Letztlich führt die Überschreitung der festgesetzten Höhe durch Technikgeschosse dann doch zu zusätzlichen Wohngeschossen, oder übersehe ich da etwas?
Nein, aber die Festsetzung lautet:
Die festgesetzten maximalen Höhen beziehen sich auf die Oberkante der höchsten Gebäudeteile. Eine Überschreitung der Höhen für technische Bauteile oder Technikgeschosse kann ausnahmsweise zugelassen werden. Alle Höhenangaben sind absolute Maße in Metern über dem Gehweg.
Die Überschreitung der Höhe war ausnahmsweise möglich, eine Ermessensentscheidung ("kann zuigelassen werden"), deshalb ist keine Befreiung von einer Festsetzung notwendig; hat der Plangeber schon selbst erwogen. Das muss man im Kontext der Festsetzung für das fragliche Teilgebiet "MK3" sehen, die für Skyline-Plaza, One, Kap Europa und Grandtower eine max. Gesamt-BGF von 270.000 m² vorsieht. Ich nehme an, dass die Ausnahme in der Höhe nicht zu einer Überschreitung dieser maxBGF führte und deshalb unproblematisch war.