Flughafenausbau mit Neubau Terminal 3 (Bauphase)

  • Im Kontext der rechtlichen Zulässigkeit einer vorgezogenen Realisierung des Flugsteigs G als Billigfliegerterminal könnte die folgende Meldung von Interesse sein.


    http://www.airliners.de/ryanair-umsteigefluege/41146


    Danach plant Ryanair, in den kommenden Monaten sukzessive im gesamten Netz auch Umsteigeverbindungen anzubieten. Nach eigener Einschätzung handele es sich dabei um einen "fundamentalen Strategie-Wechsel".

  • Piergebäude H und Vorfeldtower

    Allmählich wird die Sache ernst: Ende April hat die für den Bau von Terminal 3 zuständige Fraport-Tochter den Auftrag für die Rohbauarbeiten für Piergebäude H einschließlich des Baus eines Vorfeldtowers ausgeschrieben (TED). Letzterer soll etwa 70 Meter hoch werden, auch das erfährt man auf diese Weise. Das Bauvorhaben, es handelt sich um den östlichen der beiden Flugsteige aus dem ersten Bauabschnitt (Plan in #607), hat schon für sich gesehen einen beeindruckenden Umfang. Ein Auszug aus der Beschreibung:


    Herstellung eines Rohbaus des Piergebäudes mit einer Gesamtlänge von ca. 400 m, eingeteilt in Teilbauwerke, getrennt durch Schwindgassen, als fugenloses Bauwerk, und einem Vorfeldtower mit einer Höhe von ca. 70 m. Folgende Grobmassen kommen voraussichtlich zur Ausführung:


    • ca. 63.000 m³ Erdarbeiten
    • ca. 35.500 m³ Stahlbeton
    • ca. 1.550 m² Sichtbeton SB2, farbig
    • ca. 8.960 Tonnen Stabstahl und Mattenstahl
    • ca. 94.000 m² Schalung
    • ca. 1.600 Stück SB-Fertigteile SB3, farbig
    • ca. 2.300 m² Mauerwerk
    • ca. 4.000 m² Berliner Verbau
    • ca. 38 Tonnen Stahlbau/Schlosserarbeiten
    • ca. 5.760 m Elektroeinlegearbeiten


    Ausschnitt aus der bekannten Visualisierung, Pier H ist der hintere der beiden dargestellten Flugsteige, auch der Vorfeldtower ist gut zu erkennen:



    Bild: Fraport AG

  • Auftrag Spezialtiefbau T3 vergeben

    Für die Baugrube des Terminal 3 wurden nun die Erdbauarbeiten bzw. der Spezialtiefbau vergeben. Den Auftrag erhielt eine Arbeitsgemeinschaft der Bickhardt Bau AG und der Hörnig Baugesellschaft mbH. Der Nettowert des Auftrags wird mit 26,3 Mio. Euro beziffert.

  • Ich weiß, ein jämmerlich verrauschtes Bild. Immerhin sieht man die drei komplett betonierten Vorhöfe von Terminal 3 sowie seinen Grundriss, der sich bereits gut abzeichnet. Von der Rollbahn aus sah ich außerdem, dass die westliche der Zufahrtsrampen zur Abflugsebene fertiggestellt ist. Stück für Stück geht es also ohne großes Tamtam weiter:



    Bild: epizentrum

  • Flugsteig G

    In einem WELT Interview mit Fraport Chef Schulte, spricht dieser davon, dass die Suche nach einem Generalunternehmer für den Flugsteig G jetzt startet. Zum Betriebsbeginn äußert er sich mit Anfang 2020.


    Terminal 3 an sich, mit dem Spezialtiefbau verläuft planmässig.

  • Baugrube Terminal 3


    Ein Schwenk von Ost nach West über die riesig und tief aber ansonsten verlassen wirkende Baugrube des Zentralgebäudes vom T3:
    ......
    alle Bilder: main1a | Zum Vergrößern auf die Bilder klicken!


    Beim rechten Bild ist in der Ferne der schon fast fertig wirkende Bau der westlichen Rampe zu sehen während für die östliche Rampe zurzeit die Pfeiler gebaut werden (linkes Bild).

