Bauen in Zeiten der Massenzuwanderung

  • Bauen in Zeiten der Massenzuwanderung

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    ein ganz aktuelles Thema will ich mal aufgreifen ..


    In "hart aber fair" bei Plasberg wurde angemahnt, Planungs- und Baurecht zu vereinfachen bzw. Vorschriften zumindest zeitlich auszusetzen.


    Insbesondere ging es um den "Dämmwahn". Dämmwahn ist es ja nun wirklich , da beißt keine Maus den Faden ab.


    Was meinen die Experten und unsere Studenten denn hier im Forum , wird die EnEV oder Brandschutzvorschriften für bestimmte Bauvorhaben einfach außer Kraft gesetzt ?
    Wie ist es dann mit anderen einzelnen Gebäude , wird es dann nur beschränkt werden oder wird das ein Flächenbrand ?
    Die Formalitäten und die DIN-Vorschriften sind ja nun wirklich der absolute Horror geworden.


    Wie sieht es denn dann aus mit dem zuständigem Bebauungsplan für solche Flüchtlingsheime ?
    Werden Bebauungspläne dann im "Schnellverfahren" durchgeboxt ?


    Was meint ihr denn ?

  • Gut, dass dieses wichtige Thema nicht nur in der internen Lounge behandelt wird.


    Dazu gibt es u.a. diesen gestrigen Artikel von Focus/NRW - der Verband der Wohnungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen fordert ebenso Abstriche bei der Energieeinsparverordnung. Ferner wird schnelleres Bauen gefordert - die im Artikel erwähnte serielle Bauweise klingt nicht gut, wie Plattenbauten. Viel Zeit vergeht allerdings nicht mit dem Bauen selber, sondern mit der Bauleitplanung, die man tatsächlich deutlich beschleunigen müsste.


    In vielen Metropolen reichten bereits zuvor die Baulandreserven nicht, was sich derzeit zusätzlich verschärft. Da zusätzliche Infrastruktur in der Fläche sehr viel kostet, müsste man nachverdichten - etwa in Düsseldorf gäbe es immer noch Widerstände. In Hamburg will man dichter bauen, in Bayern gibt es Stimmen genauso für Flächenausdehnung (IHK) wie auch für Nachverdichtung (Verband der sozialorientierten Wohungsunternehmen in Bayern). In Hessen fordert die Wohnungswirtschaft Entlastungen bei den Bauvorschriften - ob Brandschutzauflagen, Vergaberecht oder die ohnehin überholte Stellplatzvorgaben.


    Sehr viele Stimmen gibt es, es sollten nicht spezielle Wohnungen extra für Flüchtlinge sein, sondern ganz normale Sozialwohnungen bzw. welche in einfachen Lagen und Standards - nur halt viel mehr als derzeit vorhanden.


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    Zum Thema der Energiespargesetze in der jetzigen Lage gibt es diesen Zeit-Artikel vom 18.09 - demnach möchte der Wirtschaftsminister Gabriel die Verordnungen bis 2018 für Bauten im Bestand aussetzen, die als Unterkünfte für Asylbewerber dienen sollen. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen fordert das Rückfahren der Vorschriften insgesamt bis 2020 auf den Stand des Jahres 2009.

    Einmal editiert, zuletzt von Bau-Lcfr ()

  • Sollen denn die Standards eine Zeit lang insgesamt gesenkt werden oder nur für Flüchtlingsheime?
    Ich versteh nicht wie man sich das konkret vorstellt und wie man doppelte Standards in einem Rechtsstaat verwirklichen und Betrügereien vorbeugen will.

  • Die Bauwirtschaft und auch Privatleute ächzen seit Jahren unter den immer schärferen Bauauflagen, insbesondere im Energiebereich. Eigenheimbau ohne solchen Spaß wie Erdwärme oder Solar? Kannste schon fast vergessen. Was soll man davon halten, dass es offenbar erst den unkontrollierten Zustrom von hunderttausenden Ausländern braucht, um hier Bewegung reinzubekommen? Geschmäckle würde der Schwabe wohl sagen.

