S21-Grundsatzdiskussion: A new hope

  • Das Thema mit der Konventionellen Signaltechnik ist schlicht und einfach verpennt worden. Ich gehe davon aus, dass man dachte, dass ECS großflächig kommen sollte. Irgendwann hat man das gelassen, weils zu teuer ist.


    Schau dir bitte mal die Seite 8 dieser Unterlage an. Da gibt es keinen Zug aus Stuttgart über die Wendlinger Kurve zum Flughafen. Das war nie geplant. http://www.das-neue-herz-europ…gebotskonzeption_2020.pdf

  • B(r)uddler
    Frage: kann es sein, dass du deine Informationen aus einem gewissen Stern-Artikel abgeschrieben hast mit dem Titel "Geheime Akten: Stuttgart 21 - nichts als Chaos"? In diesem Fall würde ich an deiner Stelle etwas vorsichtiger sein. Geschrieben wurde der Artikel nämlich von einem gewissen Arno Luik. Und bei dem konnte ich kürzlich erst feststellen, dass seine Recherchefähigkeiten in etwa so weit reichen wie ein Staubkorn springen kann.


    Auf die schnelle nur so viel: Ich konnte kein Dokument finden, in welchem die Bahn selbst z.B. die 300.000 Euro ETCS-Kosten pro Zug nennt. Liefere da doch bitte noch einen seriösen Link nach oder lasse ansonsten die Behauptung, die Bahn habe das selbst gesagt.


    Und hast du noch irgendeine seriöse Quelle bzgl. "kein ETCS in Regionalzügen"? Hier habe ich nämlich nur eine Website namens railomotive gefunden, die dazu im Jahr 2010 mal ominös von einem "Insider" gelabert hat, der dies erwähnt habe. Offiziell ist daran mal gar nichts. Wenn du also da auch nichts nachlieferst, kannst du in diesem Punkt ebenfalls nicht einfach mal behaupten, die Bahn sage das.

  • ^


    Und die Stellungnahme der Bahn dazu:


    • BUND-Klage richtet sich gegen das Verfahren, Urteil stellt keine Entscheidung in der Sache dar


    • Aufschiebende Wirkung der Klage bei allen Beteiligten unstrittig


    • Bahn stellt beim EBA Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung


    • Bahn muss bis 31. Oktober Stellung nehmen, dann erst wird mündlich vor dem VGH verhandelt.


    Quelle: http://www.das-neue-herz-europ…111006-VGH-Urteil-GWM.pdf


    Unity2011: Es wäre schön, wenn Du die verlinkten Artikels immer kurz noch stichwortartig zusammenfassen könntest. Danke

  • Auf die schnelle nur so viel: Ich konnte kein Dokument finden, in welchem die Bahn selbst z.B. die 300.000 Euro ETCS-Kosten pro Zug nennt. Liefere da doch bitte noch einen seriösen Link nach oder lasse ansonsten die Behauptung, die Bahn habe das selbst gesagt.


    Und hast du noch irgendeine seriöse Quelle bzgl. "kein ETCS in Regionalzügen"?


    Beides war Thema bei der Schlichtung und wurde von den Bahnexperten so bestätigt!
    Genaue Uhrzeit und Tag um das in den Videos zu finden ergoogle Dir doch bitte selbst, oder muss hier ab sofort jede Aussage mit direkten Links zur Quelle gepostet werden?


    Beim ETCS in Regionalzügen könnte ich das dann auch rumdrehen, da es dort um zig Millionen geht und die Bahn keinerlei freien Investitionsmittel mehr hat, zeig mir doch mal ne Quelle wo in den nächsten Jahren ETCS-Nachrüstung in Regionalzügen im Etat eingeplant ist?

  • Das Thema mit der Konventionellen Signaltechnik ist schlicht und einfach verpennt worden. Ich gehe davon aus, dass man dachte, dass ECS großflächig kommen sollte. Irgendwann hat man das gelassen, weils zu teuer ist.


    Nein, das kann man definitiv widerlegen:
    Im Lenkungskreis legte die Bahn vor zwei Wochen eine Kostenrechnung vor, die die konventionelle Signaltechnik eindeutig als Auflage aus der Schlichtung beziffert und die Bahn weigert sich, die Kosten dafür in den S21-Kostenrahmen einzugliedern!
    Ergo hält die Bahn selbst die konventionelle Signaltechnik im Fildertunnel nach wie vor für nicht notwendig!