  • Bauauftrag für Flugsteig G ausgeschrieben

    In dieser Woche wurden die Bauleistungen für den vorgezogenen Bau des Flugsteigs G ausgeschrieben. Dieser Pier ist bekanntlich für Low-Cost-Fliegerei vorgesehen (hier "T3G"). Gesucht wird ein Generalunternehmer für die schlüsselfertigen Errichtung des Flugsteigs. Der Auftrag für die 1. Bauphase beinhaltet neben den Bauleistungen auch alle notwendigen "Koordinations- und Planungsleistungen".


    Bereits im zweiten Quartal 2018 ist der Ausführungsbeginn geplant, das Ausführungsende im vierten Quartal 2019. Angaben zum Auftragswert fehlen leider in der Ausschreibung. Zur oben erwähnten 1. Bauphase heißt es: "Der Flugsteig G ist [...] zunächst mit eigenständigen ln- und Outboundprozessen für Passagiere und Gepäck zu realisieren, für Schengen und Non-Schengen Passagiere auszulegen und muss die eingängigen europäischen Richtlinien zum Betrieb eines Flughafens einhalten."


    Weitere Spezifikationen als Auszüge aus dem Abschnitt "Beschreibung der Beschaffung":


    "Zum vorgesehenen Fertigstellungstermin müssen alle Funktionen des Gebäudes gegeben sein. Das Gebäude ist schlüsselfertig zu errichten und dem AG betriebsbereit zu übergeben. Der Flugsteig G in der 1. Bauphase umfasst rund 45.100 m² BGF. [...] Das Gebäude soll in System- bzw. in Fertigteilbauweise errichtet werden. Hierbei sind die Tragkonstruktion sowie die Treppen, Treppenhäuser, Aufzugsschächte und sonstige Schächte in Stahlbeton auszuführen. Die technische Ausstattung ist im Rahmen der gesetzlichen Mindeststandards zu realisieren. Vorgaben hinsichtlich den Bauqualitäten, der Ausstattung und den zu verwendenden Materialien werden auf Basis der bislang vom AG erarbeiteten Planung in den Vergabeunterlagen veröffentlicht."

  • Bauantrag für Flugsteig G gestellt

    Die Fraport AG teilt mit, sie habe heute den Bauantrag für den Flugsteig G eingereicht. Dieser soll in drei Bauphasen realisiert werden, wobei Passagierbrücken erst im letzten Abschnitt vorgesehen sind. Bis zu dessen Realisierung (gleichzeitig wohl das Ende des Low-Cost-Betriebs an diesem Pier) werden die Fluggäste also über das Vorfeld zum Ein- und Ausstieg ins Flugzeug gehen müssen. Auszug aus der Meldung und eine zu vergrößernde Grafik:


    Die Fraport AG hat heute den Bauantrag für die Errichtung des neuen Flugsteigs G beim zuständigen Bauamt der Stadt Frankfurt am Main eingereicht. Mit dem vorgezogenen Bau des neuen Flugsteigs reagiert der Flughafenbetreiber auf das Passagierwachstum, insbesondere im Low-Cost-Segment. Flugsteig G war ursprünglich als zweiter Bauabschnitt von Terminal 3 geplant, wird aber nun vorgezogen realisiert und in Betrieb genommen.


    Der neue Flugsteig ermöglicht eine günstige und einfache Abfertigung für Low-Cost-Verkehre und wird voll eingebunden in die Hub-Funktionalität des Frankfurter Flughafens. Die Entscheidung für den neuen Flugsteig wurde nach einer umfassenden Prüfung verschiedener Optionen getroffen und ist planfeststellungskonform. Flugsteig G soll nach aktuellen Planungen in der ersten Bauphase 2020 mit einer Jahreskapazität von 4 bis 5 Millionen Fluggästen an den Markt gehen und wird bis zu 200 Millionen Euro kosten.


    „Mit der Einreichung des Bauantrags für den neuen Flugsteig G gehen wir einen wichtigen Schritt, um bereits 2020 Terminal 1 und Terminal 2 zu entlasten. Beide Bestandsterminals werden voraussichtlich bereits in diesem Jahr nah an die Kapazitätsgrenze von 64 Millionen Passagieren kommen, die sich auch nur zeitweise – und unter Qualitätseinbußen – auf etwa 68 Millionen Passagiere ausweiten ließe. Der ohnehin als zweiter Bauabschnitt von Terminal 3 geplante und nun zeitlich vorgezogene Flugsteig G wird als vollfunktionsfähiges Abfertigungsgebäude speziell für den Bedarf des Low-Cost-Segments zugeschnitten und auch optimal in das Hub-System des Frankfurter Flughafens eingebunden“, erläutert Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG.