  • Mod: Hier soll es um die baulichen Aspekte der Massenzuwanderung gehen. Eine allgemeine und übergreifende Diskussion findet in der Lounge statt. Um dies deutlicher zu machen, wurden beide Strang-Titel angepasst.
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    ^ Die richtige Aufteilung.


    Zum Thema gibt es u.a. diese heutige Medienmeldung, nach der der Düsseldorfer Immobilienentwickler AENGEVELT den zusätzlichen Bedarf auf 500.000 Wohnungen mit 35 Mio. m² Nettowohnfläche in den nächsten Jahren schätzt - dies sollte man auf den ohnehin hohen Zusatzbedarf am Wohnraum in den Metropolen obendrauf legen. Unschön wird, wenn gleichzeitig unter dem Stichwort menschenwürdiges Wohnen Reihenhaussiedlungen auf flachem Land vorgestellt werden - den meisten Bedarf soll es nicht in Orten wie Eckental geben (wo Reihenhäuser und EFHs bei 14 Tsd. EW die übliche Wohnform sein dürften), sondern in den Großstädten. Denkbar ungeeignetes Beispiel - und um die Richtung Fläche(nfrass) vs. Dichte wird es demnächst wohl die intensivsten Diskussionen geben.


    Als Gegenbeispiel das Wohnhochhaus Nimbus in Nijmegen (#57) mit 117 Sozialwohnungen - die Turm-Vorderseite hätte etwas abwechslungsreicher gestaltet werden können, doch ich wüsste nicht, wieso es in einer Metropole, in der es auch Hochhaus-Penthouses um 10.000 EUR/Qm gibt, es eine unwürdige Wohnform sein sollte. Hauptsache, es werden jeweils individuell gestaltete Einzelprojekte und nicht gleichförmige Großsiedlungen werden.


    Diesem Artikel nach schätzt ein Staatssekretär im Bundesbauministerium den Bedarf auf 350.000 WE pro Jahr bundesweit - errichtet wurden 2014 nur 240.000. Er schlägt zusätzliche Steuervorteile vor, wenn in Ballungszentren Mietwohnungen gebaut werden - aber nicht nach dem Giesskanneprinzip in Regionen, wo kein Zusatzbedarf existiert. Über ein Gesetzesvorschlag wird derzeit verhandelt.
    Bei den Vorschriften heisst es im Artikel - ein Verzicht auf die nächste Stufe der Energiespar-Verordnung nur bei vorübergehenden Bauten zur Unterbringung von Flüchtlingen, keine Abstriche beim Brandschutz.


    Zum Einwand, dass hier die Kraft für eine Bewegung auf vielen Gebieten nicht reichte - es ist halt so, dass abstrakte Zahlen mit WE-Bedarf weit über Baulandreserven nicht so wirken wie Zeltsiedlungen im Fernsehen. Gerade das würde ich einfach nur zur Kenntnis nehmen - interessanter eher, für welche alte Heilige Zöpfe die Kraft reicht? Was ist etwa mit innenstädtischen Kleingärten, die in vielen Städten zur Bebauung vorgeschlagen werden, wofür die Kraft bisher nicht reichte?

  • Nur 500 Mio p.a. vom Bund?

    Die SZ berichtete gestern, dass nach den Angaben des Finanzstaatssekretärs Michael Meister nur noch 500 Mio. EUR jährlich 2016 bis 2019 für die steuerliche Förderung des Sozialen Wohnungsbaus in den Regionen mit angespannter Wohnungsmarktlage vorgesehen sind. Es wird auf das Bundesbauministerium verwiesen, welches das Baurecht modernisieren bzw. den Genehmigungsprozess vereinfachen solle. Die Bundesbauministerin Barbara Hendricks ist mit der Höhe der steuerlichen Anreize nicht einverstanden, während Schäuble steuerliche Mindereinnahmen von einigen Milliarden Euro fürchtet.


    Ich verstehe die Logik nicht - Milliarden für Versorgung und Integration bewilligen und an der durchaus dazu gehörenden Versorgung mit dem Wohnraum sparen?


    Zum Baurecht und zu den Vereinfachungen könnte auch endlich mal was handfestes kommen - viele Vorschläge werden immer wieder seit Jahren unterbreitet.

