Freiheits- und Einheitsdenkmal (in Bau)


  • Genau, denn Infratest dimap stellt die eigene Glaubwürdigkeit und damit die eigene Existenz selbstverständlich dafür auf's Spiel, einem Privatverein in Berlin beim politischen Klein-Klein zu helfen. Absolut logisch. :lach:


    Das erinnert mich offen gesagt etwas an AfD und Co. Wenn die Tatsachen ungenehm sind, dann wird einfach "Lügenpresse" geschrien (die Seriösität der Umfrage in Frage zu stellen, weil dir offenkundig das Ergebnis nicht passt, geht exakt in diese Richtung, lieber Klarenbach, den Schuh musst du dir jetzt einfach anziehen).


    Wer infratest entsprechend bezahlt, erhält auch das gewünschte Ergebnis.


    http://cicero.de/berliner-repu…noch-boni-obendrauf/60846


    Der Begriff Lügenpresse ist nicht annähernd so realitätsfern wie gerne behauptet wird.

  • Der Druck auf die Abgeordneten steigt weiter: Heute fand auf dem Schinkelplatz die machtvolle Großkundgebung gegen das Freiheits- und Einheitsdenkmal statt. Ich habe 25 Teilnehmer gezählt, aber möglicherweise waren auch Journalisten darunter. Diese Massen werden die Abgeordneten bestimmt beeindrucken.



    Foto: Klarenbach

  • Blaine: Hast Du den verlinkten Artikel überhaupt gelesen. Falls ja, hast Du ihn nicht verstanden. Hier geht es keinesfalls um Käuflichkeit und Vereinnahmung von selbst erstellten Umfragen. Es geht um Anreize für treffgenauere Aussagen/ Prognosen und um Mängel bei der Vorhersage von Wechselwähler-Strömungen. Das hat null Aussagekraft über die Seriosität der hier besprochenen Umfrage.

  • machtvolle Großkundgebung gegen das Freiheits- und Einheitsdenkmal statt. Ich habe 25 Teilnehmer gezählt


    Das hat ja fast schon revolutionäre Züge ala '89. Mich beeindruckt das auf jeden Fall; nicht.

  • Klarenbach: Beeindruckender sind da wahrlich die Befürworter der Wippe: Thierse, Lammert und ein wenig mehr als halbherziger Müller. Und natürlich Klarenbach aus dem DAF. Wow. Aber mach Dir mal keine Sorgen: Die Wippe wird trotzdem kommen. Wen interessiert schon das Volk, wenn dem Volk ein Denkmal gesetzt werden soll?

  • Der Druck auf die Abgeordneten steigt weiter: Heute fand auf dem Schinkelplatz die machtvolle Großkundgebung gegen das Freiheits- und Einheitsdenkmal statt. Ich habe 25 Teilnehmer gezählt, aber möglicherweise waren auch Journalisten darunter. Diese Massen werden die Abgeordneten bestimmt beeindrucken.


    @ Klarenbach


    es sind nicht mehr und nicht weniger Leute als sich auch am Alten Markt in Potsdam einfinden, wenn die Initiative "Mitte neu denken" sich zum Wohnzimmerhappening dort einfindet. Da dies ja deine Vergleichsgröße sein müsste, weil du hier im Forum ja ununterbrochen auf den eigentlichen Volkswillen in Potsdam hinweißt, müsste die Demo in Berlin ja als ein flammender Appell gegen die Wippe interpretiert werden.

  • Mehrheit der Deutschen ist gegen die „Wippe“ am Berliner Schloss

    Pressemitteilung des Fördervereins Berliner Schloss e.V. vom 29. Mai 2017:



    Quelle: http://berliner-schloss.de/blo…ippe-am-berliner-schloss/

  • Ärgerlich ist dabei, dass heute die "Megareform" des Jahrzehnts auf der Tagesordnung im Bundestag steht. Nämlich die Neuordnung der Bund/Länder-Finanzbeziehungen inklusive einem Dutzend Änderungen im Grundgesetz. Man kann sich ausrechnen, wie groß da noch die Aufmerksamkeitsspanne für ein paar Milliönchen und ein kleines Bauprojekt in Berlin ist. Das ist ein kluger Schachzug der Fraktionsspitzen, die den Neustart des Projekts ja schon vor Monaten ausgekungelt und bereits verkündet haben und nun offenbar ihr Gesicht wahren wollen und das Projekt darum unter "Sonstiges" an den riesigen Stapel der Sitzungsvorlage für den heutigen Sitzungsmarathon der Abgeordneten rangetackert wird. Damit hätte ich nicht gerechnet.


