Zum Geländer: der Grund ist, dass aufgrund heutiger Sicherheitsvorschriften ein Stahlseil durch das Geländer gezogen ist, das im Falle eines Fahrzeugdurchbruchs das Abstürzen nach unten bzw. auf die Gleise verhindert.
Eine Durchtrennung des Geländers ist daher ohne Weiteres nicht zulässig.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird anders herum ein Schuh daraus. Das derzeitige Geländer der Warschauer Straße erfüllt die heutigen Sicherheitsvorschriften nicht (zusätzliches Seil etc.), unterliegt aber dem Bestandsschutz. Wird nun das Geländer durchtrennt, so wird der Bestandsschutz der Brücke aufgehoben und es bedarf einer Neuanlage des gesamten Geländers, angepasst an nun geltende Vorschriften.
Die BZ hat einen Tag nach dem ersten Bericht noch einmal einen kurzen Kommentar der Verkehrssenatorin Regine Günther publiziert, die die Verantwortung den Investoren zuschiebt. Innerhalb von vier Jahren sei keine zustimmungsfähige Planung vorgelegt worden.
Verwunderlich finde ich, dass in der Frage des Bestandsschutzes niemand auf den Um- und Neubau der S-Bahn-Haltestelle Warschauer Straße auf der östlichen Brückenseite eingeht. Denn der Steg auf der Nordseite der Station wird ja auch an die Brücke angeschlossen, auch hier musste das Geländer durchtrennt werden. Die zukünftige Anschlusstelle ist hier auszumachen:
Ist damit der Bestandsschutz der Brücke und seines Geländers nicht ohnehin aufgehoben? Oder gilt dieser nur für bestimmte Brückenteile? Haben die Investoren der East Side Mall darauf spekuliert, dass im Zuge der Bahnprojekte ohnehin ein neues Geländer angelegt werden muss? Geht es schlicht um ein Ringen um Beteiligung an den entstehenden Kosten?