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    "Neue Linie seines Hauses" (in dem Artikel) ist da aber ein guter Witz. Ein schneller Blick auf Wikipedia sagt, dass das ganze auf das Entflechtungsgesetz zurückgeht - der soziale Wohnungsbau ist nämlich seit der Föderalismusreform Sache der Länder.
    Nach dem Entflechtungsgesetz wurden den Ländern durch den Bund für den Übergangszeitraum 2007 bis 2013 jährlich 518 Millionen Euro Kompensationsleistungen gewährt, danach sollte die Notwendigkeit dieser Leistungen überprüft werden. Die derzeitige Linie der Bundesregierung ist seit fast zwei Jahren, dass diese Kompensationsleistungen in identer Höhe für weitere 5 Jahre weitergeführt werden, nämlich genau bis 2019. Was es - aktuelle Situation - nicht gibt, sind zusätzliche Mittel darüber hinaus.


    demnach möchte der Wirtschaftsminister Gabriel die Verordnungen bis 2018 für Bauten im Bestand aussetzen, die als Unterkünfte für Asylbewerber dienen sollen.


    Was hauptsächlich für die Umnutzung von Gewerbe-Leerstand interessant sein dürfte, und den gibt es ja durchaus teilweise in größerer Menge (ich schiel da mal Richtung Frankfurt).

  • Allheilmittel Sozialwohnungen?

    Mit dem Thema wird oft der Bau von Sozialwohnungen verbunden - die Welt-Online veröffentlichte gestern einen Artikel, der (wieder einmal) das gesamte System hinterfragt. Bereits 3 Jahre nach dem Einzug leben den Studien nach bis zu 40% der Sozialwohnungen-Bewohner oberhalb der Einkommensgrenzen - mit den Jahren werden es immer mehr, einem Brancheninsider nach sogar um 80% in den Wohnanlagen der 1990er Jahre. Für Kontrollen fehlen Mittel - und eine Fehlbelegungsabgabe sei oft politisch nicht gewollt.


    Das Fazit müsste wohl sein, dass man nicht eine besondere Wohnungen-Art braucht, sondern einfach nicht zu große bescheidene, preiswerte Wohnungen in großen Mengen. Ich selber wohne übrigens in einer Genossenschaftswohnung - billig, ohne Eigenbedarf-Gefahr (so bin ich aus der vorherigen geflogen), aber genommen wird dadurch keinem was. Es wäre absurd, je nach der Lebenslage ständig umziehen zu müssen - wie es theoretisch beim Sozialwohnungen-System notwendig wäre: Als Student rein, mit dem Job raus, gefeuert wieder rein, mit dem neuen Job raus, als Rentner wieder in eine Sozialwohnung umziehen?

  • Kleingärten vs. Wohnungsbau

    Das Problem wurde darüber angesprochen und kommt im DAF immer wieder. Kürzlich fand ich das Beispiel des Hamburger Pergolenviertels in gut erschlossener Lage, wo 27 Hektar bisher von 330 Kleingärten belegt wurden. Künftig sollen auf 8 Hektar 1400 WE gebaut werden, 6 Hektar werden von (verkleinerten) Kleingärten belegt, 7 Hektar werden zu öffentlichen Parks. Dieser Artikel beschreibt eine Gegeninitiative 'Eden für Jeden', was bereits ein absurder Name ist - als ob es ein Naturrecht auf Paradies auf Erden für Jedermann gäbe. Das Zahlenverhältnis zeigt den Egoismus der Einstellung - 330 Leute, die auch in einen öffentlichen Park gehen können, meinen, privates Grillen usw. sei wichtiger als das Wohnen der 5-facher Menschenanzahl. (Und wer in Hamburg in einem Zelt wohnen muss, hat kein Recht auf ein Dach über dem Kopf, vom 'Eden für Jeden' schon mal abgesehen?) Man sollte in veränderter Lage besser auch die verbleibenden 6 Hektar bebauen, mit 1000 WE oder so - statt sie 160 Leuten zu überlassen.

  • Sozialer Wohnungsbau - (k)ein Allheilmittel?