    Bis zur geplanten Inbetriebnahme des ersten Bauabschnitts von Terminal 3 (2023) wird die Verbindung für Passagiere mit den Terminals 1 und 2 (Nordsystem) vorübergehend über einen Bus-Shuttle-Verkehr sichergestellt. Der Gepäcktransport zwischen Flugsteig G und dem Nordsystem ist in dieser Zeitspanne ebenfalls nur temporär über einen Ersatzverkehr geplant. Danach stehen das Personen-Transport-System und die Anbindung an die Gepäckförderanlage zur Verfügung.


    In einer zweiten Bauphase soll Flugsteig G für eine Gesamtkapazität von bis zu 7 Millionen Passagieren erweitert und an den ersten Bauabschnitt von Terminal 3 angebunden werden. In einer dritten und letzten Bauphase wird Flugsteig G um Brückenbauwerke und Fluggastbrücken erweitert.


    Geplanter Baubeginn für den neuen Flugsteig ist Mitte 2018. Die Bauausführung soll durch einen Generalunternehmer erfolgen. Die Leistung wird bereits EU-weit ausgeschrieben. Die Fraport Ausbau Süd GmbH, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Fraport AG, übernimmt die Bauüberwachung und Projektsteuerung.



    Grafik: Fraport AG

  • ^Also im Ernst jetzt, solche Einschränkungen mit dem Bus bis 2023? Schon ziemlich unbequem. Ich nehme mal an an, dass die Skyline erst im Hauptgebäude andocken wird, und vorher einfach nichts geht, dennoch ist dieser Betriebsmodus sehr umständlich und nervig für alle Beteiligten. Aber ich vergaß: Es ist ja für die Billigflieger.. die und deren Gäste sind solche Verrenkungen gewöhnt ... Ich sag nur "Frankfurt" Hahn.

  • Mal eben ein komplettes, unabhängig funktionierendes Billig-Terminal aus dem Boden zu stampfen, finde ich beachtlich. Die Ausführungsplanung dafür begann erst 2017. Wenn bis Mitte 2018 die behördlichen Genehmigungen eingeholt sind, der Bau beginnt und nach zwei Jahren inklusive Innenausbau, Technik und Software fertiggestellt ist, dann wäre das eine reife Leistung. So geht Flughafen!

  • T-3 HUB....

    Selbstverständlich wird T-3 G als HUB-Terminal "geplant" und der öffentlich auch als solches "verkauft".
    Die Realität der Billig-Airlines sieht doch ganz anders aus Da gibt es keine Umsteiger, da steht keine Anschluss-Maschine, da gibt es bei der Buchung der Tickets keine Option mit Airline A und B und C eine Strecke zu buchen.
    Mit dem Aussteigen beim Billig-Flieger ist die Reise (für die meisten) zu Ende.
    Folglich braucht es im ersten Bauabschnitt kein PTS oder Kofferbeförderungsanlagen.
    Alles nur teure Infrastruktur die sich Fraport für den "richtigen" Betrieb aufhebt.
    Und wenn Fraport die Airlines richtig im T-3 bündelt, sprich die Airlines dort ansiedelt die untereinander die Umsteiger hat, kann die Infrastruktur auch kleiner ausfallen.

  • Finanzierung der Schienenanbindung des T3

    „Wir sprechen derzeit mit allen relevanten Akteuren, wie eine faire und angemessene Verteilung der Kosten für eine Anbindung mit der Schiene aussehen kann“, so der Pressesprecher Marco Kreuter vom Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Und auch Knut Ringat (GF des RMV) sagt: „Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass es in der strategischen Entwicklung der Fahrgastzahlen zu einem geeigneten Zeitpunkt zu einer Umsetzung eines S- und Regionalbahnhofes kommt“ und bestätigt „gute und konstruktive Gespräche“ zwischen der Fraport, dem Land Hessen und RMV über die Finanzierung dieses Vorhabens.


