S21: Grundsatzdiskussion strikes back

  • Deine Hobbys teile ich nicht.


    DB-Chef Grube erhält Ehrendoktor von Uni Stuttgart. Bonatz-Erbe und S21-Prozessverlierer Duebbers tobt: "Vorauseilender Gehorsam!"


    Quelle: StN 27.10.12

  • Auch Regionalversammlung folgerichtig: Wer bestellt, zahlt. Hermann bzw. Land soll für Filderbahnhof plus zahlen. Tut er das nicht, hat er nur sinnlos Hoffnungen geweckt (daher Schildadialog reine PR-Aktion).


    Quelle: StN-Online

  • hier der artikel zu grubes nicht ehrendoktor sondern ehrensenator ernennung.


    - er hält es nicht für nötig dafür herzukommen kann also nicht so wichtig sein.
    - interessant wäre tatsächlich die frage wieviel drittmittel der bahn an das institut für verkehrssysteme fliessen, und ob das institut nur deswegen überlebt. von diesem institut kamen ja auch schön alle gutachten zu s21
    - die uni stuttgart behält ja auch frau mubarak als ehrenbürgerin von daher ist der titel eh nicht so viel wert ;)


    Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de

  • Mir und vermutlich auch Herrn Grube ist das nicht so wichtig, offenbar aber für Herrn Dübbers. Er wäre vielleicht auch gerne irgendwo Ehrensenator o. Ä. geworden.


    Die hysterische Kleinkariertheit von führenden S21-Gegnern - man setzt doch immer noch einen drauf. Das ist irgendwo doch schon wieder kreativ. Respekt.

  • Viel interessanter als Grubes neuer Titel ist die Haltung von Fritz Kuhn zu S21 bzw. den Mehrkosten:


    http://www.spiegel.de/politik/…tuttgart-21-a-863875.html


    Kernaussage: Es wird kein Cent mehr als bisher vorgesehen für S21 bereitgestellt. Gegebenenfalls soll ein neuer Bürgerentscheid her.


    Außerdem soll der Autoverkehr in der Innenstadt durch kostenpflichtige Parkplätze erschwert werden. Ich frage mich allerdings, wo es heute schon überhaupt noch kostenlose Parkplätze in der Innenstadt geben sollte.

  • ich wuerde nicht allzuviel darauf halten, was er zZt sagt. er wird halt überall um ein interview gebeten und muss ja was sagen. :lach:

  • Schwabenpfeil, jaggyjerg: euch ist wohl ebenso wie claus schmiedel die parteiübergreifende gemeinderatsentscheidung entfallen die im falle von mehrkosten für die stadt stuttgart einen bürgerentscheid zwingend vorsieht. da kann sich jeder befürworter drehen und wenden wie er will, bevor die stadt auch nur einen cent mehr zahlt, gibt es einen bürgerentscheid. ;). also mal nicht gleich auf dem bösen bösen fritz kuhn rumhacken, denn da is euer schuster und die cdu dran schuld


    Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de

  • Hermann soll zahlen. Die Stadt hat schon genug beigesteuert (bzw. vesprochen).


    Am Ende wird man sich aber an die Finanzierungsvereinbarung halten müssen. Ein Bürgerentscheid (wenn er denn überhaupt rechtmäßig durchgeführt werden kann, da wohl ein rechtswidriges Ziel (Vertragsbruch) verfolgt würde), gleichgültig wie er ausginge, wäre m.E. ohnehin für die Durchführung des Vertrags irrelevant, ebenso der Grün-rote Fraktionsbeschluss (Land), nicht mehr für S21 zu zahlen. Wäre ja noch schöner.

  • Ich würde das jedenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine jahrelange politische Zermürbungstaktik ist eine sehr gefährliche Angelegenheit für denjenigen, der zermürbt wird, sprich für die Bahn.


    Nächstes Jahr ist Bundestagswahl. Ich gehe zwar nicht davon aus, dass die Grünen eine Regierungsbeteiligung schaffen, aber ganz ausschließen kann man es nicht. Die Grünen hätten dann die Möglichkeit Grube ablösen zu lassen und einen Nachfolger mit der Maßgabe das Projekt zu beerdigen zu installieren. Der Volksentscheid wäre dann hinfällig, wenn die Bahn von sich aus das Projekt aufgeben würde.

  • Wagahai:


    das ist eine sehr interessante sichtweise von dir. du kannst bestimmt die stelle in der finanzierungsvereinbarung aufzeigen in der steht dass alle partner auch bei übersteigen der kostenobergrenze automatisch mehr zahlen. meines wissens gilt dann die sprechklausel und wie die ausgelegt wird, wird wohl, falls kein konsens zwischen den projektpartnern darüber zustandekommt ein gericht entscheiden.


    im übrigen kann ein bürgerentscheid sehr wohl darüber befinden ob die stadt mehr zahlt oder nicht. die stadt wäre an diesen gebunden und könnte wohl nur über einen gerichtsbeschluss dazu verdonnert werden mehr zu zahlen. das wird höchst spannend, dir als jurist sollte die tragweite solcher entscheidungen bewusst sein.

