Sanierungskonzept Rohrbach
Hier in Heidelberg hat man eine ziemlich umstrittene Maßnahme verabschiedet:
Das Kerngebiet des Stadtteils Rohrbach, ehemals eigenständiges Dorf, ist zum Sanierungsgebiet erklärt worden. Es gibt Zuschüsse für Baumaßnahmen etc. So weit so gut.
Umstritten sind dabei die "Sanierungsziele", also das förderfähige: Ganz im Sinne einer Reko soll nämlich dabei in diesem Sanierungsgebiet wieder ein dörflicher Charakter hergestellt werden, architektonisch wenn möglich das Gebiet in einen Zustand vergleichbar den zurückversetzt werden, den es vor rund 100 Jahren hatte. Zum Bestand gehören ehemalige Höfe mit Einfriedungen etc, sowie im östlichen Bereich des Gebiets einige historische Fachwerkbauten (teilweise 15tes bis 17tes Jahrhundert), aber auch einiges an Neubauten der 60er und 70er. Das Sanierungsgebiet umfasst etwa 14,5 Hektar.
Aud dem verabschiedeten Konzept vom letzten Jahr:
- sämtliche Bauarbeiten am Bestand (auch Instandhaltung) müssen entsprechend Gestaltung, Werkstoff, Farbe das "überlieferte Ortsbild" umsetzen
- alle historischen Auskragungen, Erker etc sind wieder her zu stellen bzw. zu erhalten
- alle neueren Auskragungen (Vordächer, Carports im Hof etc) sind unzulässig
- Arkaden an Neubauten sind unzulässig
- keine Flachdächer (<35° Neigung)
- alle historischen Scheunen sind zu erhalten
- Dachgauben nur stark eingeschränkt
- ausschließlich ziegelrote bis rotbraune glanzlose Ziegel in klassischer Größe
- keine Kunststoffteile, kein Alu oder Metall, keine Keramikplatten, keine Glasbausteine, kein stark strukturierter Putz irgendwo in der Fassade
- keine Photovoltaik, solarthermische Anlagen müssen zur Gesamtgestaltung passen
- alle vorhandenen Natursteinaußenwände sind zu erhalten
- historisches Sichtfachwerk ist freizulegen, vorgetäuschtes Fachwerk verboten
- alle Fassaden sind als Lochfassaden auszuführen
- alle Außentüren und -tore sind aus Holz herzustellen
- alle verwendeten Farben sind an die Umgebung anzupassen und mit dem Denkmalschutz abzustimmen
- keine Anpflanzung von Nadelgehölzen (!)
- einsehbare Hofflächen sind entsprechend den Sanierungszielen zu gestalten
- die Aufstellung von (Verkaufs-) Automaten aller Art ist verboten
- Fenster ausschließlich als senkrecht stehende Rechtecke, Schaufenster maximale Breite 3 Meter (bei Überbreite mittig zu unterbrechen)
Diese Liste und weitere Punkte sind ernsthaft entsprechend per Bebauungsplan etc umgesetzt worden, und das ist bei jeglichen (!) Bauarbeiten so umzusetzen - ob Neubau oder lediglich Instandsetzung von Bestandsbauten.
Ob das jetzt komplett auf 14,5 Hektar so sinnvoll ist? Sollte man mal überlegen...