    Das Land Hessen und der RMV sind sich einig, dass wenn der Flughafen wächst auch die Anbindung an das Schienennetz mitwachsen muss.
    Und wieder Knut Ringat: „Mit der Anbindung des neuen Flughafenstadtteils Gateway Gardens im Jahr 2019 sei die Leistungsfähigkeit des Regionalbahnhofs sowie die der in Planung befindlichen Regionaltangente West nicht mehr zu steigern“.
    Es wird deshalb die Erschließung des T3 durch die S-Bahnlinie 7 und Regionalbahn-Linie 70 favorisiert.


    Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau lässt diese auch mit Bussen in die Orte mit den flughafennahen Bahnhöfen Zeppelinheim, Mörfelden und Walldorf zu.
    Jedoch ist ein Shuttlebus zw. dem T3 und Neu-Isenburgs Stadtteil Zeppelinheim für Ersten Stadtrat Stefan Schmitt keine Lösung.
    Vielmehr droht er: „Da kommen so viele Hubbel hin, dass kein Fahrgast der Welt darüberfahren will“.
    Und auch für Hans-Heinrich Viebock (Referent des Bürgermeisters) ist ein Shuttlebus nach Mörfelden-Walldorf keine Option: „Wir befürchten vor allem, dass deutlich mehr Autos durch die Stadt fahren werden“.


    Quelle: FR vom 06.08.2017

  • Planung und Bau Großparkhaus ausgeschrieben

    Im Rahmen des Neubaus des Terminals 3 hat eine dafür zuständige Tochtergesellschaft der Fraport AG Generalunterleistungen für die Planung und die schlüsselfertige Errichtung eines Parkhauses mit etwa 9.000 PKW-Stellplätzen ausgeschrieben. Das Parkhaus soll in zwei Bauabschnitten erstellt werden.


    Im ersten Bauabschnitt sollen etwa 2.200 Stellplätze geschaffen werden, Inbetriebnahme im ersten Quartal 2020. Im zweiten Bauabschnitt ist das Parkhaus um etwa 6.800 Stellplätze zu erweitern. Hier ist die Inbetriebnahme im vierten Quartal 2020 vorgesehen.


    Geplant ist ein offenes Parkhaus (iSd. GaV) mit Wetterschutzfassade in Systembauweise. Acht Parketagen sind vorgesehen, auch die oberste Etage soll überdacht werden. Die Stellplätze sollen durch vier Rampenspindeln und innenliegende Rampen erschlossen werden. Die Brutto-Grundfläche ist mit ca. 240.000 m² angegeben.

  • Luftbild

    Ein recht aktuelles Luftbild vom Areal findet sich auf der oben erwähnten Terminal-3-eigenen Website. Im Vordergrund zu sehen ist dort der Rohbau der südlich gelegenen Rampe, über die man mit dem Auto von der Abflugebene des Terminals zur Autobahn gelangen wird. Der nördliche Teil ist bereits in Arbeit. Auf dem Bild sieht man rechts im Hintergrund die ersten Pfeiler stehen (mit roten Köpfen, direkt am Vorfeld). Im Vergleich mit den parkenden Flugzeugen bekommt man einen Eindruck von den gewaltigen Dimensionen des Gesamtbauwerks, durch das dereinst schlappe 14 Mio. Passagier jährlich geschleust werden. Woanders wäre das die Kapazität eines kompletten Flughafens.

  • Bisher keinen Niederschlag fand hier, was in der letzten Woche zu lesen war (z.B. hier:(


    Die Zukunftsinitiative Rhein-Main hat eine Stellungnahme in Auftrag gegeben (in anderen Zeitungen war von einem "Gutachten" die Schreibe), die zu dem Ergebnis kommt, Flugsteig G sei (in der jetzt geplanten Form als Billigflugsteig) nicht genehmigungsfähig, da nicht durch die Planfeststellung gedeckt. Vor einer Klage gegen den Flugsteig werde man aber mit der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt reden.
    Die DKP hat ihre Unterstützung des Protestes angekündigt (z.B. hier zu lesen).


    Ist das jetzt eine Randerscheinung oder kann das ein ernstzunehmendes Problem werden?

