^ Weder "die Rathäuser" noch irgendwelche Bürgerbegehren entscheiden das. Welche Gemeinde wo welche Entwicklung nehmen kann, legen die Regionalpläne fest. In den Regionalplänen wird bestimmt, welche Gemeinde welche Funktion im Entwicklungsraum einnehmen soll, und folglich steht darin auch, ob und in welchen Bereichen (z.B. Industrie, Gewerbe, Logistik, Einzelhandel ...) eine Gemeinde wachsen soll. Weist der Regionalplan einer Gemeinde keine Zuwachs-Siedlungsflächen aus, können noch so viele Bügerbegehren abgehalten werden, die Gemeinde kann nur noch durch Innenentwicklung (d.h. klein-klein: Nachverdichtung, Nutzungsänderung, Abrundung) wachsen.
In Hessen ist zu beobachten, wie unter dem Druck der Nachfrage nach Wohnbauflächen begonnen wird, über ein Abweichen von bislang ehernen Prinzipien der Regionalplanung immerhin nachzudenken. Die ersten Projekte, wie etwa das große Neubaugebiet im Frankfurter Nordwesten an der A5, dürfte so etwas wie die Nagelprobe dafür sein. Denn die Fläche ist für alles mögliche bestimmt (Landwirtschaft, Wasserschutz, Kaltluftschneise, Klima, regionaler Grünzug...) aber nicht als Siedlungsfläche.
In BW ist es ganz genauso. Entscheidend ist das Gremium, das den Regionalplan verabschiedet, das ist fur den Raum Stuttgart der Regionalverband Neckar-Alb. Dort sind die Kreise und Gemeinden mit Sitz und Stimme vertreten, dort muss die Auseinandersetzung stattfinden.