Nachnutzung Flughafen Tempelhof

  • vondraussen: Der Vorschlag ist dann ja, den Flugverkehr aus Tegel nach Schönefeld zu verlagern und das Terminal aus Tegel nach Tempelhof zu ziehen. Wir sprechen also davon, das Gebäude in Tempelhof zukünftig mit dem dreißigfachen an Passagieren zu füllen und in Tempelhof den dreißigfachen Verkehr zu erzeugen. Wie soll das aufgenommen werden? Es geht ja nicht nur darum, eine ausreichende Menge an Parkhäusern zu bauen. - Man muss diese Parkhäuser auch erreichen können.


    Geht also nicht. Man könnte immer nur einen geringen Teil des Passagieraufkommens dort auffangen, während aber die meisten Airlines auf ihre Unterbringung dort bestehen würden. - Andernfalls entstünden Wettbewerbsnachteile.


    Der bestehende Tunnel entspricht auch nicht den Sicherheitsansprüchen des 21. Jahrhunderts und müsste praktisch neu gebaut werden.


    Ferner darf der größte Teil der Freifläche nicht bebaut werden, da die Freifläche eine wichtige Funktion für das Berliner Kima hat.


    An diesen Fakten ist der Vorschlag des Stuttgarter Architekten Hans-Georg Brunnert (auf der Homepage unter "News") letztlich gescheitert. Die Idee klingt zwar prima, lässt sich aber nicht umsetzen.

  • Also jede Idee mit einem weiteren normalen Dienstflugdienst auf Tempelhof finde ich recht abwegig. Dazu ist BBI da und wird auch die besten Bedingungen bieten.


    Wegen der Nutzung als Sonderflughafen:
    Manuel, wie kommst du darauf, dass BBI billiger ist als Tempelhof? (In Bezug auf Platzmieten, Start/Landegebuehren)? Die derzeitigen Gebuehren von Schoenefeld und tempelhof wuerde ich dazu nicht heranziehen...
    Ein reiner Flugplatz fuer General Aviation kann wesentlich billiger betrieben werden. Es braucht zB kein echtes Terminalgebaeude mit Check-INs und Sicherheitschecks in diesen, keine Gepäcksortierung, ...

  • Die Preisgestaltung ist auch abhängig von der Auslastung. Ein General Aviation Airport benötigt zwar weniger Ausstattung (übrigens heißt das: weniger Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, wenngleich mitten in der Stadt), steht aber eben nur für Privatflieger offen. Bisher ist die Regelung zudem so, dass nicht Papi Sonntags mit seiner Cessna dort verkehren kann (mitten in der Stadt viel zu gefährlich für Hobbypiloten). Das heißt, auf dem Sonderflugplatz könnten nur Privatmaschinen mit Berufspiloten verkehren. Und wie viele mögen das wohl sein? Kann man alleine damit einen Flugplatz mitten in Berlin betreiben? Alle bisherigen Rechenmodelle gingen davon aus, dass auch kleine Regionalflüge dort verkehren können.


    Zudem sollte auch Lage und Wert des Grundstückes in die Preisgestaltung eingehen. Nicht nach dem Motto: THF ist billiger, weil die Bahn nicht dazugezahlt hat. THF sitzt auf einem wertvollen Grund mitten in der Stadt. Der BBI muss auch seine Kosten wieder einspielen.


    Und General Aviation muss auch am BBI nicht für Gepäckbeförderung und Check-In und Sicherheitskontrollen zahlen. Dafür gibt es dort extra ein General Aviation Terminal (GAT).

  • Wowereit kann nicht das letzte Wort haben

    Unser täglich Tempelhof gibts natürlich auch heute: nachdem das Konsortium in der Morgenpost vom 08.03.2007 das vorhaben ausgesetzt hat, gehts nun in die vollen. In einem Interview belehrt der Investor Ronald S. Lauder die Berliner über Arbeitslosigkeit, Gültigkeitsansprüche von Urteilen und die Macht ihrer Landesregierung. Anders gesagt: Er hat noch nie erlebt, dass nicht getan wird, was er verlangt. - Nun, willkommen in Berlin :D


    Berliner Morgenpost vom 15.03.2007


    In der Morgenpost finden wir auch erstmals ein Rendering von den Plänen. Wir sehen einen Eingang in den nördlichen Hangarbereich, der wohl als GAT genutzt werden soll.

  • Senat legt Gegengutachten vor

    Im juristischen Duell um den Flugplatz Tempelhof hat der Senat jetzt zurückgeschossen: Während ein vom Bundesfinanzministerium beauftragtes Gutachten zu dem Schluss kommt, Der Flugplatz Tempelhof könne als "Sonderflughafen" mit eingeschränkter Nutzung weiter betrieben werden und würde auch keine juristische Gefahr für den Großflughafen BBI bedeuten, sieht ein nun vom Senat beauftragtes Gutachten die Sache anders.


