Hotelhochhaus "Waterfront" an Osthafen-Molenspitze (geplant)

  • Wie RYAN-FRA. Typische Studienarchitektur, ich bezweifle anbetrachts der Visualisierung stark, dass da überhaupt eine weitergehende Planung dahintersteckt.

  • Ich will ja keinem zu nahe treten, aber die Referenzen sehen mir eher nach osteuropäischem bis nahöstlichen Kitsch denn etwas aus, was Frankfurt brauchen könnte.

  • Ich muss auch sagen, dass der Anblick des Sockels bei mir ein Wunschbild hervorbrachte, mit dem das tatsächliche Rendering von der Website bei weitem nicht mithalten kann. Also: Alles schnell wieder vergessen. So oder so.

  • Man könnte fast meinen, dass der EZB Turm zu futuristischen Visionen verleitet. Ich könnte mir vorstellen, dass hier in sehr ferner Zukunft ein Hochhauscluster dieser Art ein schönes Kontrastprogramm böte. Es ist ja sowieso die kreative Ecke Frankfurts. Dem angestrebten Image kann es nicht schaden.

  • Mir gefällt es extrem gut, gerade die Hadid'schen geschwungenen Formen die an ein Segel erinnern. Perfekte Location für einen solche Entwurf. Durch die offensichtliche Filigranität wird auch der EZB Neubau nicht beeinträchtigt.

  • Ängstlichkeit und Provinzdenken sehe ich nicht als Feind eines solchen Leuchtturm-Baus und ist gerade im progressiv-liberalen Frankfurt mit seiner Skyline wohl kaum maßgebend. Man bedenke, dass der Taunusturm spekulativ gebaut wird, kaum ein Anzeichen für "Sicherheitsdenken". Eher fungieren "Elbphilharmonie" oder "S21" als veritable Schreckgespenster bei Planern, Politikern und Architekten. Je gewagter die Pläne umso mehr Potenzial für Kostenexplosion, politische Konsequenzen (der Mappus Effekt) und mediale Zerfleischung. Ich halte abwartendes Handeln und pragmatische Versachlichung daher für völlig nachvollziehbare, und sogar richtige, Reaktionen auf Seiten der Planer. Für realistische Pläne von Hyatt oder Hilton wird man aber sicherlich ein offenes Ohr haben, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Golden Age ()

  • Ich finde die „Vision“ des Molenkopfs gar nicht mal so schlecht und bin ähnlich wie RYAN-FRA auch froh wenn's mal nicht kein Glaskegel oder wieder ein Natursteinquarder wird.


    Dass der Entwurf so wohl nicht gebaut werden wird, ist mir natürlich auch klar – etwas mehr Mut und Kreativität würden beim Gros der aktuellen Entwürfe jedoch auch nicht schaden.

  • Gerade der Mangel an „spektakulären“ Entwürfen sollte aber nicht dazu verleiten, jede planerische Vision blind in die Arme zu schließen – hier: Burj al Arab-Kopie für Arme bzw. den Landkreis Offenbach. Genau das ist provinziell und bspw. der Grund, warum die katholische Kirche mit ihren Grusel-Sichtbeton-Gemeindezentren aus der Feder der hinteren Reihe der Abschlussklassen jedes Dorf ungestraft zustellen kann. Haben wir in Frankfurt am Main sowas nötig?

  • Die FAZ hat das Thema heute in ihrer Printausgabe ebenfalls aufgenommen (RMZ, S. 34). In diesem Artikel werden auch bereits die Knackpunkte des Projekts ausgebreitet:


    Um wirtschaftlich zu sein müsste das Hotel mindestens 150 Betten haben , besser 180. Dagegen steht indessen der B-Plan 799 (siehe oben #31 und #38), der die Zahl der Betten auf 100 begrenzt (textliche Festsetzung lit. A. Ziffer 1.1.2), abgesehen von der Höhenbegrenzung auf 60 m. Die Begrenzung der Bettenzahl auf max. 100 findet ihre Begründung in der sog. Seveso-II-Richtlinie (zu deutsch: 12. BImschV = Störfall-VO). Es gab im B-Plan-Verfahren Gutachten zu den im Unterhafen befindlichen Störfalbetrieben, deren Empfehlungen in den B-Plan eingeflossen sind.


    Außerdem fordert die Stadt einen Architekturwettbewerb, den aber der Entwickler nicht will, den die FAZ mit dem Satz zitiert: "Dann werden wir uns überlegen, ob wir es überhaupt realisieren."