    Das Modell Sozialwohnung, wie wir es aus den 50er-70er Jahren kennen, ist im Grunde mausetot. Sozialwohnungen waren entweder solche, deren Bau mit öffentlichen, zinsbegünstigten Darlehen gefördert wurde, oder solche, die zum Bestand gemeinnütziger Wohnungsunternehmen gehörten; dazu zählten also auch solche Wohnungen, die wegen Rückzahlung der Darlehen eigentlich aus der Wohnungsbindung gefallen waren. Das ganze stand unter dem Regime spezieller Regeln (Wohnungsbaugesetze, Wohnungsbindungsgesetz, NeubaumietenVO und noch einige mehr) und wurde von speziellen Behörden der Länder und Gemeinden verwaltet. Da es sich beim Sozialen Wohnungsbau um eine spezielle Form der Subvention handelte, eine Objektförderung, die aber einkommensabhängig nur bestimmten Subjekten zu Gute kommen sollte, war der Kontroll- und Verwaltungsaufwand hoch.


    Wirtschaftlich ist das System gescheitert, weil die aus sozialen Aspekten niedrig gehaltenen Erträge zur Erhaltung und Modernisierung nicht ausreichten, der Gebäudebestand verkam und überdies wurden diejenigen Mieter, deren Einkommen im Laufe der Jahre über die Subventionsgrenze angestiegen war (Gehaltserhöhungen, Kinder ausgezogen), mit einer sog. Fehlbelegungsabgabe belegt (Abgabe zum Abbau der Fehlsubventionierung im sozialen Wohnungsbau), es gab ein Leerstandsproblem und gibt ein Fehlbelegungsproblem. Das System wurde durch die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit im Jahre 1989 beerdigt, weil dadurch praktisch über Nacht der gesamte Wohnungsbestand der bis dahin gemeinnützigen Unternehmen, soweit die Darlehen schon zurückgezahlt waren, aus der Sozialbindung fiel. Bei Hunderttausenden von Wohnungen wurden die Restdarlehensbeträge vorzeitig zurückgezahlt, auch diese Wohnung fielen aus der Bindung. Riesige Wohnungsbestände von Bahn, Post, Gagfah, Neue Heimat, großen Firmen wie z.B. der Hoechst AG und von Bund, Ländern und Gemeinden verloren ihren Sonderstatus als mietpreisgebundene Sozialwohnung. In Frankfurt fiel der Anteil der Sozialwohnungen am gesamten Wohnungsbestand in kurzer Zeit von über 40% auf heute weit unter 10%. Durch den Verkauf der Wohnungen zum großen Teil auch an die Mieter, ist in kurzer Zeit sehr viel Kapital aktiviert worden, das in die Wohnungen floss. Die Erfahrung zeigt, ex-Mieter-Eigentümer wirtschaften sehr sparsam und sind am Erhalt ihrer Wohnung und des Umfeldes interessiert und nicht mehr in der Situation des mietvertaglichen Anspruchstellers.


    Wer unter Sozialem Wohnungsbau das Modell alter Prägung meint, wird nicht weit kommen, weil das Grundproblem nicht gelöst ist. Hält man die Mieten gering, kann man die Gebäude auf Dauer nicht in einem guten Zustand erhalten; das wäre heute nicht anders als vor 40 Jahren. Da im System der Objektförderung die Unternehmen keine Gewinne machen durften (Kostenmiete) und die echten Kosten der Verwaltung und Instandhaltung nicht umgelegt werden durften (das war mit abwegig niedrigen Phantasiebeträgen pauschal in die Kostenmiete eingepreist), waren sie chronisch unterkapitalisiert, mit den bekannten Folgen. Subventioniert man die Mieten nicht auf niedriges Niveau, muss man evtl. die Mieter subventionieren mit Wohngeld, Leistungen nach SGB-II und XII, AsylbLG (System der Subjektförderung).


    Die Forderung nach sozialem Wohnungsbau klingt erst mal gut, ist politisch korrekt, erweist sich aber ein ums andere Mal als Rohrkrepierer. Wenn es selbst rot und grün regierte Länder nicht machen, muss das ja Gründe haben.

