Das ist so nicht komplett richtig. Die Unterbeschäftigung registriert auch die Arbeitsverhältnisse in der keine 100% Verträge existieren und eine Überqualifikation gegeben ist. Das geht dann von 50% Verträgen in Wissenschaft und Forschung hin zu Institutionen, Organisationen, und Vereinen. Die Teilzeitverhältnisse werden ja gerne in der Dienstleistung verwendet. Leider macht sich das auch die Industrie zum Teil eigen.
Unterbeschäftigung ist ein klar definierter Begriff in der Arbeitslosenstatistik und hat mit Teilzeitverträgen oder Überqualifikation nichts zu tun. Vorrangig kommen dort noch Arbeitslose hinzu, die wegen kurzfristiger Krankheit oder der Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik nicht unmittelbar vermittelt werden können und daher nicht in der reinen Arbeitslosenstatistik auftauchen (siehe Definition). Im Juni 2018 lag die Unterbeschäftigung in Leipzig bei 9,9 % oder 31.450 Personen, was durchaus eine nicht ganz zu vernachlässigende Größe ist.
Die angesprochenen Teilzeitverträge sind allerdings ein durchaus interessanter Aspekt bei den Überlegungen zum Arbeitskräftepotenzial. Ein Freie-Presse-Artikel hat gezeigt, dass der Anteil von Teilzeitverträgen an den Beschäftigungsverhältnissen in den Hochkonjunkturjahren seit 2007 deutlich zugenommen hat. Für mich ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass viele Arbeitnehmer sich bewusst für kürzere Arbeitszeiten entscheiden und die Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitverträge den Arebitsmarkt nicht wirklich entlasten kann.