Planungspolitik / Wohnungspolitik

  • Planungspolitik / Wohnungspolitik

    Die FAZ widmet einen ersten Artikel den Auswirkungen oder besser: mutmaßlichen Auswirkungen der sog. Mietpreisbremse in Frankfurt.


    Was Mietpreisbremse eigentlich heißt, hatte ich schon mal an anderer Stelle erläutert. Zutreffend dürfte die Auffassung von Bürgermeister Cunitz zum Widerspruch zu den Mlieuschutzsatzung sein. Da die Erstvermietung von Neubauten und die Neuvermietung grundhaft sanierter/modernisierter Wohnungen, wozu auch die von Büro- zu Wohnraum umgewandelten Objekte zählen, von den "Bremsvorschriften" ausgenommen sind, bleibt wohl abzuwarten, wie und wo sich die Bremse wirklich auswirkt.


    Was sich kaum kalkulieren lässt, ist die Auswirkung auf die künftigen Mietspiegel, deren Werte - gewissermaßen in der nächsten Runde - Bemessungsgrundlage für die Neuvermietung sein werden; das dürfte davon abhängen, in welchem Umfang jeweils "gebremste" und "ungebremste" Neuvermietungen in die Datenbsais einfließen. Langfristig weit wirksamer wäre wohl gewesen, die Datenbasis für die Mietspiegel zu verändern. Da langjährige Mietverträge sich mit den Jahren erfahrungsgemäß immer mehr vom Niveau der Neuvermietungen entfernen, würde ein mindernder Effekt schon dadurch entstehen, dass in die Datenbasis auch ältere Mietverträge einfließen. Derzeit fließen nur Mietverträge in den Mietspiegel ein, die nicht älter als vier Jahre sind, also das Teuerste, was der Mietmarkt hergibt.


    Ich weiß auch nicht, woraus der Wohnungsbaudezernent die Hoffnung speist, die für die Anwendung der neuen Regeln erforderliche Rechtsverordnung können schon zum 1.6. in Kraft treten. Er hat vielleicht noch nicht gemerkt, dass an die hier geforderte Verordnung qualitativ wesentlich höhere Anforderungen gestellt sind, als wir das z.B. von der KappungsgrenzenVO kennen. Ich denke, die Aussage, Frankfurt habe einen angespannten Wohnungsmarkt, reicht nicht. Das muss statistisch untermauert werden und es müssen Abhilfemaßnahmen genannt werden, die ergriffen werden, um dem Problem abzuhelfen. Auf die Begründung bin mal gespannt und auch darauf, was die Gerichte dazu sagen.

  • Nun, jedenfalls wird die Mietpreisbremse EIN Problem nicht lösen: Die Wohnungsknappheit beseitigen oder wenigstens lindern. Immer dann, wenn Politiker den Marktmechanismus außer Kraft setzen, produzieren sie die Marktverwerfungen, die sie eigentlich bekämpfen wollten. Wenn ich die Preise deckele, wie bei der Mietpreisbremse, wird sich das Wohnungsangebot verschlechtern - quantitativ und/oder qualitativ.


    Die Mietpreisbremse ist bei der Politik natürlich deshalb so populär, weil sie den Staat nichts kostet. Dabei ist die Politik für den Großteil der Preissteigerungen verantwortlich, die sie so lauthals beklagt: Zu geringer bzw. zu langsamer Ausweis von Bauland, wahnwitzig teure Bauvorschriften (Stichwort: Dämmwahn), Erhöhungen ohne Ende bei der Grunderwerbsteuer, um nur einige zu nennen. Hier gegenzusteuern wäre verantwortungsvolle Politik...

  • Dazu passt dann diese super Meldung -> FAZ.net - Offenbach führt Steuer für Zweitwohnsitz ein.


    Statt gemeinsam (Region) das Problem der Wohnungsknappheit anzugehen setzt die Politik lieber auf weitere Verschärfung. Warum als Wochenendpendler sich ne Wohnung jetzt noch in Offenbach suchen wenn man die 12% der Jahres-Kaltmiete alias Zweitwohnungssteuer auch dafür nutzen kann was teureres in Frankfurt zu mieten?

