Sackfabrik - Wohnen am Strom
Für die Stadtvillen und Wohnungen, die auf dem Gelände der ehemaligen Sackfabrik Duwe geplant sind, zeichnet sich trotz vorhandenem Baurechts eine weitere Hürde ab.
Problem:
Das Gelände befindet sich teilweise im Bereich eines sogenannten 100jährigen Rheinhochwassers, das entspricht 11,30 Meter Kölner Pegel oder ca. 8 Meter über Normal.
Die Stadt Bonn hat im Bebauungsplanverfahren zwar auf diese Problematik hingewiesen, geht jedoch davon aus, dass die Vorschriften des Bundeshochwasserschutzgesetzes (ich liebe diese Mammutwörter ), die jegliche Bauvorhaben innerhalb solcher Zonen ausschließen, nicht einschlägig sind; Grund sei der Bebauungsplan für die inzwischen abgetragenen Bauten, die den Wohnungen weichen mussten.
Pikant an der Sache ist, dass der Kölner Regierungspräsident Lindlar auf einer Hochwasserschutzkonferenz in den Niederlanden, die als rheinabwärts gelegene Rheinanwohner von den Maßnahmen am Oberlauf betroffen sind, verprach, in Zukunft genau solchen Verstößen vorzubeugen. Dass es innerhalb so kurzer Zeit zu einem Test seiner Einlassungen kommen wird, hat wohl keiner kommen sehen.
http://www.ksta.de/html/artikel/1171275740074.shtml
Kommentar:
Zwei Herzen schlagen in meiner Brust; die Lage ist wunderschön und geradezu prädestiniert für den Wohnungsbau, gerade auch wenn man die Stadt wieder mehr zum Rhein hin öffnen möchte. Zudem sollten die Gebäude auch als Lärmschutz dienen gegenüber der rechtsrheinischen Bahnstrecke, die den Aufenthalt am Fluss aufgrund der zahlreichen Güterzüge doch beeinträchtigt.
Andererseits sind die Interessen der Rheinanlieger - zu denen die neuen Wohnungseigentümer ja auch gehören würden - nicht gering zu schätzen; der Rhein ist eine der wichtigsten Wasserstraßen Europas, an seinen Ufern wohnen Millionen Bürger - jede Verschärfung eines Hochwassers, welches in Zukunft eher öfter als seltener zu erwarten ist, kann nur als hochgradig gefährlich bezeichnet werden.
Sollte es der Stadt jedoch gelingen, glaubhaft nachzuweisen, dass die Babauung durch Nachweisung entsprechender Überflutungsflächen (Garagen?) eine Hochwasserlage nicht weiter verschärft, sollte der RP zustimmen.