Grundflächenzahl und überschreitung unter bestimmten Vorauss
Hallo,
kann mir bitte jemand diese Regelung erklären:
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2. Überschreiten der Grundflächenzahl
Eine Überschreitung der Grundflächenzahl um bis zu 30% ist bei Grundstücken mit Doppelwohnhausbebauung zulässig. Auf allen Grundstücken darf die Grundflächenzahl für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen (§§ 12 und 14 BauNVO) um bis zu 30% überschritten werden, wenn gewährleistet wird, dass die Stellplätze und Zufahrten zu den Garagen und Nebenanlagen aus wasserdurchlässigen Deckschichten oder Pflasterbelägen mit mindestens 15% offenem Fugenanteil hergestellt werden.
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Unser Fall:
Das Grundstück ist 690m² und GRZ ist 0.3 und GFZ auch 0.3
Heißt es jetzt, das 207m² regulär bebaut werden dürfen, wenn ich aber die Zufahrt zu der Garage aus wasserdurchlässigem Belag mache, dann darf die Garage zusammen mit der Zufahrt nochmal 30% von 207m² groß sein? Also 62,1m²?