  • Grundlage des FAZ-Artikels ist die Vorlage des Magistrats an die Offenbacher StVV, die Satzung über die Zweitwohnungssteuer zu verabschieden.


    Der Antragsbegründung ist zu entnehmen, dass derzeit in Offenbach etwa 7.250 Zweitwohnungen existieren. Nach den Erfahrungen in anderen Städten mit dieser Steuer bleiben davon nach Einführung der Steuer etwa 10-20% übrig, die übrigen würde abgemeldet oder in Erstwohnsitze umgewandelt. Mehr als sehr grobe Schätzungen allerdings kann der Magistrat auch nicht liefern. Sie rechnen mit 700-1.400 Steuerpflichtigen und einem Steueraufkommen von 420-840 K€/a, abzüglich 90 k€/a Verwaltungsaufwand; der zumindest steht fest: 1 Stelle A10.


    Zum Vergleich: Sylt nimmt mit dieser Steuer von etwa 10.000 Steuerpflichtigen rd. 2,6Mio € ein.

  • Mietpreisbremse 2. Akt

    Am 27.11.2015 ist in 16 Städten und Gemeinden Hessens die Mietenbegrenzungsverordnung vom 18.11.2015 in Kraft getreten. In den darin genannten Städten dürfen bei Neuvermietung von Wohnraum die vereinbarten Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10% übersteigen.


    Man darf natürlich auch weiterhin mehr vereinbaren, Verstölße machen den Mietvertrag nicht unwirksam und strafbar ist es auch nicht, man könnte sich aber in diesem Fall Rückforderungsansprüchen der Mieter ausgesetzt sehen, die den 10% übersteigenden Betrag unter dem rechtlichen Aspekt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern. Ein solcher Rückforderungsanspruch wäre begründet, wenn das angerufene Gericht die MietenbegrenzungsVO für wirksam; es könnte sie aber für unwirksam halten, weil sei gegen § 556d Abs. 2 Satz 5 BGB verstösst. Darin heißt es nämlich, dass die VO zu begründen ist und dass sich aus der Begründung ergeben muss, aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt ist. Ferner muss sich aus der Begründung ergeben, welche Maßnahmen die Landesregierung in den durch die VO jeweils bestimmten Gebiet und Zeittraum ergreifen wird, um Abhilfe zu schaffen.


    Da dem Wortlaut der VO nicht mal der geringste Ansatz einer Begründung nicht zu entnehmen ist, könnte sie sich am Ende als unrechtmäßig heraustellen. Es werden sich gewiss ein paar Vermieter finden, die das wissen wollen. Also harren wir des 3. Aktes.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Satz 3 in Satz 5 verbessert.

  • Ehrlich gesagt finde ich die hessische Mietenbegrenzungsverordnung erstaunlich eingeschränkt. In Baden-Württemberg werden gleich 68 Gemeinden vollständig zum Mietnotstandsgebiet erklärt.


    Die Begründung nach Satz 5 (nicht Satz 3) findet sich selbstverständlich nicht in der Verordnung, sondern in deren Entwurf zur Vorlage beim Landtag und den betroffenen Gemeinden. Siehe hier für Hessen. Ist übrigens mit 18 Seiten recht ausführlich (in Baden-Württemberg sinds 3 Seiten).

  • Danke @kato, das hab ich gesucht und nicht gefunden.


    Die Begründung des Entwurfs kann man aber wohl eher in der Pfeife rauchen, das Entscheidende ist das IWU-Gutachten, dessen Berechnungen und Methoden, dessen Datenbasis und Grundannahmen sicher nicht unwidersprochen und nicht unhinterfragt bleiben.


    Die interessierten Kreise scharren schon mit den Hufen.

  • Mietpreisbremse 3. Akt

    Es kommt, wie es kommen musste (vgl. #5:( nach dem AG Hamburg-Altona hat jetzt auch das AG München die dortige VO zur Bestimmung der Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gilt, für nichtig erklärt.