  • ^ Dennoch plant NRW gleich 50 Tsd. neue Sozialwohnungen, wie u.a. die WAZ schrieb. Die günstigen Fördergelder sollen in NRW zusätzliche 95 Mio. EUR jährlich bedeuten und davon Tilgungsnachlässe von 10 bis 25 Prozent auf Fördergelder (die als Kredite vergeben werden) finanziert werden. In den Regionen Köln, Bonn, Aachen und Münster solle es gar 20 und bis 35% für Flüchtlingswohnungen geben - da hat wohl der Herr NRW-Bauminister Groschek seinem Parteigenossen Gabriel nicht zugehört, der meinte, dass es keine besondere Flüchtlichswohnungen geben soll, sondern allgemein-normale, dafür viele.


    Dazu als Erleichterung: "Balkone und Stellplätze erst später einrichten" - gibt es ob der Balkone eine Vorschrift oder werden welche deswegen gebaut, da Neubauwohnungen ohne Balkone als schwerer vermietbar gelten? In Großstädten (wo die meisten Wohnungen benötigt werden) werden Stellplätze meist in Tiefgaragen gebaut - wie diese nachträglich errichtet werden können, sollte Herr Groschek gütigst erklären. Außerdem hat das Land die Stellplatzverordnungen längst auf die Gemeinden delegiert, die einzeln entscheiden müssen.


    Das Ausweisen des Baulandes in Außenbereichen wäre geradezu tödlich für die Infrastrukturkosten - besser sollte Herr Groschek das innenstädtische Nachverdichten erleichtern. Dazu ein Beispiel - neben dem Düsseldorfer Hexagon ist eine um einen Hof angeordnete Wohnanlage geplant. Soweit ich mich erinnere, dort musste auf ein ganzes Geschoss verzichtet werden, weil eine einzige Wohnung am Innenhof einige Minuten zu lange verschattet wäre. Vielleicht sollte man lieber in solchen Fällen Ausnahmen ermöglichen?
    Es wäre auch absurd, Grüne Wiesen fernab jeglicher Infrastruktur zu bebauen, wenn es u.a. Kleingärten an dicht befahrenen Stadtbahn-Haltestellen gibt.


    Kein Wunder, dass die FDP vor "Symbolpolitik" warnte und erinnerte, dass der NRW-Umweltminister Johannes Remmel gerade erst den Flächenverbrauch senken wollte.


    Das alles betrifft vorwiegend NRW, doch ähnliche Diskussionen werden bestimmt in jedem Bundesland geführt. Zum Vergleich: Diesem Artikel einer Frankfurter Zeitung nach sei ein Teil der Strategie, in die Höhe zu gehen, um Platz für 715 Tsd. EW + 300 weitere pro Woche zu schaffen. Geförderte Wohnungen soll es u.a. im Projekt Drei Schwestern mit 80, 60 und 40 Metern Höhe geben - dies wäre in NRW nicht mal möglich, da ein Landesgesetz Sozialwohnungen in Gebäuden über 5 Geschosse verbietet (was Hr. Groschek noch nicht wegreformierte) - in jeder Großstadt ist die Innenstadt höher als 5geschossig bebaut.


    Dieser Artikel aus Bayern (Regensburg) plädiert für 'gezielte Förderungen für den Bau bezahlbarer Wohnungen und Nachverdichtung der Innenstädte' - nicht für Bauen auf Grünen Wiesen. Bestrebungen einiger Städte, auf hastig akquirierten Flächen zu bauen, seien fatal - sinnvolle Konzepte sollten Bestand haben und für die Beteiligten rentabel sein.

    3 Mal editiert, zuletzt von Bau-Lcfr ()

  • ^ Zumindest für Hessen kann ich sagen, dass es eine ausdrückliche Balkonpflicht nicht gibt. Sie kann sich im Einzelfall mittelbar ergeben aus den Vorschriften über den 2. Rettungsweg, weil eine Rettungsmöglichkeit über den Balkon als solcher anerkannt ist und ggf. aufwändigere Maßnahmen erspart. Siehe z.B. § 13 Abs. 3 S. 3 HBO:


    ...Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe, eine Außentreppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und auch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt.


    Da alle LandesBauO die sog. MusterbauO adaptieren, dürften die Vorschriften mehr oder weniger gleich lauten; oben zitierte Vorschrift ist wortgleich in §17 BauONRW enthalten.


