^ zum Fußball oder Stadion kann ich mich kaum äußern, ich glaube lediglich nicht dran, daß das etwas wird, es sei denn, die Projektgesellschaft geht in Vorkasse und finanziert alles allein. Die Stadt hat dringend andere Dinge zu tun.
Nun äußert sich der Umwelt- bzw Stadtgrünbereich zum Robotron-Freßwürfel sowie zur Blüherpark-Erweiterung.
DNN
Die Verwaltung würde gern mit der Planung starten und 2019 pflanzen.
Ein Flächentausch mit dem Lingnerstadt-Entwickler habe bereits stattgefunden.
Das bedeutet für mich, daß die Abrissgenehmigung nun für den Eigentümer gilt, tja: könnte es sein, daß dies nun inzwischen die Stadt ist? Nicht unbedingt, denn die oberirdische Baulichkeit müßte nicht zum Bodenanliegen zählen - vielleicht aber doch. Daß der Abriß noch nicht begann, deutet in Richtung Stadt, da sie ihre Stadtpolitik zunächst berücksichtigen möchte. Unklar!
1. ist es fraglich, ob bei frisch erteilter Abrißgenehmigung eine plötzlich nachgetragene Unterschutzstellung überhaupt möglich ist, sofern die Denkmalschützer ebenso durchdrehen sollten. Schließlich ist die Genehmigung rechtlich verbindlich. Aber das ginge wohl - vorläufig, denn ein Denkmalschutz bedarf folgend noch guter Begründung.
2. gibts wohl keine Mehrheit im Rat, da wohl nur Linke und Grüne für den Erhalt des Gammelkubus sind.
3. läge hier ein Problem mit hiesiger Denkmallistung vor: ein Denkmal kann nicht mit einem anderen Denkmal zugleich auf einer Fläche gelten, wenn ihre Zielstellungen widerstreben. Hier war zuerst das Flächendenkmal Blüherpark da, auch wenn es in dem Bereich noch versiegelter Murx ist. Das schließt das Denkmalgesetz aus. Ggf ist es aber doch nicht so, wenn ein Einzeldenkmal auf einem Flächendenkmal steht. Kann ja sein, aber da greift wieder das Widerstreben der Zielstellungen, und wer zuerst da war.
Da die Betonbude seit eh und je hier auf vergeigtem Quasi-Parkgelände existiert, ist es ggf eine Abwägungs- und letztlich Kompromißsache, da es sich um eine sicher seltene Verstrickung handelt. Ob letzteres greift bzw überhaupt möglich sein bzw dahergeschwurbelt werden könnte, kann ich nicht beurteilen. Man sollte zunächst das Stadtratsvotum abwarten und dann nochmal genau dem Denkmalamt zuhören.
M.E. ist hier sowas von auch Garnüscht an der Flachfreßhütte, was auch nur annähernd denkmalwürdig wäre. Vermutlich waren die Herren Räte auch noch nichtmal drinnen.