• ^^ Jetz schreibe ich einen Plan nachdem konnte man die Rekonstrukionen in Stettin veranstalten. Es gibt eine Kunst, auf solche Weise das auszuplannen und Verflechtungsnetz auszurissen und zu interpretieren um den Privat-Inwestoren lohnte sich sich zum Grossten Teil an den Rekonstruktionen beteiligen. Das kann man machen, braucht mann jedoch die Lust den Behörden und und Bekämpfung der Suburbaniezierung.

  • Das kann man nicht verstehen, Bamip. Anders herum mit Google Translate:


    Teraz piszę plan po można organizować repliki w Szczecinie. Nie jest sztuką, w taki sposób, aby planować i wykorzenienia sieć integracji i interpretowania inwestorzy prywatni warto uczestniczyć w przeważającej części do rekonstrukcji. Można to zrobić, ale wymaga chcecie władzy i kontroli suburbanizacji.


    Alles klar?

  • Hmm ich musste zu wörtlich das übersetzen. Also probiere ich auf andere Weise. Mein Plan, den ich zeichnen probiere stellt die zussamenhänge zwischen dem Hauptzweck (Rekonstruktion der historichen Innenstadt), den Problemen (z.B. Notwendigkeit der Enteignung der Bewohnenr der Nachkriegsgebäuden), den Specifischen Zwecken (die lösen die ein und einige Probleme), und den Mitteln dar. Es geht mir darum, dass es ist möglichst um die Privatinwestoren die vorkriegs Miethäuser wiederaufzubauten.


    Habe ich jetzt richtich geschrieben? ;)

  • Ich würde es Kreuzdach mit kegelförmigen Spitzhelm oder achteckigen Spitzhelm nennen. (Ich kann nicht genau erkennen ob der Turmhelm rund oder achteckig ist)

  • Bürgerinitiativen zu städtebaulichen Projekten

    zu #903:


    In Dresden sind das u.a. Neumarkt e. V. und Pro Waldschlösschenbrücke, wie auch immer man den gegenwärtigen Stand bewertet.

  • Hallo Liebes Architektur Forum,
    ich beginne demnächst mein Architektur Studium und möchte mich gerne etwas tiefer in die Materie einarbeiten. Deshalb meine Frage:
    Auf welchen Internetseiten treibt sich der deutsche Architekt so rum?
    Gibt es gute Informationsseiten, Magazine o.ä. ? Wenn ja, welche sind das?


    Schöne Grüße

  • Frage zu DDR Standardbauten

    Hallo, ich bin neu hier, also bitte ich um Nachsicht wenn ich hier an der Falschen Stelle schreibe. ich habe folgendes Problem:
    Ich wohne selber in einem EW 65B aus Baujahr 1979-1981.
    Wir haben dann ab 1996 das Haus aufwendig vom Keller bis zum Dach umgebaut, sodass man es kaum noch erkannt, dass es ein Haus ist wie 50 Andere in unserer Stadt. Wenn meine Vermutung richtig ist, hat die DDR das schon seit den 50er Jahren so gemacht, dass alle Hause irgend welche Standardbauten waren. Stimmt das ? Ich habe vor 3 Jahren ein Haus bei uns im Ort gekauft, welches 1965 gebaut worden ist. Die Grundfläche beträgt ca.9x9 Meter. Es war ursprünglich ein Haus für 2 kleine Familien. Hauseingänge hatte es links und rechst an den Giebelseiten. Nach der Wende ist es oft von Hand zu Hand gegangen. Alle haben aber festgestellt, dass eine Famile nicht auf 4,5x9 Metern leben kann auch wenn es Keller, Erdgeschoss, 1 Obergeschoss und eine Spitzboden gab. Es sind immer nur einzelne Haushälften weiter verkauft worden.
    Später hat es dann ein Markler komplett gekauft und Wände versetzt sodass es dann ein Einfamilienhaus geworden ist. Soweit so gut. Da das Haus zu DDR Zeiten von der staatlichen Forstverwaltung gebaut worden ist und man nach der Wende die Rentnerehepaare dort nicht raus bekommen hat, ist es dann irgend wann unserer Stadtverwaltung übereignet worden, bis dann wie gesagt die Haushälften durch mehrere Hände gegangen sind. Ergebnis ist, das es keien Unterlagen, Fotos oder der Gleichen mehr existieren. Naich einmal die heutige Stadtverwaltung kann mehr sagen ob es beim ersten Verkauf in private Hände noch Unterlagen vorhanden waren. Nun würde ich aber gern über diesen Haustyp gern etwas wissen.
    Nun also die Frage, ob es irgendwo eine Internetseite gibt, auf der man alle Haustypen die es gab ansehen kann. Oder kennt jemand solch einen merkwürdigen Bau. Ein Doppelhaus auf der Grundfläche eines Einfamilienhauses. Wer kann mir dazu was sagen?


