@ Häuser:
Bezüglich der in deinem vorletzten Beitrag erwähnten "Halterungen" an der Fassade zwischen dem obersten Vollgeschoss und dem Dachgeschoss kann ich dazu sagen, dass es sich hierbei um Notentwässerungsauslässe handelt, die deswegen hier platziert werden mussten, da sich vor den bodentiefen Dachfenstern jeweils ein (nicht begehbarer) Austritt befindet, der in der Regel über eine Notentwässerung verfügen muss. Das bedeutet, dass diese Optik so bestehen bleiben wird, sich im Normalfall aber kein Wasser aus den Rohren auf die Straße ergießen wird.
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