Denke es gibt auf die Schnelle nur eine Lösung. Keine Diesel PKW's und LKW's mehr in der Stadt. Doch dies scheint leider nicht durchführbar: https://www.tz.de/muenchen/sta…cht-in-griff-7319525.html
Luftreinhalteplan und daraus abgeleitete Maßnahmen
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Zitat Dobrindt (ADAC Motorwelt, Seite 31, 12/16):
"Die Kommunen oder Länder haben heute die rechtliche Grundlage, Einfahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen zu erlassen, wenn sie dies für angebracht halten [...]."
Die blaue Plakette sei deswegen gar nicht notwendig.
Die TZ ist also entweder besser informiert als Dobrindt oder sie veröffentlicht Fehlinformationen.
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Naja, das wäre ja bei der TZ nicht das erste mal
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MiaSanMia: so wie ich das verstanden habe ist das Problem eines der Überprüfbarkeit. Die Städte könnten vielleicht alle Dieselautos aussperren, das ist aber nicht immer eindeutig für eine kontrollierende Streife erkennbar ohne Blick in den Fahrzeugschein. Deshalb die blaue Plakette, um eine Identifizierbarkeit zu gewährleisten.
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Die TZ ist also entweder besser informiert als Dobrindt oder sie veröffentlicht Fehlinformationen.
Das heißt doch nicht Fehlinformation. Das heißt "alternative Fakten"
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Die TZ schreibt darüber, dass die Stadt die Einführung der Plakette befürwortetet und der Bund das bisher ablehnt. Die Stadt kann zwar nicht über die Plakette entscheiden, dafür zu sein, ist wohl aber dennoch möglich. Ich kann in diesem Fall keine falsch recherchierten Informationen vonseiten der TZ erkennen.
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Die TZ schreibt davon - ich darf nicht wörtlich zitieren -, dass ein Fahrverbot für Diesel derzeit nicht möglich sei. Laut Dobrindt ist es aber möglich. Er schränkt unter "Fahrzeugtypen" doch nicht ein, dass nicht alle Modelle gleichen Verbrennungskonzepts ausgesperrt werden dürfen. Oder verstehe ich das falsch?
Macht natürlich wenig Sinn, alle auszusperren, dennoch könnte die Stadt anfangen alte Mercedes Sprinter, Ford Transit oder VW Passat BJ 1996 auszusperren. Damit wäre schon viel bewirkt.
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Angeblich wollen SPD und CSU im Rathaus die Forderungen des Bündnisses direkt in den Luftreinhalteplan übernehmen. Das meldet die SZ: http://www.sueddeutsche.de/mue…er-saubere-luft-1.3345922
Gut pariert von der Rathauskoalition. Chapeau! Damit entlarvt sie den windelweichen Text des Bürgerbegehrens. Hätte dieser Erfolg gehabt, wäre von den Initiatoren immer so getan worden, als wären damit auch alle Umsetzungsvorschläge mitbeschlossen worden, die aber gerade nicht Teil des Bürgerbegehrens sind.
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Aha, so leicht kann man also ein Bürgerbegehren umgehen? Passieren wird demnach wohl nichts: https://www.tz.de/muenchen/sta…hren-vor-aus-7322940.html
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Häh? Mit dem Bürgerbegehren wäre doch erstmal nichts passiert. Da stehen ja eben keine konkreten Maßnahmen drin. Daher kann man die Überlegungen auch gleich in das städtische Programm aufnehmen und spart sich das kostspielige Bürgerbegehren. Natürlich sollte die Stadt dann auch die sinnvollen Aspekte versuchen umsetzen. Die Grenzwerte müssen aber jetzt eingehalten werden. Dafür sind nötigen, wenn auch drastischen Maßnahmen zu ergreifen, wie z.B. Einfahrverbote an bestimmten Tagen für bestimmte PKW zu erlassen.