    DANKE

  • §D-Gebäude ausblenden in Berlin funktioniert nicht

    Man kann in Google Earth in der 3D-Ansicht Gebäude verschwinden lassen. Das ist zu empfehlen, denn das bringt eine ganz neue Sicht auf die Dinge!


    Das hat in der Tat mal funktioniert, aber nun geht es nicht mehr in Berlin. In anderen Städten ist es kein Problem.


    Woran kann das liegen, bzw. wie kann man es beheben :confused:

  • Wohnhausbau im Naturschutzgebiet

    Hallo zusammen.
    Ich habe mich in diesem Forum angemeldet, da ich auf ein paar hilfreiche Tipps hoffe.


    Folgende Thematik:


    Wir haben mehrer ha Land im Naturschutzgebiet.
    Dort befindet sich ein altes Landhaus, welches wir beziehen wollen.
    Zur Zeit wird noch eine Hälfte des Hauses bewohnt, die andere steht seit gut 20 Jahren leer.
    Am Wochenende haben wir uns mal einen Überblick verschafft, was noch alles zu tun ist und ich bin fast aus allen Wolken gefallen.
    Die unbewohnte Hälfte befindet sich im Rohbau. Das Dach hat ein Loch, der Dachstuhl, die Deckenbalken und die Lehmdecke sind völlig verrottet.
    Die Außenwände haben teilweise eine Tiefe von 48cm (nur Kalksandstein + Backsteine). Die Wände sind nass, das Fundament ist an einigen Stellen extrem in Mitleidenschaft gezogen und eine tragende Wand wurde entfernt. Die Decke wurde dann mit Querbalken abgestützt. Diese wurden so ungünstig eingebaut, dass über den Fensterstürzen nur noch 5cm Platz sind.
    Alles im Allen - die reinste Bruchbude!
    Es steht außer Frage, dass dieses Vorhaben seh raufwändig ist und dort eine Menge Geld investiert werden muss.
    Die Genehmigung für einen Neubau gestaltet sich als sehr schwierig. So würden wir als Auflage bekommen, 500 Legehennen und diverse andere Geflügelarten zu halten. Und das wollen wir beim besten Willen nicht.
    Also bleibt nur die Kernsanierung.
    Meine Frage: In welchem Umfang können wir die Sanierung durchführen lassen, da sich das Haus ja im Naturschutzgebiet befindet?
    Ich freue mich über jede Antwort und jeden Tipp!


    LG von der Ostsee
    Jessica

  • Was verstehst du unter Umfang? Also normaler Weise darf das Haus ohne Genehmigung weder höher noch breiter oder länger werden. Also keine Anbauten, die Kubatur muss gleich bleiben. Auch darf es in der Regel nicht z.B. von einem Zweiparteien Haus in eines für Vier umgebaut werden oder in ihm Ferienwohnungen integriert werden. Für all dies bräuchte man extra Genehmigungen.
    Was im Inneren geschieht bleibt im Rahmen der Statik und der üblichen Vorschriften für Umbauten euch überlassen, zumindest wenn dieses alte Landhaus nicht zusätzlich unter Denkmalschutz steht.
    Was ihr unter Umständen noch beachten müsst sind eventuelle Verbote z.B. für Kamine und verschärfte Vorschriften für Heizsysteme. In Wasserschutzgebieten sind z.B. Öltanks mit "Wasserschutzgebietzulassung" von Nöten.