    Schau dir bitte mal die Seite 8 dieser Unterlage an. Da gibt es keinen Zug aus Stuttgart über die Wendlinger Kurve zum Flughafen. Das war nie geplant.


    Seite 8 bezieht sich nur auf mögliche Durchbindungen und auf Seite 5 ist diese Verbindung eingezeichnet (blaue Linie), gleichwohl ist dieses Ding lediglich ein Konzept zu einem Zwischenplanungsstand, also nicht sonderlich aussagekräftig.


    Wie gesagt, mit ETCS kann kein Regionalzug fahren und bis zur Inbetriebnahme von S21 sind auch keinerlei Mittel im Plan Regionalzüge nachzurüsten und wenn die Bahn stand heute die konventionelle Signaltechnik noch immer als Auflage aus der Schlichtung bezeichnet welche lediglich den S-Bahn-Notbetrieb sicherstellt und deswegen nicht zu den Projektkosten hinzugerechnet werden darf, kann nunmal definitiv kein Regionalzug durch den Fildertunnel geplant sein!


    Natürlich kann es 2030 oder 2040 Regionalzüge geben die dann durch den Fildertunnel zum Flughafen fahren, nur geplant können diese aus erwähnten Gründen eben noch nicht sein und es geht hier ja nicht um evtl. Zukunftschancen von S21, sondern um die Airportcity und letztere soll samt ihren Parkplatzproblemen ja wohl nicht erst 2038 fertigestellt werden, oder?

  • Mittlerweile hat man sich ja an die Nachrichten über kriminelle Karrieren so mancher S21-Gegner gewöhnt. Aber es geht immer noch dreister: Parkschwätzer-Hüttendorf klaut Strom, und endlich traut sich das Luschenministerium des Superministers dagegen vorzugehen. Und ich habe mich schon gewundert, warum meine Stromrechnungen steigen.


    Quelle: StN-Online

  • Und ich habe mich schon gewundert, warum meine Stromrechnungen steigen.


    Die steigen, weil die Vorgängerregierung ihrem hauseigenen Versorgungsunternehmen (dessen Erwerb wie wir mittlerweile wissen sowieso verfassungswidrig war) vor ihrer Abwahl noch schnell die Nutzung von ungefähr 25% ihrer Produktionskapazität verboten hat...

  • Verkehrte Welt: Bei einer Baumpflanzung (!) des Stuttgarter Verschönerungsvereins mit OB Schuster auf dem Schlossplatz am Freitag kommt es zu einem Zwischenfall. S21-Gegner skandieren "Parkschänder" und stören die Feierlichkeiten, wo es geht - es kommt zu einem Handgemenge. Absurdes Theater, auch Beckett hätte es nicht besser inszenieren können.


    Quelle: StN 08.10.2011

  • Nach der durch die DB zugesagten nachträglichen Simulation im Zusammenhang mit dem sog. Stresstest bescheinigt SMA, dass das überarbeitete Fahrplankonzept der DB stabil sei. Allein bei der Wendlinger Kurve empfehlen SMA einen weiteren Ausbau. Damit wird auch diese Episode zum bestandenen Stresstest geschlossen.


    Quelle: StZ-Online


    Freiburger Jura-Professor erhebt Klage beim Verfassungsgerichtshof: Der Landtagsbeschluss zum S21-Kündigungsgesetz, welcher Grundlage für den Volksentscheid am 27.11.2011 ist, sei verfassungswidrig.


    Quelle: StZ-Online (unten)

  • Blöd nur dass noch niemand die Ergebnisse der Simulation zu Gesicht bekommen hat. Ausserdem wurde das Verkehrsministerium nicht an der Simulation bzw. wenigstens an der Definition der Randbedingungen beteiligt. Ergo hat die Bahn sich selbst geprüft und natürlich bestanden. Wen wunderts.


    Und zu Löwisch: Der arbeitet unter anderem für Gleiss Lutz, ist eng mit der CDU verbunden und ist in der Stiftung-Rosenstein aktiv. Kann sich jeder seinen Teil bei denken. Ausserdem ist er ein Fachmann für Arbeitsrecht und nicht für Verfassungsrecht.

  • Ist es nicht möglich, auch nur einmal ein guter Verlierer zu sein, statt ständig irgendwelche Ausflüchte und Erklärungen zu suchen, warum das Ergebnis doch nicht richtig sein kann und darf?