    Geklagte hatten Mieter gegen die Vermieter auf Auskunft über die Miethöhe der Vormieter. Die Klage wurde mangels Anspruchsgrundlage abgewiesen. Die MieterschutzVO, auf die sich die Kläger beriefen, sei nichtig, weil sie den Anforderungen des Gesetzes nicht genüge. Das Amtsgericht stützt sich dabei auf eine Entscheidung des BayVerfGH vom 4.4.2017, welche den Umfang der Begründungspflicht zum Gegenstand hat. Der BayVerfGH hatte ausgeführt:


    Die (...) für die sog. Mietpreisbremse geltende Begründungspflicht wird in § 556 d Abs. 2 Satz 6 BGB näher präzisiert, wonach sich aus der Begründung ergeben muss, aufgrund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Damit verlangt der Bundesgesetzgeber die Offenlegung des auf die einzelne Gemeinde bezogenen Bewertungsmaßstabs und des daraus für die einzelne Gemeinde resultierenden Ergebnisses (...).


    Die Staatsregierung hat in ihrer Begründung zwar elf Kriterien angeführt, nach denen sie ermittelt hat, ob ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Dabei wurden neben Angebot und Nachfrage kennzeichnenden Gesichtspunkten auch die bestehende Marktlage sowie ortsspezifische, durch Anhörung der Gemeinden ermittelte Gegebenheiten berücksichtigt. Die Begründung gibt jedoch keinen Aufschluss darüber, welches Gewicht den einzelnen Kriterien im Verhältnis zu den anderen Indikatoren beigemessen wurde; ebenso wenig wird deutlich, mit welcher Gewichtung die jeweiligen Kriterien bei den einzelnen Gemeinden eingestellt wurden. Daher legt die Begründung der Staatsregierung ungeachtet der ausführlichen Darstellung des Abwägungsprozesses lediglich abstrakt die Kriterien dar, nach denen das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarkts ermittelt wurde.


    Die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen die bundesrechtliche Begründungspflicht zur Unwirksamkeit der Verordnung führt, ist in erster Linie Aufgabe der hierfür zuständigen Fachgerichte.


    Als zuständiges Fachgericht hat das Amtsgericht jetzt die MieterschutzVO aus genau diesen Gründen für nichtig erklärt und den Auskunftsanspruch der Mieter mangels Anspruchsgrundlage abgewiesen. Mal sehen, was das Landgericht in der Berufung dazu sagt.

  • Wohnungsmarktbericht 2016

    Der Magistrat hat dieser Tage den Wohnungsmarktbericht 2016 vorgelegt, der wie immer eine Fülle interessanten Materials zur Lage auf dem Wohnungsmarkt bereithält.


    Wohnungsmarktbericht 2016


    Soweit ich sehe, gibt es erstmals im Wohnungsmarktbericht Aussagen speziell zu Wohnhochhäusern, was im Hinblick auf die im DAF und seinen Unterforen (vor allem München und Frankfurt) geführten Diskussionen von besonderem Interesse sein dürfte.



    Der Nachfrage nach Wohnimmobilien steht kein ausreichendes Angebot gegenüber. Dies führt u.a. dazu, dass sich in den letzten zwei Jahren Wohnhochhäuser als neue Wohnform in Frankfurt am Main etabliert haben. Diese Wohnungen werden sowohl zur Eigennutzung wie auch als Kapitalanlage erworben. Kurzfristig dürften über 3.000 Wohnungen in Wohnhochhäusern angeboten und vermarktet werden. Es zeigt sich ein erheblicher Preisunterschied zwischen den Wohnungen in den unteren Ebenen und den Wohnungen in den höheren Geschossen mit sehr guter Aussicht. Zwar weist der Markt von hochpreisigen Wohnungen in Frankfurt die höchste Steigerungsrate auf, zu berücksichtigen ist aber, dass dieser Teilmarkt am Gesamtwohnungseigentumsmarkt mit lediglich 5 % nur einen geringen Anteil ausmacht. Auch ist nicht garantiert, dass die meisten Wohnhochhäuser zu Durchschnittspreisen von über 7.000 €/m² platziert werden können. (S.33)