    Was mich aber irritiert: In einem Naturschutzgebiet bekommt ihr eine Auflage massenhaft Geflügel zu halten? Normaler Weise ist dies genau umgekehrt.
    Ich hab schon von Vorschriften gehört, landschaftspflegende Auerochsen oder ähnliches zu halten aber Hühner? Wie sollten diese denn gehalten werden?

  • Wir haben mehrer ha Land im Naturschutzgebiet. Dort befindet sich ein altes Landhaus, welches wir beziehen wollen. Zur Zeit wird noch eine Hälfte des Hauses bewohnt, die andere steht seit gut 20 Jahren leer.


    Hallo,


    bereits die oben zitierten Sätze zeigen, dass dieses Vorhaben Dich nicht glücklich machen wird.


    Eine Sanierung scheint hier auf einen quasi-Wiederaufbau hinauszulaufen, da der Bestand offensichtlich in allen Bauteilen Mängel aufweist. Du kannst Dich darauf einstellen, dass alles außer den Außenmauern weg kommt und neu gemacht werden muss. Hier würde ich mal ganz starke Bedenken äußern, dass man das sinnvoll in einem Naturschutzgebiet durchführen kann. Neben sinnvollen und berechtigten Einschränkungen und Auflagen durch Bau- und Umweltbehörden kannst Du dich in einem Naturschutzgebiet auf zahlreiche ehrenamtliche Ordnungshüter einstellen, die Dir das Leben schwer machen werden.


    Dem Anschein nach handelt es sich nicht um einen beplanten Bereich, sondern einen unbeplanten Außenbereich, für den es keinen B-Plan gibt. Hier ist das Bauen nur für privilegierte Bauvorhaben zulässig, z.B. Biogasanlagen oder Bauernhöfe. Ihr habt dem Anschein nach einen Bauernhof, wollt aber keine Bauern sein. Was wollt ihr dann damit? Es gibt gute Gründe dafür, dass der Gesetzgeber verhindern möchte, dass im Außenbereich gebaut wird, und es scheint in diesem Fall (Naturschutzgebiet) ganz besonders geboten hier kein Wohnhaus zuzulassen.


    An Eurer Stelle würde ich die Runie soweit verändern, dass von ihr keine Gefahr ausgeht und dann einfach so lassen, da der Umbau zu einem Wohnhaus bei dem beschriebenen Zustand Euch schnell in die Insolvenz treiben könnte. Die paar Hektar Land würde ich an jemanden verpachten, der noch eine Wirtschaft betreibt und sich auch verantwortungsvoll darum kümmern kann, da ich davon ausgehe, dass es Wiesen o.Ä. sind. Ihr baut Euch am besten ein Haus dort wo auch andere Häuser stehen, zu einem Bruchteil der kosten für Euch und die Umwelt.


    Viele Grüße

  • Rechtlich könnte hier die Frage nach dem Bestandsschutz aufgeworfen sein. Als erstes wäre die alte Baugenehmigung zu prüfen (da wäre auch die Frage zu klären, was zuerst war: Baugenehmigung oder Landschaftsschutz). Nur ein Gebäude, das eine rechtmäßige Baugenehmigung aufweist kann Bestandsschutz genießen, das bezieht sich auch auf die genehmigte Nutzung (Beispiel: ein als Jagdhütte genehmigtes Geäude verliert den Bestandsschutz, wenn der Eigentümer die Jagd nicht mehr ausübt). Grundsätzlich muss der Eigentümer im Zweifel Existenz und Umfang seiner Genehmigung nachweisen, die Tatsache, dass das Gebäude schon lange steht, reicht nicht. Da liegt oft der Hund begraben.


    Dann könnte es um die Frage gehen, ob eine Baugenehmigung nicht durch jahrelange Nichtnutzung erloschen ist. Wenn geklärt ist, welcher bauliche Bestand mit welcher Nutzung genehmigt ist, geht es um die Frage, ob die angestrebte Baumaßnahme einer Genehmigung bedarf oder nicht. Reine Reparaturen und Instandsetzungen ohne Nutzungsänderung und ohne Änderung der Silhouette und äußeren Gestalt gehen, was darüber hinaus geht, eher nicht, siehe Lingster + Dvorak.