    Solcherlei Vorgehen finde ich schon befremdlich. Wenn man sich schon nicht an die Vorgaben des B-Plans hält, muss man die Stadt schon "mitnehmen" und nicht nach dem Motto handeln "friß Vogel, oder stirb!"

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Satzbau

  • ^^
    Dabei wird es wohl wieder um die Gefahrgut-Lagerhalle im Osthafengelände gehen. Das war doch irgendwo schonmal Thema, in Bezug auf die Entwicklung der Hanauer Landstraße.

  • Ich habe kein Problem damit, wenn die Hafenmole erstmal als "public space" benutzt wird. Nicht nur bei Sonnenuntergang dürfte der Ausblick hier spektakulär werden und daher viele Passanten und Radler anlocken. Eine Baustelle würde diese Möglichkeiten erstmal für Jahre hinweg blockieren. Auch an der Mole des Düsseldorfer Medienhafens, wo heute die viel gelobten Hyatt-Regency Doppeltürme stehen, war einst der populäre Beachclub "Monkey's Bar" beheimatet. Eine solche Interimsnutzung nach Vorbild von Hafen 2 könnte man sich hier auch gut vorstellen.

  • In der Begründung zum B-Plan wird in einer Fußnote auf Seite 30 Bezug genommen auf:

    "TÜV Nord (2011): Gutachten zur Verträglichkeit des Störfall Betriebsbereichs der VLS Group Germany GmbH mit dem Bebauungsplan Nr. 799 – Honsellstraße – u. a. unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. der Seveso-Richtlinie (Artikel 12); Essen."


    Der Betrieb der VLS Group ist in der Lindleystraße 19 (hinterm Schwedlersee).

  • Die Gefahrguthalle der VLS-Group an der Lindleystraße hemmt die Entwicklung eines sehr großen Gebiets. Eines, dass sich zudem dynamisch entwickelt bzw. entwickeln könnte. Eine Verlagerung sollte angestrebt werden.


    Der in #51 angesprochene Artikel ist jetzt online. Visualisierung:



    Bild: Flattingerdesign

  • Da ist er wieder: der Grundkonflikt zwischen störender gewerblicher Nutzung und störungsunverträglichen Nutzungen in unmittelbarer Nachbarschaft; hierzu gibt oft keine Kompromisse, sondern nur ein Entweder-Oder. Wieviel störendes Gewerbe, mithin welche Flächen soll die Stadt hierfür reservieren? Man muss sehen, dass die störenden Betriebe klar in der Defensive sind. In der IHK-Vollversammlung seinerzeit (September oder Oktober 2011) hatte sich die "Immobilien-Fraktion" durchgesetzt mit dem Beschluss, die Industrialisierung der Oberhafens abzusichern, die des Unterhafens im Prinzip auch, aber nicht per B-Plan. Das hat - wie jetzt wieder ersichtlich - zur Folge, dass die Diskussion bei jedem Projekt neu entflammt und die Störfallbetriebe einfach keine Planungssicherheit erhalten, sondern stets gegen jedes Projekt einzeln vorgehen müssen, wenn sie nicht teure Auflagen und Nachrüstungen oder gar eine Betriebsverlagerung riskieren wollen. Das ist für einen Betrieb, dessen Kerngeschäft nicht die Beschäftigung von Anwaltskanzleien ist, lästig und teuer, riskant und zum-die-Lust-verlieren. Und es beweist die Schwäche des Magistrats, dem nicht mehr gelungen ist, als sein Fähnchen in den Wind des IHK-Beschlusses zu hängen. Standortsicherung oder Hafenentwicklung sieht anders aus. Ich weiß nicht was richtig ist, Unterhafen für störende Betriebe freihalten und mit störenden Betrieben erhalten oder lieber verlagern und umnutzen; aber das gewählte Verfahren hat Schwächen, weil keiner der Beteiligten weiß, woran er ist und wie die juristischen Konflikte ausgehen.

  • Sagt mal Leute, wo befindet sich denn der Eingang? Weder auf der Visualisierung in Schmittchens Beitrag, noch auf der, die im weiter oben verlinkten FNP-Artikel zu finden ist, kann man dies erkennen?
    Auch das visualisierte Bauvolumen erscheint mir für 150+ Zimmer zu mager.


    Überhaupt sieht es stark nach einer bloßen (wenn auch ansprechend futuristischen) Studie aus, die - wenn überhaupt - nur ansatzweise umgesetzt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von merlinammain () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Das weiß keiner (vielleicht nicht einmal der Entwurfsverfasser selbst). Die FAZ spekuliert über einen Zugang mit Strickleiter oder aus dem Hubschrauber.


