Du hast zumindest mehr Geld als du brauchst.. 1:0 für dich!
Da die Farbgestaltung hier wesentlichstes Merkmal ist, reicht ein Fehlen der Farbeelemente, um hier vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Wesentlichstes? Das gibt es ja nicht mal im Duden. Ob eine Farbgestaltung ein "wesentliches Merkmal" sein kann, das zum Rücktritt vom Kaufvertrag genügt, wage ich mal sehr zu bezweifeln. Bin aber auch in dieser Sache kein Fachmann.
Wie gesagt, wird sich sicher der Architekt nicht nur hinsichtlich der Farben an sich (welche RAL-Nummer wird wo hingestrichen?) sondern auch hinsichtlich deren Wirkung abgesichert haben. Und wie eben schon erwähnt, ist es keine Seltenheit, dass eine Architektendarstellung eben im Auge des Betrachters wesentlich von der Wirklichkeit abweicht. Gefühlt müsste das bei jedem 2. Objekten einen Rechtsstreit nach sich ziehen, was mir aber unbekannt ist.
Im Übrigen haben oder nicht haben, Recht oder Unrecht hin oder her hätte ich - wenn ich das Pulver hätte - das Objekt allein schon aus seiner Bedeutung als städtebauliche Katastrophe nicht unterstützt.