    Wenn es um eine Nutzungsänderung ginge, wirds kompliziert. Der von Dvorak angesprochene § 35 BauGB ist in den letzten 20 Jahren zu einer der kompliziertesten Normen im Bauplanungsrecht geworden, sehr unübersichtlich, sehr umstritten, viel Rechtsprechung.

  • Verwenden Sie die Terastone Fliesen fur Ihre Baubedurfnisse?

    Hallo!


    Ich bin ein Fliesen Liebhaber und Ich mochte wissen:


    Verwenden Sie die Terastone Fliesen fur Ihre Baubedurfnisse?


    Warum oder warum nicht?


    Vielen Dank fur Ihr Zeit.


    Ande

  • Hochhausbrand in Dubai

    Hallo zusammen,
    gestern Nacht ist in Dubai in einem Wohnhochhaus (The Torch = Die Fackel, 352m hoch) ein Feuer ausgebrochen und hat alle Stockwerke zwischen der 50. und 70. Etage zerstört.
    Mich interessiert es, was in einem modernen (Wohn)Wolkenkratzer (welches aus viel Beton, Glas und schwer brennbaren Materialien besteht) außer der Einrichtungsgegenständen der Bewohner in Brand geraten kann, wie schwer/leicht das Übergreifen des Feuers auf das nächste Stockwerk ist und was deren primäre Ursache ist (Kabel?).
    Interessant ist dieses Thema vor allem im Hinblick auf die relativ strengen Bauvorschriften für (Wohn)Hochhäuser in Deutschland/Europa und die Frage, ob es zukünftig nicht Lockerungen für besonders feuerresistente Hochhäuser geben könnte, vorausgesetzt solche Hochhäuser lassen sich überhaupt (evtl. in Zukunft) bauen.
    Danke vorab für die Antworten!

    Einmal editiert, zuletzt von merlinammain () aus folgendem Grund: Etagenangaben korrigiert.

  • ^^ Extrem komplexes Thema, das du ansprichst. Um Wohnhochhäuser ganz sicher zu machen, müsste man die Wohnungseinrichtung verbannen, Fritteusen und Abzugshauben verbieten...


    Die Brandlast eines Gebäudes ist ein wesentlicher Parameter für Art und Dimension von Schutzmaßnahmen, die bei einem Gebäudebrand zu berücksichtigen sind. Das betrifft nicht nur die Materialien der Konstruktion, sondern auch der Gebäudeeinrichtung. Eine hohe Brandlast (viel brennbares, leicht entflammbares, schmelzendes, rauchentwickelndes Material) erfordert andere Maßnahmen als eine geringe Brandlast. Insofern spielt also Vorbeugung, sprich Vermeidung eine große Rolle, der Erkenntnis folgend, dass man im Brandfall nicht mehr viel machen kann.


    Im Katastrophenfall gehts u.a. darum, wie die Nutzer sicher die Gefahrenzone verlassen können. Wesentlich ist die Erkenntnis, dass die Verrauchung eines Gebäudes die größte Gefahr für die Personen im Gebäude darstellt. Die Brandgase sind hoch giftig, schon 5-10 Atemzüge machen eine Person u.U. bewegungsunfähig. Also geht es darum, wenn man schon den Rauch selbst nicht vermieden hat, wenigstens rauchfreie Rettungswege zu schaffen (außenliegende Treppenhäuser, Überdruckschleusen...).


    Vor diesem Hintergrund bin ich gar nicht sicher, ob eine Lockerung der Vorschriften wünschenswert wäre. Die schlimmsten Brandkatastrophen passieren ja in den Ländern, die keine besonders strengen Bauvorschriften kennen.

  • Innenhöfe in den Innenstädten

    Guten Tag,


    ich bin seit kurzem Mehrfamilienhausbesitzer in einer deutschen Innenstadt mittlerer Grösse. Mir ist aufgefallen, dass Innenhöfe meistens gar nicht genutzt werden, was schade ist. Meistens verkommen Sie als Abstellplatz für die Mülltonnen und es werden allerhöchstens Fahrräder dort abgestellt.


    Ich möchte meinen Innenhof nicht so verkommen lassen. Bin auf der Suche nach interessanten Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Kennt jemand evtl eine gute Seite mit Fotos oder hat selber ein ähnliches Projekt realisiert?


    Gruss
    Thomas