    Die Kontrahenten: Die Berliner Anwaltskanzlei Geulen und Klinger, die auf sechs Seiten allem widersprechen, was das Team der Kölner Kanzlei Lenz und Johlen auf immerhin 54 Seiten zusammengetragen hat.


    Nach Auffassung des Berliner Gutachtens muss Tempelhof "uneingeschränkt" geschlossen werden. Eine Nutzung Tempelhofs als "Sonderflughafen" berge, so zitiert die Morgenpost aus dem Berliner Gutachten, "ein prozessuales Risiko für den weiteren Baubetrieb des BBI".


    Berliner Morgenpost vom 26.04.2007

  • "ein prozessuales Risiko für den weiteren Baubetrieb des BBI" ? Das halte ich imho fuer Bloedsinn. BBI wird nun gebaut werden, ganz egal, was mit Tempelhof passiert.

  • Letztlich geht es ja um diesen Landesentwicklungsplan, der die Schließung von TXL und THF vorsieht und den BBI entsprechend damit rechtfertigt. Die Schließung von TXL und THF ist auf jeden Fall Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens für den BBI gewesen. Die Frage ist nun, wie das zu bewerten ist, wenn THF nun doch nicht geschlossen würde. Ist damit eine Bedingung für den BBI weggefallen oder nicht. Und was machen die Gerichte daraus, wenn eine Bedingung für die Planfeststellung doch nicht erfüllt wird?


    Wenn man betrachtet, wie leicht ein zumindest vorläufiger Baustopp zu erreichen ist, erscheint mir dieses Risiko schon vorhanden.


    Die Frage muss aber eben auch gestellt werden, wie ein solcher Sonderflugplatz überhaupt wirtschaftlich betrieben werden kann. Wir reden von 386 ha Land in bester Stadtlage. Ich sehe keinen Grund, dass für einen Euro zu verkaufen. Und natürlich fallen für diese 386 ha Land auch Grundsteuern an. Kann jawohl nicht sein, dass sich der Sonderflugplatz für den privaten Betreiber nur deshalb rechnet, weil er ihn geschenkt und bezuschusst bekommt. Und so viele Biz-Jets verkehren dort auch nicht (und auf einem Sonderflugplatz dürften eben nur die verkehren).


    Man sollte also erst einmal vorrechnen, wie sich mit dem reinen Privatflugverkehr ein Sonderflugplatz auf 386 ha innerstädtischem Land rechnet.


    Alleine das marode Gebäude vom Land abzutrennen und für einen Euro abzugeben, wenn sich ein Interessent mit nachvollziehbarem Konzept findet, geht natürlich in Ordnung. Aber das Land braucht sicherlich nicht verschenkt zu werden.


    Nocheinmal: Das früher einmal von dba, Air Berlin und Germania (die mittlerweile ohnedies zusammen sind) vorgestellte Konzept hat einen regulären Flugbetrieb in THF vorgesehen. Die Bahn aber will einen Sonderflugplatz betreiben, auf dem nur Business- und Privatflieger verkehren dürfen. Keine Linienmaschinen!

  • Andere (zB der Verkehrslandeplatz Egelsbach bei Frankfurt) lohnen sich ja auch. Allerdings ist ein Sonderflughafenkonzept sicherlich anders. So richtig verstehe ich eh nicht, wer deren Meinung nach dann dort landen darf und wer nicht.



    Generell denke ich mal, koennte man aber jemanden schon die Chance geben es zu versuchen. Ob das wirtschaftlich klappt oder nicht sollten nicht Politiker entscheiden.
    Allerdings wuerde ich an der Stelle der Stadt niemals das Land verkaufen. Das koennte irgendwann echt mal Gold Wert sein.

  • Die Verwertung der Liegenschaften ist Bestandteil der BBI-Finanzierung. Der Verkauf ist also vorgesehen.


    Und wenn jemand das mal versuchen will, sollte er schon nachweisen können, wie das funktionieren soll. Möge die Deutsche Bahn AG doch bitte mal einen Businessplan vorlegen. Immerhin ist die Bahn im Staatsbesitz und wir Steuerzahler müssen im Zweifel für die Verluste aufkommen, die dort gemacht würden.


    Sonderflugplatz heißt: Nur Privatverkehr. Kein Linienverkehr. Bitte um einen Beleg, wie das wirtschaftlich sein soll auf 386 ha innerstädtischem Land.


    Ein Vergleich von Egelsbach und Tempelhof kommt aus drei Gründen nicht in Betracht: 1. Wird die Kapazität in Egelsbach gebraucht, während BBI genug eigene Kapazität bieten wird, 2. Befindet sich Egelsbach nicht mitten in der Stadt und 3. Ist Egelsbach eben kein Sonderflugplatz. Ferner hat Egelsbach nur 72 ha.