    Da kann man sich eigentlich auch solche Gewissensappelle sparen. Das wird am Ende noch kurz im Sinne der Fraktionsspitzen mit durchgewunken, weil die Abgeordneten irgendwann auch mal ins Bett möchten. Lustig nur, mit welchem Pathos das Projekt immer von den Befürwortern belegt wird, aber dann bekommt es keinen prominenten Platz auf der Tagesordnung, sondern wird ausgerechnet an diesem vermutlich anstrengendsten Sitzungstag des Jahrzehnts auf die TO gesetzt. Wollen wir Wetten darüber abschließen, nach wievielen Sekunden das im Plenum inkl. Handzeichenabstimmung über die Bühne gegangen ist? I'm feeling lucky - ich sag unter 60 Sekunden.

  • Soeben wurde das Einheitsdenkmal am Standort des alten Nationaldenkmals am Schloss in Form der Wippe vom Bundestag leider beschlossen. Sehr schade!

  • Das Freiheits- und Einheitsdenkmal ist heute vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen worden. Nicht nur CDU/CSU und SPD, sondern auch Bündnis 90/Die Grünen votierten für das Denkmal, einzig Die Linke stimmte dagegen. Die verzweifelten Versuche von Boddien, Goebel und Co., eine große Volksbewegung gegen das Denkmal zu konstruieren, sind also kläglich gescheitert.


    Ich denke, dass der heutige Tag ein sehr guter Tag für die Berliner Mitte ist. Und wenn ich bedenke, wie die Lage noch vor einem halben Jahr aussah, und dass man sogar die Rückkehr der Kaiser-Wilhelm-Kolonnaden befürchten musste, ist das heute ein besonders guter Tag. Da kann man auch mal die Sektkorken knallen lassen.

  • Jetzt dürfen Wetten abgeschlossen werden, was zuerst vollendet wird: Die Wippe oder der Flughafen. Das dürfte ein knappes Rennen werden. Sollte das Meisterwerk tatsächlich mal dastehen, freue ich mich schon auf die bedröppelten Gesichter derer, die das heute mit durchgewunken haben. Sofern sie sich dann noch dran erinnern (wollen).

  • Im Gegensatz zur Formulierung hier im Forum, der Bundestag habe das "Freiheits- und Einheitsdenkmal (...) beschlossen", formuliert der Bundestag dazu selbst nur die Überschrift "Bundestag fordert Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals" (https://www.bundestag.de/dokum…de-einheitsdenkmal/507532).


    Ich erkläre Klarenbach gerne ein weiteres Mal, dass der Deutsche Bundestag hier weder als Gesetzgeber, noch als Bauherr auftritt und nichts anderes machen kann, als die Gelder aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und ansonsten die Bundesregierung aufzufordern, das Projekt durchzuführen.


    So im Übrigen auch wortgleich der Antrag:


    "Der Bundestag wolle beschließen:
    (...) zur Finanzierung die im Haushalt der BKM im Jahr 2009 etatisierten Mittel für die Errichtung des
    Freiheits und Einheitsdenkmals weiter zur Verfügung
    zu stellen und den Titel gegebenenfalls zu verstärken.


    Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
    –den Siegerentwurf „Bürger in Bewegung“ von Milla & Partner auf der Berliner Schlossfreiheit zu realisieren und eine Einweihung zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution im Herbst 2019 anzustreben;
    –den Bau des Freiheits und Einheitsdenkmals durch die Beauftragte der
    Bundesregierung für Kultur und Medien noch in dieser Legislaturperiode zu
    veranlassen;
    –damit gleichzeitig von dem Projekt der Rekonstruktion der Kolonnaden des Kaiser-Wilhelm-Denkmals abzusehen
    –dem Haushaltsausschuss ein aktualisiertes und detailliertes Finanzierungskonzept vorzulegen


    Daraus nehmen wir mit:


    1. was der Bundestag hier verbindlich beschließen kann ist die Finanzierung, so steht es auch wortwörtlich im Antrag selbst;


    2. wozu der Bundestag lediglich "auffordern" kann, nämlich den Bau an sich durchzuführen, steht auch wortwörtlich im Antrag selbst;


    3. es liegt noch nicht einmal ein aktuelles und detailiertes Finanzierungskonzept vor (ergibt sich zwingend aus der Aufforderung ein solches dem Haushaltsausschuss vorzulegen), womit auch klar ist, wie motiviert die Bundesregierung ist, das Projekt anzugehen. Nämlich gar nicht.