Der Bund Naturschutz ist mit seiner Forderung, den öffentlichen Parkraum jährlich um 5% zu senken, natürlich wieder voll im Reich der Schwachsinnigkeiten angekommen. Elektroautos brauchen natürlich keinen Parkplatz, die darf man einfach auf der Straße oder noch besser, auf der Busspur stehen lassen. Viel besser wäre es doch, den Parkraum anders zu organisieren (z.B. TGs und PHs anstatt flächenfressende Parkinseln). Ein generelles Dieselverbot ab 2020 ist ebenso Krampf. Wer soll das in der kurzen Zeit bezahlen?
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Ja, das glaube ich. Durch das Umgehen des Bürgerbegehrens und der Abschiebung des Themas bzw. der Aufnahme ins städtische Programm, habe ich die starke Befürchtung, daß Nichts passieren wird.
Die CSU+SPD, stärken doch die Autolobby seit Jahrzehnten. Da wird jetzt vieles getan, um das Ganze dezent unter den Teppich zu kehren.
Die Leute des Bürgerbehrenes standen wenigstens dahinter und nahmen die Sache ernst.
Und es ist tatsächlich sehr Ernst zu nehmen.
Auch wenn die TZ gelegentlich übertreibt. Aber es vergeht kaum noch ein Tag, ohne diese Schlagzeilen.
München - Dunstglocke über München! Umweltverbände schlagen Alarm: Die Belastung in süddeutschen Städten ist schon fast so hoch wie in chinesischen Metropolen!
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Die CSU+SPD, stärken doch die Autolobby seit Jahrzehnten. Da wird jetzt vieles getan, um das Ganze dezent unter den Teppich zu kehren.
Die Autoindustrie trägt nun mal einen guten Teil des Münchner BIPs und der Steuereinnahmen bei. Klar, dass Ziele wie "ab 2020 keinen Diesel mehr" hier völlig absurd sind. Ich wüsste aber nicht, was gegen Fahrverbote alter, stark umweltschädigender Modelle spricht. Dadurch dürfte die Autoindustrie bzw. das Autogewerbe eher noch profitieren. Es kann mir keiner erzählen, dass ein Handwerker oder Spediteur mit einem 18 Jahre alten Lieferwagen, dem der Rauch hinten blau und schwarz rauskommt, durch die Stadt gurken muss, weil er sich keinen neuen leisten kann. Des Öfteren fallen aber auch uralte LKW von Baufirmen und Straßenreinigung auf. Ein LKW ist nach neun Jahren abgeschrieben, da ist ein Neuer allemal drin, sollten seine Emissionswerte unverhältnismäßig hoch sein.
Übrigens, die Leute des Bürgerbegehrens sind ja nicht einfach weg, sondern werden vermutlich weiterhin in Aktion treten.
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Wenn man doch schon vorher weiß, daß eine Wetterlage vorherrschen wird, die das Ganze extrem begünstigt, dann wäre auch mal über ein generelles Fahrverbot nachzudenken.
3-4 Tage keine Fahrzeuge innerhalb des Rings.
Bei Nichteinhaltung, gleiche Strafen wie bei Alkoholfahrten: Führerscheinentzug, Geldstrafe und sofortige Beschlagnahmung des Fahrzeuges.
Gibt in Italien und China genug Todesfälle, die solche Maßnahmen durchaus rechtfertigen.
Gerade für kleine Kinder kann so eine hohe Belastung sehr gefährlich werden.
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Die Landshuter Allee wurde mal wieder zweitdreckigste Straße Deutschlands 2016..
http://www.abendzeitung-muench…5a-93b2-75dfb0472b9b.html -
Heute geht's vor Gericht: https://www.tz.de/muenchen/sta…-in-muenchen-7406727.html
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Die TZ zeigt im Bild die Donnersbergerbrücke. Man muss ja mit seinen Laieneinschätzungen sehr vorsichtig sein - als ich in den letzten Tagen zufällig an ein paar Abenden an der Donnerbergrücke ausgestiegen bin und zu Fuß Richtung Landsberger Str. gegangen bin, hat mich die Luft ehrlich gesagt schon etwas daran erinnert, wie ich es zuletzt in südamerikanischen Großstädten erlebt habe. Das wird u.U. dadurch verstärkt, dass Winter ist und es seit Wochen nicht mehr geregnet hat.