    Und bzgl. Löwisch würde ich im Glashaus nicht unbedingt mit Steinen werfen, wo doch Dahlbender Biologin ist, Vieregg Betriebswirt, Rössler Psychologe, Palmer Lehramtsmathematiker, Stocker Kunstmaler und Rockenbauch Student.

  • Egal von welcher Seite aus betrachtet, heisst es doch ständig bei unliebigen Leuten, sie wären nicht vom Fach und hätten nix zu sagen. Da wirft jede Seite der anderen gleiches vor.


    Wie haben es all diese Leute, denen das Nichtfachleutsein vorgeworfen wird, denn nur schaffen können, soweit vorne mitzureden?


    Und ich wiederhole nochmals: Beide Seiten sind gemeint und betroffen. Und beide können sich auch getroffen fühlen.

  • Von die Fakten vernebelnden Relativierungsversuchen halte ich hier überhaupt nichts. Selbst der grüne Umweltminister räumt (erst jetzt) in erfrischender Unmissverständlichkeit ein, dass aus fachlicher Sicht die Mineralwasserhysterie der S21-Gegner (allen voran Mineralwasserexperte und Dauerstudent Rockenbauch und andere "Parkschützer") haltlos und an den Haaren herbeigezogen ist. Rückzug auf Raten nennt man das wohl. Der "Verkehrsminister" sollte auch so langsam seinen Rücktritt vorbereiten, sonst wird´s noch peinlicher.


    Quelle: StN-Online

  • Freiburger Jura-Professor erhebt Klage beim Verfassungsgerichtshof: Der Landtagsbeschluss zum S21-Kündigungsgesetz, welcher Grundlage für den Volksentscheid am 27.11.2011 ist, sei verfassungswidrig.



    Diese Klage hat den Herrn Löwisch nun seinen Job bei Gleiss Lutz gekostet, ausserdem ist fraglich ob Privatpersonen überhaupt am Staatsgerichtshof klagen dürfen.


    Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de

  • Ich wüsste nicht, dass den StGH interessiert, ob der Kläger bei Gleiss Lutz gearbeitet hat oder er sich als Prof. mehr dem Arbeitsrecht zugewandt hat als dem Landesverfassungsrecht BW. Es geht schlicht und ergreifend um Rechtsfragen, die m.E. ruhig geklärt gehören, wenn sich das Land schon auf das Kasperletheater einlässt.


    EDIT: Das Gericht hat die Anträge aber heute als unzulässig (nicht: unbegründet) zurück gewiesen (Bürger nicht klagebefugt), so dass die Verfassungswidrigkeit selbst nicht geprüft wurde. Mal schauen, ob sich irgendwann einer unserer glorreichen Hal... Volksvertreter doch für eine Klage findet. Interessant wäre es allemal.

  • Die Klageankündigung war viel Wind um nix und die Abweisung keine Überraschung. Es ist für den Staatsgerichtshof, oder das Bundesverfassungsgericht eine Horrorvorstellung, dass jeder, dem gesagt wurde er möge die Klappe halten, anklopft und seine verfassungsmäßigen Rechte nach Artikel 5 eingeengt sieht. Es werden also aus guten Gründen enge Grenzen gesetzt, wer klagen darf und wer nicht. Prof. Löwisch sollte das bekannt gewesen sein. Zumindest ist er dadurch bekannt geworden, auch wenn er seinen Nebenverdienst beim Gleiss Lutz jetzt streichen muss.

  • Mit Art. 5 GG hat die Entscheidung nun überhaupt nichts zu tun, vielmehr mit Art.68 Abs.1 Nr.1, 1.HS, 2.Alt. und Art.26 Nr.3 LV BW (Zulässigkeit), etc. Der Wortlaut jedenfalls lässt die Auslegung zugunsten einer Antragsberechtigung des wahlberechtigten Bürgers m.E. zu.


    Die Frage der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes und des Volksentscheids bleibt natürlich unvermindert bestehen - leider.



    Was anderes:


    Esslinger Grüne wollen mit allen Mitteln verhindern, dass sich der Esslinger Gemeinderat positiv zu S21 äußert. Gedankenpolizei Deluxe, man reibt sich die Augen über die wundersame Wandlung der Grünen über die Jahrzehnte.


    Quelle: StZ-Online