Bei Gelegenheit - zu einer Reihenhäuser-Zeile wenige Straßen weiter östlich:
Ich hoffe auf die Wirkung des Marktes und des Wertes der Grundstücke. Hier wird eine Aachener Zeitung zitiert, die allgemein EFH-Abrisse zugunsten größerer Häuser erwähnt - wenn es in Aachen geschehen kann, wäre es seltsam, wenn es in Düsseldorf mit viel größerem Wohnraumbedarf und -Preisen unbekannt wäre.
Wenn du dich schon selber zitierst, kann du dass auch klar schreiben....
Falls 3-4 Häuser einem größeren MFH weichen müssten und alle EFH-Besitzer bis auf einen verkaufen wollen - gibt es da keine juristische Möglichkeiten?
Theoretisch gibt es die Möglichkeit der Zwangsenteignung als einzige juristische Maßnahme, aber in so einem Fall zum Glück nicht.
Wäre ja auch noch schöner, wenn man jemanden aus reinen Profitgründen so einfach vertreiben könnte!
Mit Allgemeinwohl wegen der Schaffung von mehr Wohnraum kann man das nicht begründen, das funktioniert noch nicht mal, wenn es wirklich so ist.
Bestes Beispiel ist doch die 701 am ISS-Dome, wo es "nur" um ein unbebautes Gewerbegrundstück geht - selbst da ist es nicht zur Zwangsenteignung gekommen.
Gibt es da überhaupt schon ein Ergebnis, der "nette Herr Geisel" wolte sich doch persönlich drum kümmern - gehört habe ich da schon lange nix mehr....
Hier wurde schon mal die Problematik der Mindernutzung der Grundstücke diskutiert, etwa der nur eingeschossigen Baulücken-Bebauung inmitten intensiver genutzten Nachbarschaft. Was unterscheidet solche Fälle von eingeschossigen EFHs an einer Straße, an der genauso stadteinwärts wie -auswärts viel intensivere Bebauung üblich ist?
Was meinst du genau?
Bei Zwangsenteignung nichts, selbst ein Baugebot ist nicht einfach anzuordnen, das dürfte nur bei Nichtnutzung oder Verfall greifen.
Der Hauptunterschied bei Neubebauung ist, das dort in der Regel nach §34 gebaut werden darf und bei deinen EFH eben nicht.