    Egelsbach hat 75.000 Flugbewegungen, gegen 42.000 in Tempelhof.

  • Dann müsste ich ja beinahe den halben Thread dorthin verschieben. ;)


    War ja eigentlich auch so gedacht, aber über die windigen Pläne dieses New Yorker Putzmittelfabrikanten sind Nachnutzung und Flugbetrieb wieder zusammengekommen.

  • Deutsche Bahn reicht Feststellungsklage ein

    Nachdem die Berliner Flughafengesellschaft vor rund 2 Wochen die Übernahme der Betriebsgenehmigung für den Flugplatz Tempelhof durch die Deutsche Bahn abgelehnt hat, will diese nun eine Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Die Klage soll vorraussichtlich in 2 Wochen dort eingehen, teilte die Kanzlei WilmerHale mit.


    Fachleute äußerten sich skeptisch, ob das Gericht die Klage der Bahn überhaupt zulassen wird. Da kein, so die Welt, "konkretes und streitiges Rechtsverhältnis" zwischen Bahn und Planfeststellungsbehörde bestehe und das Gericht nicht als "bloßer Rechtsgutachter" fungiere.


    Die Deutsche Bahn hingegen geht davon aus, so zitiert die Welt, "dass das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung unseres Rechtsinteresses Klarheit schafft".


    Die Welt vom 02.05.2007

  • Bescheid zur Entwidmung des Flughafen Tempelhof

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat heute wie angekündigt den Bescheid zur Entwidmung des Flughafens Berlin-Tempelhof erlassen. Die Entlassung der Anlagen und Flächen des Flughafens aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung wird zum 31. Oktober 2008, 0:00 Uhr Ortszeit, wirksam.


    Das Verfahren dazu wurde bereits parallel zu dem Widerruf der Betriebsgenehmigung begonnen und kommt nunmehr zum Abschluss.


    Pressemiteilung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung


    Dieser Bescheid ist nunmehr vor dem Ende des Volksbegehrend erlassen worden. Die Senatsverwaltung teilte unlängst mit, der gewählte Zeitpunkt hätte mit dem Volksbegehren nichts zu tun. Einige sehen das anders und - oh Wunder - Windrose Air kündigt eine Klage gegen den Entwidmungsbescheid an, da verfassungsrechtliche bedenken bestehen.


    Die Deutsche Bahn hat kürzlich eine Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht, um sich dort bescheinigen zu lassen, dass ein Weiterbetrieb des Tempelhofer Flugplatzes den Flughafen BBI nicht beeinflussen würde. - Dieser Klage werden aber nur geringe Chancen eingeräumt.


    Es besteht also Hoffnung, dass diese Posse am 31. Oktober 2008 ihr Ende findet. :daumen:


    Die Deutsche Bahn hat kürzlich eine Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht, um sich dort bescheinigen zu lassen, dass ein Weiterbetrieb des Tempelhofer Flugplatzes den Flughafen BBI nicht beeinflussen würde. - Dieser Klage werden aber nur geringe Chancen eingeräumt.


    Es besteht also Hoffnung, dass die Posse um die "Mutter aller Flughäfen" am 31. Oktober 2008 ihr Ende findet. :daumen: Allerdings würde ich davon ausgehen, dass die ganze Tempelhof-Posse dann nahtlos in eine Tegel-Posse übergeht und die Deutsche Bahn zusammen mit ESTÉE LAUDER ein sensationelles Konzept zur Rettung des Flughafen Tegel vorlegen wird. Natürlich von CDU, FDP und der IHK unterstützt... :nono:


    Fehlt eigentlich nur noch, dass die Deutsche Lufthansa zusammen mit Bayer ein Konzept zur Rettung des Bahnhof Zoo als Fernverkehrsbahnhof vorschlägt (als Biosupermarkt mit Ticketverkauf und der zwingend erforderlichen ICE-Anbindung) und Gazprom mit der Deutschen Telekom gemeinschaftlich das ICC retten, indem sie dort ein Kasino mit Telefonanschluss errichten (mit Konferenzschaltung). Dann wird bestimmt alles gut und die Presse hat was zum schreiben. :D

  • Ich frage mich sowieso, warum alles wegen der Schließung von Tempelhof jammert, sich aber niemand wegen der bevorstehenden Schließung von Tegel regt!? Immerhin ist doch Tegel momentan sogar der Regierungsflughafen, oder? Bleibt das erhalten oder wandert diese Einrichtung dann ab 2011 ebenfalls zum BBI nach Schönefeld? Überhaupt finde ich es fragwürdig, dass vor kurzem noch ein weiteres Terminal eingeweiht worden ist, obwohl der Flughafen in Tegel abgewickelt werden soll. Sind denn die Kapazitätsgrenzen dermaßen erreicht, dass Engpässe drohen könnten, wenn man den neuen Terminal nicht errichtet hätte?

