Areal sich für eine Erweiterung von Wohnbebauung hervorragend eignet. Gibt es vom OBR diesbezüglich ein Lebenszeichen? Denn anscheinend fokussiert sich die Stadtplanung auf ihr Lieblingsprojekt dessen Erfolg mehr als ungewiss ist.


    Leider wurden vis-a-vis die 14,5 Hektar der US Army an der Gaugrafenstraße für ein upcycling zu einem Logistikpark mit allen Begleiterscheinungen genutzt. Hier wurde die Chance vertan ohne großen Aufwand, wie beispielsweise mit einer Einhausung, Wohnungsbau umzusetzen. Mit einem städtebaulichen Konzept a la Kleyerquartier wäre das eine tolle urbane Ergänzung geworden.


    Immerhin besteht noch die Hoffnung das beim Flint Areal urbaner Wohnungsbau entstehen könnte. Ggf. ließe sich das benachbarte Kleingartengelände und der neue Netto Supermarkt dafür arrondieren.


    Was hätte die Stadt für Möglichkeiten das hier kein 2. Logistikpark oder ähnliches entsteht?

  • Guten Morgen zusammen,


    dies ist mein erster Beitrag im DAF, mitgelesen habe ich aber bereits seit geraumer Zeit. Interessantes Forum mit hochwertigen Beiträgen!


    Ich hoffe mein Beitrag befindet sich an der richtigen Stelle.


    Insbesondere mit Blick auf das in Frankfurt laufende Bebauungsplanverfahren Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße - frage ich mich zurzeit, wie es dazu kommen konnte, dass ein funktionierender Gewerbestandort nunmehr zu einem Wohnstandort umgeplant werden konnte, ohne dass die Zukunft der ortsansässigen Betriebe ausreichend berücksichtigt worden zu sein scheint.


    Im Verfahren werden - zurecht - Fledermäuse und Gewächse systematisch erfasst, um einen adäquaten Ausgleich an anderer Stelle vornehmen zu können. Bei den Betrieben und den dort Beschäftigten scheint es solche Anstrengungen nicht zu geben. Gleiches scheint bei anderen Planungen und auch in anderen Städten zu geschehen.


    Sieht das BauGB bzw. eine andere Richtlinie tatsächlich an keiner Stelle vor, bei einem neuen B-Plan auch die stadtökonomischen Aspekte zu beleuchten, die aus einer Veränderung der Nutzung resultieren können/dürften?


    Ich würde mich über Eure fachliche Einschätzung sehr freuen.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende


    p.s. Niemand, der mir hier weiterhelfen könnte?

    Einmal editiert, zuletzt von 0759357 ()

  • Integriertes Stadtentwicklungskonzept für Griesheim


    Die Stadtplanung hat sich Griesheim vorgenommen. Ein früherer Ansatz für Stadterneuerungsprojekt in Griesheim aus dem Jahr 2014 hatte durch die Seveso-Problematik eine Verzögerung erlitten. Inzwischen hat sich bekanntlich die Stadt mit "dem Industriepark" in der Frage der Siedlungsabstände geeinigt; ferner haben die letzten chemischen Betriebe im Industriepark ihre Produktion stillgelegt. Unter diesen veränderten Voraussetzungen legt das Stadtplanungsamt mit Förderung durch das Land Hessen nunmehr ein 40 Mio € schweres Entwicklungsprogramm für Griesheim vor. Es ist dies eine Maßnahme nach § 171b BauGB, d.h. durch eine städtebauliche Satzung wird ein Stadtumbaugebiet festgelegt und ein Stadtumbauprogramm vorgelegt. Die Freunde Grieheims werden hier fündig:


    M_12_2020 vom 17.1.2020 "Stadtumbau Hessen, Griesheim-Mittehier: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)


    ISEK-Konzept des Stadtplanungsamtes und des Planungsbüros Freischlag + Holz/Darmstadt vom 22.8.2019


    ISEK-Pläne und Grafiken