Ok danke für die Analyse, ich war zu faul den B-Plan zu lesen. Nichtsdestotrotz gibt es einen Grund, warum auf den zur Messeerweiterungsfläche gelegenen Baufeldern die Wohnnutzung nur ausnahmsweise zulässig ist (= amtsdeutsch für nicht zulässig). Entweder es hängt wirklich mit der Messenutzung zusammen (dafür steht der Platzhalter EU-Sowieso Richtlinie, ob es eine EU-Richtlinie ist oder aus der BauNVO kommt ist ja zweitrangig) oder es die Ausnahme der Wohnnutzung ist eine rein städtebauliche Überlegung der Stadt FFM. Es macht auf jeden Fall Sinn, die nördliche Hälfte als Büronutzung zu deklarieren und die südliche Bebauung wird durch die Bürogebäude vor Lärm und mangelnder Ästhetik der Messe geschützt.
ABER: Wenn es eine rein städtebauliche Überlegung ist, dann sollte man sie meiner Meinung nach überdenken, wenn die Ausnahme der Wohnnutzung womöglich dazu führt, dass die Baufelder in den nächsten 5-10 Jahren nicht bebaut werden, weil der Bedarf/Markt dafür nicht vorhanden ist. Eine Brache kann nämlich nur bedingt die oben beschriebene Schutzfunktion der Wohnbebauung übernehmen. Vom Erscheinungsbild/Lebendsgefühl des Boulevards und der in Frankfurt herrschenden Wohnungsproblematik mal ganz abgesehen...