  • Ich sehe irgendwie nicht das Problem. Manche Projektpartner haben Sonderwünsche. Okay, das ist erst einmal so in Ordnung. Wenn sie für ihre Sonderwünsche aber nicht mehr zahlen wollen, dann werden die Sonderwünsche eben nicht umgesetzt.

  • Ohlsen
    Die Sprechklausel kennst Du sicherlich. Wenn diese nicht zur weiteren Finaznziengsregelung heran gezogen werden könnte, wäre diese sinnlos. Sonst haette man sie gleich weggelassen. Daher ist das keine interessante Ansicht, sondern im Lichte der von Grün konsequent ignorierten Projektfoerderungspflicht m.E. die einzig logische, fernab von grünen oder anderen Träumereien.

    Ein Bürgerentscheid ändert nichts an dem geschlossen Vertrag, daher irrelevant. Aussenverhaeltnis und Innenverhaeltnis trennen. Die Stadt ist schon von Amts wegen verpflichtet, rechtmäßig zu handeln. Natürlich dürfen entsprechend rechtswidrige Bürgerentscheide (sind dann auch nicht bindend) nicht umgesetzt werden. Ich denke nicht, dass ein grüner OB den Ruf Stuttgarts als verlässlichen Vertragspartner aus egoistischem Kalkül und PR aufs Spiel setzt. Ich denke, der Fastrentner Kuhn ist alt und weise genug, das zu begreifen.

  • madmind: so sehe ich das auch, ich bin dafür die sonderwünsche nicht umzusetzen. Die bahn hat einen funktionierenden bahnhof mit 30% leistungzuwachs sowie eine anschluss des flughafens versprochen. Ebenso wurde quasi garantiert dass dafür die 4,5 mrd euro reichen. z.b. mehrkosten bei brandschutz hat die db zu zahlen.


    Wagahai: über die sprechklausel gibt es unterschiedliche ansichten. wo steht denn dass die sprechklausel implizit bedeutet dass die projektpartner mehr zu zahlen haben? die sprechklausel heisst nur dass man über mehrkosten sprechen muss, nicht dass man diese übernehmen muss.


    Wenn man den angesprochenen bürgerentscheid so sieht, dann würde das ja bedeuten dass ob schuster (immerhin jurist) die bürgerschaft unter vortäuschung falscher tatsachen betrogen hat, da dieser bürgerentscheid so nicht umzusetzen wäre.

  • @#31, Schwabenpfeil:


    Man könnte kaum von "von sich aus aufgeben" sprechen, wenn das Aufgeben aktiv durch politische Einflussnahme (Absägen Grubes) herbeigeführt wird.

  • Hallo Ohlsen, explizit nicht, aber implizit im Zusammenhang mit der Finanzierungsvereinbarung selbst. Ernst zu nehmende, abweichende Meinungen zum Thema sind mir nicht bekannt. Vielleicht hast Du was?

  • Wagahai:


    hier in diesem artikel wird auf die sprechklausel eingegangen und dort wird darauf hingewiesen dass eben nicht genau definiert ist was diese zu bedeuten hat. unterschiedliche auffassung von land und bahn. am ende werden wohl gerichte entscheiden falls man sich nicht einigt.


    Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de

  • Ich meinte schon eher etwas Handfesteres als die Meinung eines Sportlehrers.


    Klar können das die Gerichte klären - wann kann man das nicht. Frage ist, ob man sich die Kosten dafür nicht sparen kann.

  • Wagahai:


    tja du kannst es drehen und wenden wie du willst, der von dir so titulierte sportlehrer ist minister und hat von daher mehr expertise und zugang zu informationen wie du und ich, also sollte man genau hinhören wenn der was sagt, auch wenns dir nicht passt.

  • Ein Bürgerentscheid ändert nichts an dem geschlossen Vertrag, daher irrelevant.


    Die Verträge sind doch das Papier nicht wert, auf welchem sie stehen, wenn beide Vertragsparteien gewechselt haben. Ob das der Fall sein wird, werden wir noch sehen, aber wenn es der Fall sein sollte, dann ist so ein Vertrag im Nu und in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst. Egal, ob jemand pro oder contra S21 ist, man kann doch nicht einfach die Augen davor verschließen, dass sich die politische Landschaft in BaWü mit der letzten Landtagswahl stark gewandelt hat. Und damit haben sich eben auch die Möglichkeiten geändert, wer wen wie stark unter Druck setzen kann. Die Bahn mag zwar auf dem Papier eine rechtlich selbstständige Aktiengesellschaft sein, de facto bewegt sie sich aber im politischen Spannungsfeld und kann nicht unabhängig agieren. Ihr Kopf ist schnell ausgetauscht. Je nachdem halt, wie die nächste Bundestagswahl ausgeht.