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Pressemitteilung: Luftreinhalteplan München: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht
Mit heute bekannt gewordenem Beschluss vom 27. Februar 2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eine gegenüber dem beklagten Freistaat Bayern erfolgte Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro (Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 21. Juni 2016) auf dessen Beschwerde hin abgeändert. Die im Vollstreckungsverfahren ergangene Entscheidung dient der Durchsetzung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012, mit dem der Freistaat Bayern auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. hin verpflichtet wurde, den für München geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub im Stadtgebiet von München enthält. Der BayVGH hält in seinem Beschluss keine gesonderten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub mehr für geboten. In Bezug auf die schnellstmögliche Einhaltung des Immissionsgrenzwerts (Jahresmittelwerts) für Stickstoffdioxid trifft der BayVGH in seinem Beschluss folgende Regelungen:
• Ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro wird für den Fall angedroht, dass der Beklagte nicht bis zum Ablauf des 29. Juni 2017 ein vollständiges Verzeichnis aller Straßen(abschnitte) in München öffentlich macht, an denen der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid aktuell überschritten wird.
• Ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro wird für den Fall angedroht, dass der Beklagte nicht bis zum Ablauf des 31. August 2017 im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans bekannt macht, dass Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotor in Bezug auf aufzulistende Straßen(abschnitte) in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden sollen, welche zeitlichen und sachlichen Einschränkungen für diese Verkehrsverbote gegebenenfalls geplant sind und hinsichtlich welcher Straßen(abschnitte) von Verkehrsverboten abgesehen werden soll.
• Ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro wird für den Fall angedroht, dass der Beklagte nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 ein vollzugsfähiges Konzept zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlicht, aus dem sich ergibt, dass Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotor in Bezug auf aufzulistende Straße (abschnitte) in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, welche zeitlichen und sachlichen Einschränkungen für diese Verkehrsverbote gegebenenfalls zur Anwendung kommen sollen und hinsichtlich welcher Straßen(abschnitte) von Verkehrsverboten abgesehen wird.Bereits in der mündlichen Verhandlung vom 16. Februar 2017 hatte der Senat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass für die Einhaltung des vom Normgeber festgesetzten Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid ein Einstieg in Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unerlässlich erscheine, dem Erlass diesbezüglicher Fahrverbote jedoch wohl noch rechtliche Hürden im Hinblick auf die derzeitige Fassung der Straßenverkehrsordnung entgegen stünden. Vor diesem Hintergrund verpflichtet der BayVGH den Beklagten mit seinem heutigen Beschluss nicht bereits zur Aufnahme von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan, jedoch zur konkreten und zeitnahen Vorbereitung diesbezüglicher Maßnahmen. Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden in den nächsten Wochen erwartet. Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.
(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.02.2017, Az. 22 C 16.1427)
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den BayVGH nicht bindet.
Quelle: http://www.vgh.bayern.de/media…reinhalteplan_munchen.pdfAus den Medien: http://www.faz.net/aktuell/pol…cken-naeher-14904216.html
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Die Stadt reagiert prompt - und spielt den Ball erwartungsgemäß dem Bund und dem Freistaat zu:
Luftreinhaltung: Keine Rechtsgrundlage für sofortige Fahrverbote; Rathaus Umschau 42 / 2017, veröffentlicht am 02.03.2017
Mit seinem Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine gegenüber dem beklagten Freistaat Bayern erfolgte Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro auf dessen Beschwerde hin abgeändert. Zu dem Beschluss in der Vollstreckungssache zur Luftreinhaltung nimmt das Referat für Gesundheit und Umwelt folgendermaßen Stellung:1. Zunächst ist festzustellen, das Gericht hat die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung in München als ausreichend gewürdigt und hält keine gesonderten Maßnahmen mehr für geboten. In München werden die Feinstaub-Grenzwerte seit 2012 eingehalten.