    Und wenn die Bundesregierung einfach nichts macht - dann passiert auch genau das, nämlich nichts. Aufforderungen sind nicht verpflichtend, auch nicht vom Bundestag. Also drück den Sektkorken schön mal wieder in die Pulle, Klarenbach. Bis da nicht wirklich der "Spatenstich" erfolgt ist, ist noch gar nichts beschlossene Sache. Man darf auch davon ausgehen, dass die Bundesregierung sehr dahinter wäre, wenn das Projekt eine Herzenssache für die Kanzlerin wäre.


    Und umgekehrt hat die Regierungschefin offensichtlich Frau Grütters "gedeckt" und diejenigen "zurückgepfiffen", die zwischenzeitlich in einer Art kleinem Coup d'État vorhatten, das Projekt kurzerhand einem anderen Ressort (der dem Projekt freundlicher gegenüberstehenden Bauministerin nämlich) zuzuschieben. Das ist ganz schnell wieder erstickt worden, daraus ist Grütters mit ihrer skeptischen Haltung ggü. dem Projekt gestärkt hervorgegangen. Und bis zur nächsten Wahl in Berlin 2021 dürfte Grütters erstmal Kulturstaatsministerin bleiben, solange man davon ausgeht, dass die Union bei der Bundestagswahl wieder stärkste Kraft wird und auch die nächste Regierungskoalition anführen wird. Daran ändert auch nichts, dass Klarenbach und einige Bundestagsabgeordnete hinter dem Projekt stehen.


    Achja, die Baugenehmigung erlischt im Land Berlin wenn nicht drei Jahre nach Erteilung mit der Ausführung begonnen wurde. Die Genehmigung wurde 2015 erteilt. Die Uhr tickt. Und wenn man Frau Lompscher und Kollegen so zuhört, dann ist nicht davon auszugehen, dass die Baugenehmigung verlängert bzw. nochmal erteilt wird, sobald sie ausgelaufen ist.

  • Ich hätte nicht für den Entwurf von Milla & Partner mich verkämpft - er hat definitiv konzeptuelle und ästhetische Schwächen. Was ich aber sehr befürworte und positiv finde ist, dass der Lobbyarbeit von Herrn von Boddien und den Rekonstruktivisten nun endlich Grenzen gesetzt wurden. Sie behandeln die Stadtmitte von Berlin wie ihren eigenen Vorgarten. Eine (annähernde) Rekonstruktion der historischen Kollonaden wäre inhaltlich eine fatale Entscheidung. Gut, das das nun definitiv nicht kommt. Mit dem bisher geplanten kann ich irgendwie leben - auch wenn ich mir was anderes vorstellen könnte. Diese Kampagne der Rekonstruktivisten fand ich persönlich erschreckend.

  • Die Baugenehmigung gilt sechs Jahre lang.


    § 62
    Geltungsdauer der Baugenehmigung


    (1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
    (2) 1Die Frist nach Absatz 1 kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu drei Jahren schriftlich verlängert werden. 2Die Frist kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Baurechtsbehörde eingegangen ist.

  • ^^sorry, aber damit bist du einer anderen Kampagne aufgesessen. Nämlich der, die so tut, als gäbe es nur die zwei Alternativen Wippe oder Rekonstruktion und du müsstest dich zwischen diesen beiden entscheiden.


    Die dritte Alternative, die historische und denkmalgeschützte Originalsubstanz einfach unangetastet zu lassen und die wortwörtliche "Schlossfreiheit" in Zukunft einfach unbebaut zu lassen und sich auch die Steuergelder (sowohl für Wippe wie für Reko) zu sparen, die ist eben auch noch im Raum. Und die ist es doch in Wahrheit, die die meisten Gegner der Wippe antreibt.