    Denkbar ist, dass es eine Balkonpflicht in den Förderrichtlinien für den Sozialen Wohnungsbau gibt, die ja auch den Wohnraumbedarf eines Subventionsempfängers normieren, der nicht überschritten werden darf (x Pers.-Haushalt nicht mehr als x Wohnräume bzw. max. x m²), anderfalls keine Förderung gewährt wird, d.h. der Bau wird gefördert und die betroffene Person darf keine Sozialwohnung anmieten, wenn sie zu groß ist.

  • ^^ Mit 95 Mio € kommt man aber nicht weit: unterstellen wir mal für jede Sozialwohnung einen durchschnittlichen Bedarf von 85 m² BGF und Gestehungskosten von 2.800 €/m² BGF. Dann komme ich auf Baukosten in der Größenordnung von 11,9 Mrd. €. Und je nachdem wie realistisch man die gestehungskosten einschätzt, kann dieser Betrag variieren, aber eher nach oben. Na denn...


    Und noch was: dass Sozialwohnungen in max. 5-geschossigen Gebäuden zu liegen haben, hat mit dem zusätzlichen Bedarf an Fläche und Kubatur für die notwendigen Rettungswege und Aufzügen zu tun, wenn ab einer bestimmten Höhe die Anleiterbarkeit an Balkone entfällt; was bekanntlich den Bau verteuert. Ergo: billig bauen und hoch bauen vertägt sich anscheinend nicht.

  • ^ In den Großstädten (wo die meisten zusätzlichen Wohnungen benötigt werden) ist der Anteil der Grundstückskosten an den Gesamtkosten besonders hoch. Es lohnt sich, höher zu bauen und mehr GFZ pro Grundfläche unterzubringen - besonders in den teuren zentralen Lagen. Die Geschossigkeit per se auf 5 zu beschränken, bedeutet die Sozialwohnungen auf wenig begehrte (OK, in den Toplagen wären sie ohnehin verkehrt) periphäre Lagen zu beschränken.


    Diverse Medien zitieren heute Frau Merkel, die einsieht, dass fortan zügig mehr gebaut werden muss. Sie sprach in einem Zeitungsinterview über ausnahmsweise abgesenkte energetische Standards als Teil der Lösung. Ein Schlusspunkt für die Zuwanderung sei laut Merkel nicht absehbar - man sollte wohl auch vom starken dauerhaften Zusatzbedarf an Wohnungen und Infrastruktur ausgehen.


    Diesem Welt-Artikel nach setzt Hamburg derzeit auf zweigeschossige Holzrahmenbauten, für die jeder von sieben Bezirken 8 Hektar auszuweisen hat. Wenn es bebaubare Fläche werden sollte, wird sie schnell blockiert und erschöpft, statt dichter bebaut zu werden. Wenn es zusätzliche Freiflächen sind, sind sie bestimmt schlechter erschlossen - und keine Stadt kann sich leisten, die Infrastruktur massiv in die Fläche auszudehnen. Diese zu verdichten (wie die Bebauung) ist die preiswertere Alternative. Da die Holzhäuser laut Artikel dauerhaft als Wohnsiedlungen verbleiben sollen, sieht dies nach einem Schnellschuss mit langfristiger Belastung aus. Hier hiess es noch, in Hamburg wolle man dichter bauen, jetzt wird das Gegenteil daraus?

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    Also in der teuren zentralen Lage eine höhere GFZ, um die höheren Grundstückskosten aufzufangen, weil Sozialwohnungen dort ohnehin verkehrt wären und das in Zeiten der Massenzuwanderung.:confused:


    Sind denn jetzt die neuen Zuwanderer alle wohlhabend.:lach:

  • Bauplanungsrecht soll befristet "aufgeweicht" werden

    Das Bundeskabinett hat am 8.10.2015 einige Maßnahmen im Bauplanungsrecht beschlossen, die schon im November vom Bundestag beschlossen werden sollen:


    - im unbeplanten Innenbereich soll die Vorgabe des "sich-Einfügens" gem. § 34 I BauGB bis 2019 bei der Umnutzung von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden in Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie bei Erweiterung und Erneuerung solcher Anlagen ausgesetzt werden;


    - im Außenbereich, der an sich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist, sollen Flüchtlingsunterkünfte zulässig sein, wenn die Flächen an ein beplantes Gebiet grenzen oder einen unbeplanten Innenbereich;