  • Na ja. Denkbar wäre eine daraus folgende verzögerte Inbetriebnahme des Budgetflieger-Piers erst mit Fertigstellung des erweiterten Passagier-Transport-Systems und der Gepäckförderanlage. Also um ungefähr drei Jahre. Aber bis ein mögliches Klageverfahren am Ende des Rechtswegs wäre, sind diese Anlagen ohnehin fertig. Klasse Gespann übrigens, die eine Klage planenden Allesverhinderer, deren Name nur Satire sein kann, und die Kommunisten. Eine Baugenehmigung ist noch nicht erteilt, derzeit gibt es ohnehin nichts zu klagen (das als Konsens-Suche dargestellte Gespräch mit der Stadt ist also Augenwischerei).

  • Der Planfeststellungsbeschluss setzt für Hochbauten Art und Maß der baulichen Nutzung fest sowie exakte die Lage auf den Bauflächen, die Erschließung, Zuwegung usw., nicht aber den zeitlichen Ablauf der Errichtung und Inbetriebnahme und keine besondere Reihenfolge bei der Aufteilung in Bauabschnitte. Er entspricht damit dem, was im normalen Verfahren ein Bauvorbescheid regelt, also die planungsrechtliche Zulässigkeit dem Grunde nach.


    Im Baugenehmigungsverfahren wird nicht mehr über das OB, sondern nur noch über das Wie entschieden, also die Anforderungen des Bauordnungsrechts hinsichtlich Statik, Brandschutz, EnEV, Barrierefreiheit, Belichtung, Belüftung uvm.
    Wenn eine Teilbaugenehmigung für einen bestimmten Bauteil vorgezogen wird, der sich im Übrigen an die Vorgaben hält, verstösst das aus meiner beschränkten Laiensicht nicht gegen das Planungsrecht.


    Und wer soll denn überhaupt klagebefugt sein? Ein Rechtsschutzbedürfnis hätte doch überhaupt nur, wer vortragen kann, in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Baugenehmigung müsste eine Vorschrift verletzen, die den Schutz des Klägers bezweckt und die Vorschrift müsste ihn auch tatsächlich mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Wen würde das konkret auf welche Weise beeinträchtigen?


    Und selbst wenn die Bauaufsicht Frankfurt die Baugenehmigung rechtswidrigerweise erteilte, dann wäre sie rechtswidrig, aber keiner könnte was dagegen tun; das tut die Bauaufsicht häufiger. Eine Klage hätte auch keine aufschiebende Wirkung (§ 212a BauGB), so dass weiter gebaut werden könnte. Im Grunde wäre die Baugenehmigung nur durch eine Anweisung der Oberen Bauaufsichtsbehörde zu beseitigen bzw. zu verhindern, die wiederum durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde, also den Laden von Minister Al-Wazir angewiesen werden könnte. In diesem Fall müsste Fraport auf Erteilung klagen, das wäre ungünstiger als andersrum.

  • Die gutachtliche Stellungnahme, auf die sich der Baudezernent des LK Groß-Gerau stützt, gibt's hier.


    Der Gutachter schließt die Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für einen vorgezogenen Pier G u.a. aus der Unzulässigkeit der Abschnittsbildung. und meint, der PFB schlösse die von Fraport gewählte Bildung von Bauabschnitten aus. Er bezieht sich dabei auf einen Abschnitt im PFB, der die geplante Reihenfolge von vier Bauabschnitten beschreibt (PFB S. 2417). Dieser Abschnitt steht systematisch in dem Teil des PFB, der sich mit der Baulogistik befasst und mit diesem Satz beginnt: "Die Planfeststellungsbehörde hat das von der Vorhabensträgerin mit Planteil B5 vorgelegte Konzept zur Baulogistik geprüft und für plausibel und nachvollziehbar befunden."


    Es ist dies nicht der verfügende Teil des PFB, sondern Teil der materiell-rechtlichen Begründung. Der gesamte PFB verfügt keine zeitlichen Vorgaben und keine Reihenfolge, in der die Hoch- und Tiefbauten abzuwickeln sind.


    Im Ergebnis ist das Gutachten nicht wirklich überzeugend.

  • Keine Hürden für Flugsteig für Billigflieger

    Wie der hr-Text heute mitteilt, ist der Bau eines neuen Flugsteigs für Billigflieger mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) für den Ausbau des F-Flughafens vereinbar. Das besagt ein im Auftrag des Verkehrsministeriums erstelltes Rechtsgutachten, das gestern veröffentlicht wurde. Demzufolge enthält der PFB keine Vorgaben zu Fluglinien und deren Betriebskonzepten.