Wenn Wettbewerber lange vor dem 30.4. aussteigen, können sie sich wohl kaum noch auf die zu knappe Frist berufen. Ihre Finanzierung ist nicht gescheitert. Vielmehr haben sie darauf verzichtet, sich ernsthaft um eine Finanzierung zu bemühen. Das war ihr gutes Recht, aber damit sind sie auf eigenen Wunsch 'raus und nicht wegen der Frist bis zum 30.4.
Wären Mitbewerber an Bord geblieben, könnten sie jetzt in der Tat auf Gleichbehandlung (=Fristverlängerung) pochen. Das ist aber nicht der Fall.
Nebenbei bemerkt: Die Fristen wurden zu einer Zeit gesetzt, als die Finanzmärkte noch weit besser aussahen. Ansonsten: Willkommen im Kommunalwahlk(r)ampf.