    - in festgesetzten Gewerbegebieten sollen solche Einrichtungen auf dem Befreiungsweg leichter möglich sein;


    - in reinen Wohngebieten sollen Unterkünfte vorübergehend grundsätzlich zulässig sein;


    - für die auf 18 Monate befristete Errichtung mobiler Unterkünfte sollen Objekte von entgegensetehenden Festsetzungen eines B-Plans befreit werden können, auch wenn die grundzüge der Planung berührt werden;


    - für den Fall, dass die neuen Vorschriften nicht greifen, soll eine Verordnungsgermächtigung der höheren Verwaltungsbehörde (das sind dann die zust. Länderministerien bzw. Bezirksregierungen oder Regierungspräsidien) die befristete Befugnis einräumen, weitgehend und ohne Einvernehmen der Gemeinde von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen.


    Bereits heute könnten solche Unterkünfte ohne Baugenehmigung sehr schnell gebaut werden, wenn es sich um Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft handelt; das gilt z.B. für Kasernen, die von einer Baudienstsstelle des Bundes gebaut wurde (früher auch alle Vorhaben von Bundesbahn und Bundespost und den Staatsbauämtern der Länder); dieses sog. Zustimmungsverfahren ist weitestgehend in Vergessenheit geraten, würde sich aber lohnen, es zu entrümpeln. Es kann auch für private Vorhaben genutzt werden, die in öffentlicher Trägerschaft durch einen beauftragten Unternehmer errichtet werden; darauf weist ein Artikel in der FAZ hin.


    Q:=103&cHash=1dc90806fb21de9d802b3d1bf966f489"]Mitteilung des Bundesbauministeriums, FAZ v. 8.10.2015, S. 13

  • NRW: Stellplatzpflicht und Wärmedämmung

    Die WAZ berichtete am 08.10, dass die NRW-Umweltministerin Barbara Hendricks u.a. die komplette Streichung der Stellplatzpflicht fordert - in Metropolen koste ein Stellplatz (zumeist in einer TG) über 30 Tsd. EUR. Damit geht sie weiter als der Bauminister, der diese nur "später" bauen lassen wollte - als ob ein Aufschub Kosten sparen könnte oder auch technisch bei einer TG unter einem Wohnhaus möglich wäre (s. #11).


    Da die Stellplatzsatzungen per Landesgesetz an die Gemeinden delegiert wurden - vielleicht könnte das Land per Landesgesetz die landesweite ersatzlose Streichung beschliessen?


    Weiter geht es um die Energieeinsparverordnung, die eigentlich ab 2016 verschärft werden sollte. Laut Umweltministerium sollten bis Ende 2018 die Dämmstandards reduziert werden, aber nur für Massenunterkünfte. Weiter ist von Leuten die Rede, die gleich einen "Missbrauch" wittern, wenn jemand ein Gebäude errichten und Nichtflüchtlinge darin unterbringen sollte - also wohl nicht nur Massenunterkünfte, da selbst Studenten nicht in großen Hallen wohnen? Dies sollten das Land und die Kommunen kontrollieren, u.U. zur Nachdämmung verpflichten. Gleich offenbart sich die behördliche Lächerlichkeit - was, wenn in einem Gebäude genauso Flüchtlinge wie Einheimische wohnen sollten - wird dann die Mehrheit entscheiden? Dürfen Übersiedler aus dem Osten, die immer noch irgendwo den Vertriebenerausweis haben, in weniger gedämmten Häuser wohnen?


    Wie bei der Stellplatzsatzung wäre wohl eine entschiedene Vereinfachung für alle fällig - dafür sind manche Politiker wohl zu sehr im Bann des Unmöglichen verfangen.

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    In einem Rechtsstaat sollte es ein absolutes Nogo sein, verschiedene Standards für verschiedene Menschengruppen zu etablieren. Das ist niemals Verfassungskonform.
    Also, (da bin ich ganz bei dir) entweder alle oder keiner.


    Zu den Stellplätzen sei gesagt: Eine Streichung der Stellplatzpflicht wird entweder zu Verkehrschaos oder zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinden führen. Beides kann sich kaum eine Kommune leisten.

