Ich hatte das Projekt ja schon abgeschrieben, aber sollte es tatsächlich einen bauwilligen Investor geben könnte der Senat wohl doch noch das ein oder andere Wort hierzu zu sagen haben.
Kann der Senat das denn überhaupt? Ich kenne mich rechtlich damit nicht aus.
Kann die Behala eigentlich Kostenerstattungen für die über den Haufen geworfenen Planungen einklagen?
Wenn beides mit "ja" beantwortet werden kann sind die Chancen für diesen Neubau evtl. gar nicht so schlecht oder - ich meine was sonst sollte diese Bauvoranfrage bezwecken?