2. Das von der Landeshauptstadt München immer wieder vorgetragene rechtliche Dilemma der Kommunen zur nachhaltigen Senkung der Stickstoffdioxidwerte wird auch vom Gericht erkannt. Es sieht keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für wirksame, verhältnismäßige und vollziehbare Instrumente zur nachhaltigen Lösung der Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid. Das heißt, es gibt derzeit keine Rechtsgrundlagen für sofortige Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.
3. Der Handlungsbedarf zur Senkung der Stickstoffdioxidwerte ist unstrittig. Der Freistaat Bayern hat verschiedene Hausaufgaben bekommen, um ein vollzugsfähiges Konzept zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis Jahresende zu entwickeln. Dazu wird der Freistaat Bayern auf die Landeshauptstadt München zukommen. Das Gericht verpflichtet mit seinem Beschluss den Freistaat Bayern nicht bereits zur Aufnahme von Fahrverboten in den Luftreinhalteplan für München.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Verantwortung für die Menschen in dieser Stadt nehme ich sehr ernst. Wenn nun, wie es aussieht, verkehrsbeschränkende Maßnahmen kommen müssen, dann nur für diejenigen Fahrzeuge, die auch maßgeblich für den Stickstoffdioxidausstoß verantwortlich sind. Hierzu braucht es dringend entsprechende rechtliche Voraussetzungen, deshalb ist der Freistaat gemeinsam mit dem Bund aufgefordert, möglichst schnell die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Selbstverständlich muss es sowohl für die älteren Dieselfahrzeuge als auch insbesondere den gewerblichen Verkehr vernünftige Übergangsregelungen geben.“
Umweltreferentin Stephanie Jacobs: „Der Beschluss bestätigt unsere bisherige Auffassung. Die Kommunen haben derzeit keine vollziehbaren rechtlichen Instrumente, um das Thema Stickstoffdioxid nachhaltig zu lösen. Wir müssen dieses Thema genauso angehen wie Feinstaub: Verschärfung der Umweltzone durch neue Plaketten, die zu stufenweisen Verkehrsbeschränkungen für stark emittierende Dieselfahrzeuge führen und die durch Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen zur Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern und damit letztlich zum nachhaltigen Erfolg führen. Jetzt ist der Bund in der Pflicht, eine solche verhältnismäßige und vollziehbare Plakettenlösung zu schaffen.
Quelle: https://ru.muenchen.de/2017/42…fortige-Fahrverbote-71479 -
Die Umweltorganisation Green City e.V. analyisiert Münchens Abgasproblem und stellt fest, dass es flächendeckend ist.
An 15 Messpunkten wurde der gesetzliche Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter überschritten. (Zum Vergleich: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Grenzwert von 20 Mikrokramm pro Kubikmeter.) Laut Green City gehören zu den ermittelten Orten mit einem zu hohen Grenzwert neben vielbefahrenen Straßen wie dem Mittleren Ring, dem Altstadtring oder der Schleißheimer Straße auch Bereiche in reinen Wohngebieten.
http://www.abendzeitung-muench…7c-b163-e5a9383b48d0.html -
Am Wochenende wurden 3 von bis zu 100 geplanten Elektrotankstellen in Betreib genommen. An allen SWM-Ladestationen fließt 100% Ökostrom der Stadtwerke:
http://www.muenchen.de/aktuell…kstelle-bonner-platz.htmlUnd auch der Busverkehr probiert Elektrobusse aus:
http://www.muenchen.de/aktuell…lektrobus-flotte-aus.html