  • ^ Über die Stellplatzsatzungen wurde bereits an einigen Stellen umfassend diskutiert. In vielen Ländern und Städten wird es einfach gelöst: Wenn jemand illegal parkt, wird sein Auto zügig kostenpflichtig abgeschleppt, so wird ein Verkehrschaos vermieden. Ich wüsste auch nicht, wo der Gemeinde Mehrkosten entstehen sollten - mit den Kontrollen und Abschleppungen kann man sogar Privatfirmen beauftragen, die die Kosten bei den illegal parkenden Autobesitzern zurückholen. Ansonsten - wer ein Auto parken will, muss schon selbst für den Stellplatz sorgen und dessen Kosten tragen - und wer keins hat, wie viele Leute in den Metropolen, hat keine Sorgen. An der Wiesdorfer Straße in Düsseldorf wurde kürzlich ein Haus mit 13 WE gebaut, wo eine teure Tiefgarage gebaut werden musste - obwohl von den 13 einziehenden Senioren 12 gar kein Auto haben.


    Das geht wieder in die Richtung einfache effiziente Lösungen vs. Reich des Unmöglichen, worüber gerade im anderen Thread zum Thema diskutiert wird.


    Das Beispiel an der Wiesdorfer Straße offenbart noch ein Problem - da es keinen B-Plan gibt, musste sich der Neubau zwischen zweigeschossige Nachbarn einfügen, obwohl die nächste Stadtbahn-Haltestelle nur wenige Schritte entfernt ist und es in der Nähe auch Häuser mit 4 Vollgeschossen gibt. Hätte man auf die TG verzichten und 3-4 Vollgeschosse bauen dürfen, wäre mehr Wohnraum gewonnen und Kosten gespart.

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    In einem Rechtsstaat sollte es ein absolutes Nogo sein, verschiedene Standards für verschiedene Menschengruppen zu etablieren. Das ist niemals Verfassungskonform.
    Also, (da bin ich ganz bei dir) entweder alle oder keiner.


    ... das Nichteinhalten von Bauvorschriften gilt doch vor allem für temporäre Container und sonstige Leichtbauten. Hier ist ein Abweichen IMHO sinnvoll, um die Kosten und Erstellungszeiten zu drücken.
    Bei Ausstattung usw. gibt es schon immer verschiedene Standards, je nach Zielgruppe.


    Ich bin für Containerbauten um dort Flüchtlinge unterzubringen. Annerkannte Asylbewerber können dann im allgemeinen Wohnungsmarkt versorgt werden, während des Asylverfahren sind Containerbauten die richtige Wahl und vollkommen ausreichend. Die kann man fertig kaufen und aufstellen, an andere Orte bringen etc. Wenn der Bund international einkauft, dann können die Hersteller solcher Bauten zehntausende standardisierte Container in Jahresfrist herstellen. Das drückt die Anschaffungskosten. Gleichzeitig plädiere ich für neue Siedlungen am Stadtrand und im Umland, Zwei Vollgeschosse + DG, in der Mehrzahl ohne Fahrstuhl. Dicht gebaut und trotzdem mit Grün vor und hinter dem Haus. Mit geringer Bebauungshöhe kan man dennoch hohe Einwohnerdichten erreichen.
    Siehe Ciudad de Nezahualcóyotl. Sicher kein Musterbeispiel und zuwenig grün, aber hohe Bevölkerungsdichte bei niedrger Bebauung. Man kann die Sonne sehen. Warum nicht 5000 oder 8000 neue Wohnungen im direkten Umland von Berlin, HH, Stuttgart usw. ? Die Länder bzw. der Bund müsste mit Förderprogrammen die Erschließung ankurbeln, den Rest überlässt man privaten bzw. kommunalen Bauherren.


    Zu den Stellplätzen sei gesagt: Eine Streichung der Stellplatzpflicht wird entweder zu Verkehrschaos oder zu erheblichen Mehrkosten für die Gemeinden führen. Beides kann sich kaum eine Kommune leisten.


    Sehe ich auch so, obwohl die Mehrzahl der Stellplätze bei Bauprojekten oberirdisch verwirklicht wird. Im Hof, vor oder nebem dem Haus.