    Nur eine Minderheit möchte statt der Wippe die Reko des Nationaldenkmals.

  • Die Baugenehmigung gilt sechs Jahre lang.


    § 62
    Geltungsdauer der Baugenehmigung


    (1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
    (2) 1Die Frist nach Absatz 1 kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu drei Jahren schriftlich verlängert werden. 2Die Frist kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Baurechtsbehörde eingegangen ist.


    Du zitierst die Norm sogar im Volltext, Tomov.


    Im zweiten Absatz ist die entscheidende Regelung "kann (...) verlängert werden". Bei einer Kann-Bestimmung hat die Verwaltung freies Ermessen über einen solchen Antrag auf Verlängerung zu entscheiden, oberste Vorgesetzte der Bauverwaltung Berlins ist Frau Lompscher. Insb. ist diese Kann-Bestimmung nicht einklagbar. Sicher durchsetzbar ist nur die bestehende Baugenehmigung und die läuft Herbst nächsten Jahres nun einmal aus.


    Im Übrigen hast du die falsche Norm zitiert, nämlich die Landesbauordnung Baden-Württemberg. Das macht aber nichts, in diesem Fall ist die Regelung im Land Berlin inhaltlich zumindest bzgl. der 3 Jahre gleichlautend (purer Zufall, in Brandenburg gelten zB 6 Jahre, das ist in den Ländern nicht einheitlich), dennoch wäre ich an deiner Stelle etwas vorsichtiger mit dem Googlen und Zitieren von Gesetzestexten ;)

  • Diese Kampagne der Rekonstruktivisten fand ich persönlich erschreckend.


    Was genau war denn daran erschreckend? Soweit ich mich erinnere, haben von Boddien und co nie die Wiederrichtung des Kaiser-Denkmals oder nur der Kolonnaden gefordert. Den Stein ins Rollen gebracht hat erst der Haushaltsausschuss des Bundestages, unter maßgeblicher Mitwirkung von SPDlern. Danach hat sich von Boddien wohlwollend zu den Kolonnaden-Plänen geäußert.
    Überhaupt sitzen hier einige dem von den Klarenbachs der Stadt gestrickten Mythos auf, die "Rekonstruktivisten" würden die Stadentwicklung beherrschen. Was wird denn außer dem Schloss rekonstruiert? Der Schlossbrunnen soll bleiben wo er ist und das Umfeld soll einen "moderne" Steinwüste werden. Selbst über das Kreuz auf der Kuppel wird ja gestritten. Hier ist überhaupt nichts selbstverständlich.
    Ansonsten gibt es an jüngeren Rekonstruktionen in Berlin nur Reparaturen von Kriegsschäden wie die Kuppel der Staatsbibliothek oder dem Turm der Parochialkirche. Moderne Stadtentwicklung ganz ohne den schädlichen Einfluss von "Rekonstruktivisten" kann man übrigens rund um den Hauptbahnhof und am benachbarten Spreeufer erleben. Augen zu und durch sag ich da nur.

  • Das Freiheits- und Einheitsdenkmal ist heute vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen worden.


    Kein Wunder. Wenn die den Fraktionszwang nicht aufheben, beschließt halt ein kleines Grüppchen, was "gewählt" werden muss. Und Thierse faselt ernsthaft von einem "Denkmal von Unten". Lächerliche Farce.

  • Du zitierst die Norm sogar im Volltext, Tomov.


    Im Übrigen hast du die falsche Norm zitiert, nämlich die Landesbauordnung Baden-Württemberg. Das macht aber nichts, in diesem Fall ist die Regelung im Land Berlin inhaltlich zumindest bzgl. der 3 Jahre gleichlautend (purer Zufall, in Brandenburg gelten zB 6 Jahre, das ist in den Ländern nicht einheitlich), dennoch wäre ich an deiner Stelle etwas vorsichtiger mit dem Googlen und Zitieren von Gesetzestexten ;)


    Es gibt eine Musterbauordnung vom Bund. Da ich wusste, dass es in Berlin zwei Mal drei Jahre sind, war klar, dass der Inhalt gleich ist. Mein Gott. In der Praxis wird eine Baugenehmigung immer verlängert. Und im übrigen gelten in Brandenburg 6 Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit, während der Normalfall 2 x 3 Jahre sind, also im Ergebnis das Selbe.