    Der Umsatz mit Wohnimmobilien lag 2016 mit 2,64 Mrd. Euro etwas unter dem des Vor-jahres (2,87 Mrd. Euro). Bei weiterhin hoher Nachfrage und einem begrenzten Angebot steigen die Preise für Immobilien weiter. Die Preise von Eigentumswohnungen stiegen in allen Lagen und bei jeder Baualtersstufe. Vor allem der Anteil von neuem Wohnungseigentum in Hochhäusern nimmt immer mehr zu. Lag 2013 der Anteil noch bei 3 %, so hatte er sich bis 2016 auf 30 % erhöht. Dabei stiegen die durchschnittlichen Preise von 6.000 €/m² im Vorjahr auf 6.850 €/m² in 2016 – obwohl inzwischen Wohnhochhäuser auch in nicht so etablierten Lagen entstehen.
    Insgesamt erziel-ten Neubau-Eigentumswohnungen einen Kaufpreis von rund 4.940 €/m² Wohnfläche und damit rund 13 % mehr als im Vorjahr. Neue Eigentumswohnungen wurden zu überdurch-schnittlichen Preisen in Sachsenhausen (5.470 €/m²), im Europaviertel (6.450 €/m²) und im Westend (8.890 €/m²) gehandelt.
    Altbauwohnungen (Baujahr vor 1949) erzielten Durchschnittspreise von 4.170 €/m² (+ 12 %) – überdurchschnittliche Preise wurden in den innenstadtnahen Lagen gezahlt -, Nachkriegs-bauten der Baujahre 1950 bis 1974 wurden zu 2.550 €/m² (+ 11 %) verkauft. Lediglich bei der Baujahresgruppe 1975 bis 1999 betrug der Preisanstieg nur 3 % (2.850 €/m²). Deutlich zugenommen hat der Anteil von hochpreisigen Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis von mehr als 7.000 €/m². Er liegt inzwischen bei 8 %. (S. 39)


    Da würde mich mal interessieren, welche Wohnhochhäuser hier gemeint sein könnten (Henninger-Turm natürlich, die 3 Schwestern?), mit fallen auf Anhieb nicht viele ein.


    Erwähnenswert ist vielleicht noch dies;


    - Die Einwohnerzahl stieg Zum Ende 2015 auf 756.000 EW, davon 724.000 mit Hauptwohnung.


    - Frankfurt ist seit 2000 deutlich jünger geworden, alle Altersgruppen, vor allem die Jahrgänge der Berufstätigen haben deutlich zugenommen, der Anteil der über 60-jährigen ist markant gesunken.


    - Die Zahl der Haushalte ist entsprechend gestiegen, der mit 55% größte Anteil sind 1-Personen-Haushalte. Entsprechend hat sich die Zusammensetzung des Wohnungsbestandes verändert. Den größten Zuwachs seit 2000 haben die 2-Raum-Wohnungen, deren Anteil seit 2000 um über 13% gestiegen ist. Noch größer aber war der Zuwachs an Großwohnungen (5 und mehr Wohnräume), deren Anteil um 18% gestiegen ist und weiter ansteigen wird.


    - Gebaut werden fast nur noch Geschosswohnungen, der EFH- und DHH-Neubau ist wie schon in den Vorjahren weiter zurückgegangen (153 von über 5.100 Baugenehmigungen 2015); 2016 wurden nur noch 4.300 Wohnungen neu genehmigt. Rund die Hälfte der fertig gestellten Wohnungen sind solche mit 4 und mehr Zimmern.


    - Extrem stark ist der sog. Bauüberhang. 2015 wurden 5.196 Baugenehmigungen erteilt, aber nur 3.300 Wohnung fertig gestellt, gleichzeitig bestehen weit über 10.000 „ungenutzte“ Baugenehmigungen aus den Vorjahren.

  • Mike Josef im Interview mit Claus-Jürgen Göpfert von der FR.


    Interessant hierbei das sich ein regelrechter Kleinkampf zwischen Josef und der CG Gruppe zu entwickeln scheint. Daher stockt dort alles.


    Ebenso erfährt man den Grund für das Stocken an der Stiftstrasse:
    Dort fordern die Investoren (Becken aus Hamburg) bis zu 40 Prozent mehr Ausnutzung als ursprünglich vereinbart. Josef möchte aber sicherstellen das dort "guter Städtebau" entstünde.



    Josef:


    "Ich möchte eindeutig definierte Hochhaus-Cluster in Frankfurt, klare Standortaussagen und klare Höhenaussagen. Ich möchte aber auch klar sagen, wo künftig keine Hochhäuser entstehen dürfen."