    Es ist schon noch ein Unterschied, tunnelklick, ob ein Betrieb wie etwa UPS im Oberhafen nachts Geräusche durch Warenumschlag, laufende Motoren etc. verursacht oder ob ein Betrieb wie der der VLS-Group die Entwicklung gleich mehrerer Quadratkilometer Stadtgebiet blockiert. Ersteres hat räumlich eine eher geringe Reichweite, und das Problem lässt sich in den Griff kriegen, wie etwa bei der Wohnbebauung am Hafen Offenbach geschehen. Zweiteres kann sich eine Stadt mit Flächenknappheit nicht leisten. Mit Blaumann- vs. Anzugjobs hat das wenig zu tun (wobei die Gefahrguthalle noch nicht einmal eine nennenswerte Zahl von Arbeitsplätzen bieten dürfte). Ein hinsichtlich der Seveso-II-Richtlinie relevanter Betrieb ist, IHK-Beschluss hin oder her, an gegebener Stelle schlicht fehl am Platze. Dafür gibt es geeignete Orte, den Südwesten des Industrieparks Höchst etwa.

  • Bei genauer Betrachtung zeigt das Bild noch die alte Vorlandbrücke der Honsellbrücke - damit ist auch die neue Gestaltung der Mole einschließlich Brückenkreisel nicht in die Planung eingeflossen, wo sich zumindest ein Eingang befinden sollte.


    Die Visualisierung zeigt 14 durchgehende Etagen - das erfordert zwischen 5 und 9 (im Mittel 7) Zimmer je Etage. Bei dem schlanken Gebäudequerschnitt von nur 5 Etagenhöhen an der engsten Stelle (knapp über 100m² Fläche, ca. 340m" oben und 450m² auf der Zweituntersten, Schätzung: 3,5m Etagenhöhe in der Zeichnung) wird das eine Herausforderung. Sollten die Etagen 4m hoch sein wächst die Etagenfläche um 25%.
    Aufzugschächte, Treppenhäuser, Versorgungsschächte wollen ja auch noch untergebracht werden.


    Ein Anpassung an die inzwischen definierte neue Umgebung ist in jedem Fall noch erforderlich, der Wunsch nach mehr Höhe ist verständlich - aber wesentlich mehr als 120m sehe ich an dieser Stelle nicht - vielleicht kann man ja 100m für den letzten Fußboden, statt als Gebäudehöhe, als Kompromiss anbieten. Mehr Höhe würde auch den spektakulären Schwung für meinen Geschmack zu stark abflachen.

  • Gefahrguthalle der VLS-Group

    Die Gefahrguthalle befindet sich ca. 1,1 Kilometer von der Osthafen-Molenspitze entfernt. Es gibt Wohnsiedlungen in der Nähe des Ostparks, die näher an diese Halle heranreichen. Daraus ergibt sich für mich ein Widerspruch.


    Was wird eigentlich in der Halle gelagert?

  • Das oben erwähnte Gutachten hat den Abstand für den gefährlichsten Stoff ermittelt, welches Arcolein sein soll:

    "...
    Acrolein ist sehr giftig und zudem auch ein starkes Umweltgift. Es ist ein starker Wasser- und Meeresschadstoff und sehr schädlich für Fische.
    Nach der MAK-Kommission der DFG ist Acrolein krebserzeugend (Kategorie 3B). Unter diese Kategorie fallen Stoffe, die wegen erwiesener/möglicher krebserzeugender Wirkung Anlass zur Besorgnis geben.
    Acrolein ist sehr leicht entzündlich und kann mit der Luft explosionsfähige Gemische bilden.
    ..."


    Die Problematik von mehr als 60m Gebäudehöhe hatten wir neulich bezüglich des Wohnhochhauses an der Stiftstraße erörtert: Hochhausrichtlinie - HHR - heißt das Problem.


    Ich zitiere mal, was ich dort geschrieben hatte:

    "Die 60-Meter-Marke ist natürlich nicht nur eine städtebauliche Marke, sondern auch eine bauordnungsrechtliche. Die sog. Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) ist seit dem 1.6.2008 als Sonderbauverordnung geltendes Hessisches Baurecht. Das wäre an sich nicht weiter bemerkenswert, würden darin nicht für Gebäude >60 m schärfere Anforderungen formuliert als für Gebäude <60 m. Zu nennen wäre z.B. Anzahl und Ausführung der Fluchtwege. Bis 60m brauchts nur ein Fluchttreppenhaus, darüber brauchts zwei Treppenhäuser, die nach außen offen sei müssen. Das ist z.B. etwas, was sich unmittelbar auf die Kubatur und die Nutzfläche auswirkt. ..."

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Rechtschreibung