ob solitär oder blockrand spielt für die gestaltungssatzung zumindest textlich keine rolle...
und warum sollte jemand, der eh ein problem mit seiner gebäudehöhe hat sich den "luxus" eines überhöhten erdgeschosses gönnen-gerade weil die goethestraße fällt kann man oben niedrig starten und hat unten am brühl noch eine überhöhte eingangssituation...ma drüber nachdenken dann geht die rechnung ja vielleicht doch auf.
ob die erste rückstaffelung die traufe ausreichend abbildet oder nicht will ich nicht entscheiden-schon gar nicht anhand einer kleinen visualisierung-schön wenns einer so drauf hat, das er das kann