  • Kurz und bündig, ja.


    Zu allem.


    Flugbereitschft soll nach BBI, Tegel ist komplett überlastet und Air Berlin schreit jetzt schon, speziell wegen der %&$§#! Nachtflugeinschränkung am BBI, aber die Boulevardblätter haben Tempelhof eben noch nicht ausreichend gemolken, daher ist es da noch ruhig ans der Tegel Front.
    Aber wenn man bedenkt das Tegel im Gegensatz zu Tempelhof sogar echten Verkehrswert besitzt und eventuell sogar der eine oder andere Regierungsbeamte lieber in Tegel als in BBI einschwebt, steht da noch eine richtig schöne Schlammschlacht an.

  • Ihren gesamten, nicht vorhandenen Sachverstand zum Thema Luftverkehr präsentiert uns heute Katrin Schoelkopf, die Retterin West-Berlins vom Axel Springer Verlag:


    Der City-Airport Tempelhof, der offengehalten werden soll, damit Manager, Investoren, Politiker und Promis direkt in der City landen können, bekäme nämlich Konkurrenz. Den Flugplatz Finow. Dessen Betreiber, die Tower Finow GmbH, hat einen Ausbau auf bis zu 85 Tonnen Abfluggewicht beantragt. - Finow soll zu einem Regionalflughafen werden, auf dem die Billigairlines mit ihren B737 oder A320 verkehren können.


    Ein Skandal wäre es, skandiert sie dann auch gleich, wenn der City-Airport Tempelhof geschlossen und der Flughafen Finow von seinem Betreiber ausgebaut werden darf, um sich den Billigairlines anzubieten.


    Also die neue Parole: Tempelhof muss offen bleiben, damit Finow dem BBI nicht die Billigairlines wegschnappt. - Wer das nicht kapiert, muss öfter die Welt lesen...


    Die Welt vom 10.06.2007


    (Also natürlich können wir über Sinn und Unsinn eines Billigairports mitten in der Brandenburger Pampa diskutieren. – Und ich halte ihn für weitgehend unnötig. Wer aber das nun zum Inhalt der Tempelhof-Debatte machen will, hat m.E. das Geschirr nicht mehr vollständig.)

  • Jetzt wird es kompliziert:


    Die Deutsche Bahn hat vor kurzem eine Feststellungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht möge feststellen, dass der Flughafen Tempelhof unbegrenzt als Sonderflugplatz weiterbetrieben werden kann, ohne die Planfeststellung für den BBI zu gefährden. - Denn genau das wird uns ja seit Monaten als unumstößliches Faktum präsentiert und die Bahn möchte es nun beweisen.


    Das Gericht äußerte nun "Bedenken" gegen die Klage. Das liegt einerseits wohl an der Frage, welche Instanz eigentlich zuständig ist.


    Den Rest gibt es aus der Pressemitteilung:


    Zudem bestünden Zweifel, ob die Feststellungsklage, wie von der Prozessordnung gefordert, ein konkretes feststellungsfähiges Rechtsverhältnis betreffe oder ob vom Gericht in Wahrheit nur eine Art Rechtsgutachten über mögliche künftige Entwicklungen erbeten werde. Nach dem geltenden, als Rechtsverordnung erlassenen und alle öffentlichen Stellen bindenden Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung der Länder Berlin und Brandenburg müssten die Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof mit Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld geschlossen und ihre Flächen einer anderen Nutzung zugeführt werden. Damit sei nach der derzeitigen Rechtslage eine unbefristete Weiternutzung von Tempelhof auch als eingeschränkter Sonderflughafen ausgeschlossen. Solange diese Regelungen des Landesentwicklungsplanes nicht entsprechend geändert worden seien – was die beiden Landesregierungen bislang abgelehnt hätten – und solange der Umfang und die Gründe einer etwaigen Änderung des landesplanerischen Konzepts nicht bekannt seien, sei völlig ungewiss, welche möglichen rechtlichen Auswirkungen eine Offenhaltung von Tempelhof auf den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld haben könnte. Ein Gericht sei derzeit nicht in der Lage, das Feststellungsbegehren der Klägerin verlässlich zu beurteilen.


    BVerwG 4 A 5.07

  • Verstehe ich das jetzt richtig?


    Das Gericht versteht überhaupt nicht sp recht was die Bahn nun will da die Rechtslage eigentlich eindeutig gegen Tempelhof spricht und mit einer hypothetischen Änderung der Rechtslage will man sich nicht beschäftigen.


    Ist das jetzt das juristische Äquivalent zu einem desinteressierten Schulterzucken? Es kommt mir irgendwie so vor.