    Einmal editiert, zuletzt von Adama ()

  • Das sind doch insgesamt keine unvernünftigen Ansätze von Josef. Im Fall der CG-Gruppe kann ich ihn sogar ganz gut verstehen. Ich habe kürzlich eine Doku über den Gründer gesehen (ARD war das glaube ich) und der Herr führt sich wirklich wie eine waschechte Heuschrecke auf. Hier kann man der Stadt bzw. Josef aus meiner Sicht keine Vorwürfe machen, wenn man nicht einknickt. Anders ist dies freilich im Falle von Standorten wie dem Porsche Design Tower... Unverständlich auch die späte Vorstellung des neuen Rahmenplans. Nicht unwahrscheinlich, dass der Plan dann gleich vom Nachfolger "kassiert" wird.

  • In dem FR-Gespräch zähle ich vier Mal "ich möchte" in Herrn Josefs Aussagen. Wenn ein Planungspolitiker auf klare Vorgaben setzt, statt individuell mit Investoren nach Lösungen zu suchen, undogmatisch und flexibel (wie die meisten seiner Amtsvorgänger), dann ist auch das ein möglicher Ansatz. Doch wenn man klare Vorgaben haben will, dann muss man welche setzen. Das erledigt sich nicht von alleine, das macht Mühe und das geht nicht ohne Konflikte. Was ich sehe, ist, dass die notwendige Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans seinerseits groß für dieses Jahr angekündigt wurde (Q), dann aber heimlich, still und leise auf 2021 verschoben wurde. Was ich nicht sehe, ist eine Flut neuer Bebauungspläne, das Gegenteil ist der Fall. Wenn der Planungsdezernent also von klaren Aussagen spricht, sie aber nicht trifft, dann verhindert dies Chancen zu Zeiten des Booms. Es gibt nichts Gutes, außer man ...

  • Jetzt mal eine ganz dumme Frage: Was ist an einer höheren Ausnutzung grundsätzlich denn so verkehrt? Kann man als Stadt nicht froh sein, wenn mehr Ausnutzung pro Fläche rauskommt? Klar gibt es irgendwo Grenzen (infrastrukturell, städtebaulich etc., meinetwegen auch ästhetisch), aber 40% sind ja nun bei dem eher beschaulichen Projekt wie an der Stiftstraße nichts was den Rahmen sprengen würde, oder?


    Zu Josefs neuem HHRP: Ich vermute, dass wir eher ein weiteres Korsett bekommen mit dem tendenziell Dinge verhindert anstatt ermöglicht werden sollen. Damit kann man dann noch mehr Druck auf Investoren ausüben. Fraglich nur, wie lange das alles noch funktioniert. Das "internationale Kapital" (um in üblicher FR-Sprache zu bleiben) wird nicht ewig wie aktuell sein rumliegendes Geld in Deutschland verbauen und retten wollen.

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    Der Knackpunkt ist der, dass klar kommuniziert wurde wieviel dort gebaut werden darf. Das hat den Bieter bzw. den nun Käufer nicht interessiert weil er bei seinem Gebot schon eingerechnet hat "was er mehr bauen will".


    Da will die Stadt nun gegenlenken und verhindern das dies in Zukunft Schule macht. Immerhin haben die anderen Kaufinteressenten auch nur mit dem kommunizierten kalkuliert gehabt.

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    Das Problem ist aus meiner Sicht noch viel grundsätzlicher. Die Einwohnerzahl in Frankfurt steigt seit dem Erreichen des letzten Tiefpunkts 2001 in jedem Jahr (Ausnahme: von 2002 auf 2003 ging der Wert mal um läppische 296 Einwohner zurück). [Quelle]


    Allerspätestens im Jahr 2007 (Einwohnerzahl zum Jahresende: 659.021) war klar, dass die Trendlinie der Bevölkerungsprognose von 2003, die eine stabile Einwohnerzahl von ca. 651.000 bis 2020 prognostizierte, durchbrochen war.


    Spätestens dann hätte man daran gehen müssen, sich ernsthaft Gedanken über Flächenpotenziale auf dem Frankfurter Stadtgebiet zu machen und die Genehmigung neuer Bebauungspläne zu beschleunigen. Wirklich passiert ist da aber unter Planungsdezernent Schwarz überhaupt nichts. