Galopprennbahn: Bürgerentscheid und folgende Rechtsstreitigkeiten

  • Nicht "die Klage", hier steht die Entscheidung noch aus, aber der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wurde zurückgewiesen. Dazu hat der Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung sowie ein PDF mit dem heutigen Beschluss herausgegeben.


    Sehr deutlich die Ausführungen des Senats am Ende des Beschlusses: "Schließlich kommt eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung auch deshalb nicht in Betracht, weil die Revision des Beklagten keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte." Die Interessen der Stadt und des DFB wurden höher gewichtet, nämlich die der Stadt drohenden Schadensersatzforderungen und die seitens des DFB bereits getätigten hohe Investitionskosten für das geplante Bauvorhaben (Randnummer 9 der Entscheidung). Etwas weiter vorne steht noch etwas für des Grafen Poesiealbum: "Der Beklagte verfügt [...] ohnehin nicht über die notwendigen Mittel, Rennveranstaltungen durchzuführen oder die hierfür notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an dem Rennbahngelände durchzuführen."

  • Es ist vollbracht

    Nach einem Bericht in der FR-online hat der Renn-Klub die Schlüssel der Geschäftsstelle ohne Trara an die Gerichtsvollziherin übergeben. Die Räumungsgläubigerin hat nunmehr die Rennbahn in Besitz genommen und alle Schlösser ausgetauscht; sie kann ihre Pläne jetzt umsetzen. Was aus den Personen wurde, die dort noch wohnen sollen, steht dort nicht zu lesen.


    Wer jetzt aber denkt, es sei vorbei, irrt. Der Verein gibt nicht auf: Vizepräsident Carl-Philipp Graf zu Solms-Wildenfels kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um die geplante Fußball-Akademie doch noch zu verhindern - weiß die FNP zu berichten.

  • Laut hessenschau.de hat er aber einen Schlüssel behalten, da es nach seinen Angaben einen Mietvertrag der Stadt mit seiner Mutter für das Sarotti-Häuschen gebe. Über die Existenz eines solchen Mietvertrages zeigte sich Baudezernet Schneider nach Angaben des HR "überrascht". Schauen wir mal ob das nur heiße Luft ist oder ob es der Rennclub schafft, noch weitere Monate zu verzögern...

  • Kennt jemand den Standort des Häuschens?
    Dann ließe sich feststellen, ob es mit einem Bauzaun getan ist.


    Eine goggle Suche ergab übrigens, dass dieses Häuschen schon öfter Thema in Zusammenhang mit der Räumung war. Die Überraschung ist also offensichtlich auf Verwaltungs-Amnesie zurückzuführen.

  • Es steht meines Wissens zwischen Führring und dieser Veranstaltungshalle mit Zeltdach neben dem Clubhaus. In diesem Bereich ist nicht die DFB-Akademie geplant, aber wohl ein Teil der DFB-Zentrale. Der hr hat ein Foto und demnach ist das "Sarotti-Häuschen" so etwas wie der Penisbruch unter den Bauwerken.

  • Die Rennbahn-Leute können einfach nicht verlieren: Laut diesem Bericht streben sie jetzt einen neuen Bürgerentscheid an, mit dem sie eine Wohnbebauung des Turfs durchsetzen wollen. Dass das wegen Siedlungsbeschränkung gar nicht möglich ist, will Solms-Wildenfels nicht gelten lassen: "Ich bin überzeugt davon, dass wir in Zukunft auch die Bebauung von Siedlungsbeschränkungsgebieten wagen müssen, um genügend Wohnungen zu bekommen" zitiert ihn die Rundschau.
    :hmmm:

  • Ja, die haben sich so an einem Strohhalm fest gehangelt, da siehst Du die nahende Flut vor lauter Grasstängeln nicht. Ich glaube aber, dass da keine Gefahr mehr droht. Jedes Gericht von klein Amts- bis Bundes-G. sieht was hier läuft. Von daher sollten wir des Grafens- und seiner Companions-Bemühungen mit Spaß verfolgen....


    Euer Durchlaucht muss in der Strahlkraft der WM-Rekord-Qualifizierung durch den wahren adligen König Jogi L. förmlich das Lachen im Gesicht erfroren sein.


    In diesem Sinne :)


    Kann natürlich auch . nach angemessener adliger Verweildauer in den "Wichtige Statements Fred" verschoben werden

  • Abbrucharbeiten sind ausgeschrieben

    Der finale Akt steht bevor:


    Q: Hess.Ausschreibungsdatenbank, abgerufen 16.10.2017

  • In dem Bestreben, den Magistrat vorzuführen, hatte die AfD noch im August eine umfängliche Anfrage an den Magistrat gestellt, die unter dem 6.10.2017 (B_331_2017) ausführlich beantwortet wurde.

    B_331_2017


    Daraus ergibt sich, dass die unter #273 berichtete Stromabschaltung wegen unbezahlter Rechnungen durch die Mainova erfolgt war, nicht etwa in rechtswidriger Weise durch die Stadt, wie es anklang. Außerdem ergibt sich daraus, dass das "Sarotti-Häuschen" nicht denkmalgeschützt ist


    Zur Ergänzung und Korrektur der Faktenbasis schien mir das einen Hinweis wert.

  • Weitere Niederlage für Rennklub

    Wie der hr-Text heute meldet, hat der Rennklub im Streit um die Rennbahn erneut verloren! Das OLG wies am Mittwoch Ansprüche des Klubs an die Rennbahn-Betreibergesellschaft auf Auskünfte sowie die Zahlung von mindestens 100.000€ zurück, heißt es weiter im hr-Text.

  • ^ Wer zu diesem Nebenkriegsschauplatz ein paar Details lesen möchte, mag sich den Pressetext des OLG Frankfurt durchlesen.


    OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 1.11.2017



    P.S. Erwähnen könnte man noch, dass der Magistrat anstrebt, den Erbaurechtsvertrag mit dem DFB an die geänderten zeitlichen Umstände anzupassen. Die vertraglichen Rücktrittsrechte sind bisher an Kalenderdaten gebunden, die aber entweder schon verstrichen sind oder demnächst ablaufen. Die Änderung soll den Lauf der Fristen an die tatsächliche Übergabe des Geländes an den DFB koppeln. (klick)

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Nachtrag eingefügt

  • Das Landgericht Frankfurt hat heute die Einstweilige Verfügung aufgehoben, die der Rennklub Ende 2016 gegen den Abriss der Tribüne erwirkt hatte. Der Räumungstitel gegen den Rennklub hat dem Anti-Abrissbegehren das Rechtsschutzinteresse entzogen. Solms-Wildenfels soll Berufung gegen das Urteil angekündigt haben.


    Der nächste Prozess dreht sich um die Räumung des Sarotti-Häuschens, das der Renn-Klub vermietet haben will.


    Immerhin kann jetzt die Tribüne und manches andere abgerissen werden.


    Q
    Q

  • Die FAZ schreibt heute in ihrer Printausgabe, das Landgericht Frankfurt habe der Räumungsklage bezüglich des sog. Quotenhauses stattgegeben; dort hatte mal der Golfclub seinen Sitz. Ein weiterer Rechtsstreit mit einem Mann, der unter der Rennbahnadresse gemeldet war, sei ebenfalls beendet, er werde im Janaur räumen. Die letzte noch offene Räumungsklage betrifft das Sarotti-Häuschen.


    Q: FAZ (RMZ) 15.12.2017, S. 34

  • Die Frankfurter Neue Presse berichtete gestern über die aktuellen Entwicklungen.


    Bereits bekannt: Das Quotenhaus darf nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt geräumt werden.


    • Der Abriss der Haupttribüne ist noch nicht vergeben, soll aber bis April erfolgen
    • Die Stadt möchte das Gelände im April dem DFB übergeben.
    • Der Spatenstich für die Akademie soll im Juni erfolgen
    • Der Renn-Klub will einen Vollstreckungsschutz beim Oberlandesgericht einreichen
    • Das Sarotti-Häuschen (im Artikel ist ein Foto) ist Inhalt einer Räumungsklage der Stadt. Solms-Wildenfels will durch alle Instanzen gehen.
    • Der Renn-Klub will ein neues Bürgerbegehren mit dem Titel "Wohnen statt DFB" in die Wege leiten! Anstelle der Akademie sollen nach Ansicht von Solms-Wildenfels lieber 2500 Wohnungen entstehen, allerdings liege das Gelände in einem Siedlungsbeschränkungsgebiet... Das Zustimmungsquorum wurde seit dem letzten Bürgerentscheid gesenkt.
  • Der Renn-Klub will ein neues Bürgerbegehren mit dem Titel "Wohnen statt DFB" in die Wege leiten! ... Das Zustimmungsquorum wurde seit dem letzten Bürgerentscheid gesenkt.


    Da sind wir mal gespannt. Spontan fällt mir § 8b Abs. 2 HGO ein,


    "Ein Bürgerbegehren findet nicht statt über
    1. ...
    ...
    5a. Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches,
    ..."


    Das Quorum ist in Gemeinden über 100.000 Einwohner auf 3% der Wahlberechtigten gesenkt worden. Wenn in Frankfurt bei zuletzt 421.280 Wahlberechtigten 12.639 Unterschriften zusammenkommen und daraufhin die StVV den Bürgerentscheid zulässt, müssten über 84.250 Wahrlberechtigte dafür stimmen. Aber wofür? Es kann eigentlich nur darum gehen, einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan zur Änderung des bestehenden B-Plans zu fassen. Wenn dem DFB aufgrund des bestehenden B-Plans eine Baugenehmigung erteilt wurde, würde die spätere Änderung des B-Plans diese nicht unwirksam machen. Also fragt man sich, was das eigentlich soll. :nono:

  • Der Abriss scheint näher zu rücken. Die FAZ berichtet heute vom Beginn der Abbrucharbeiten "Ende Februar oder Anfang März". Zuvor aber sollen die Frankfurt Sportvereine die Möglichkeit haben, verwertbare Dinge, wie z.B. die Klappsitze der Tribüne abzumontieren und für ihre Zweck zu verwenden.


    Interessierte Vereine müssen sich dafür Samstag, den 10 Februar 2018 vormerken, an diesem Tag dürfen sie aufs Gelände und die Tribünensitze abmontieren.

  • Weg für Tribünen-Abriss frei

    Die dem Abbruch des Tribünengebäudes entgegenstehende einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Heutige Pressemitteilung der Stadt:


    Nach Mitteilung von Stadtrat Jan Schneider, Bau- und Liegenschaftsdezernent, steht dem Abriss der Tribüne auf dem ehemaligen Rennbahngelände nichts mehr im Wege.


    „Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben, die uns den Abriss der Tribüne untersagt hatte. Die Bestätigung der Rechtskraft dieses Urteils ist uns in diesen Tagen zugegangen“, freut sich der Dezernent und ergänzt: „Damit ist der Weg für den Abriss frei.“ Zuerst seien aber die Frankfurter Sportvereine am 10. Februar eingeladen, verwertbares Inventar, etwa die Klapp-Sitze zu demontieren und für Vereinszwecke zu verwenden. So laute die Absprache mit Sportdezernent Markus Frank.


    „Nicht nur der Abriss der Tribüne rückt damit näher, sondern auch der Baubeginn der DFB-Akademie und die Realisierung des auf dem Gelände außerdem geplanten Bürgerparks“, äußert sich Stadtrat Jan Schneider zufrieden.

  • Am 06.02.2018 berichtete die Frankfurter Neue Presse, dass der Rennklub an seiner Absicht eines Bürgerbegehrens festhält. Er strebe einen Bürgerentscheid für den Tag der Landtagswahl am 28.10.2018 an.
    Die Demontage des Tribüneninventars bezeichnete Graf zu Solms als "rechtlich dubios".
    Die Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Oberlandesgericht wurde einlegt.
    Das "Sarotti-Häuschen" ist noch nicht geräumt und wird von der Familie gerade saniert. :poke:


    Gestern berichtete dann die Frankfurter Neue Presse über die erfolgte Ausschlachtung der Tribüne. Der Rennklub habe zuvor eine einstweilige Verfügung beantragt, diese sei jedoch am Freitag vom Oberlandesgericht Frankfurt nicht erteilt worden.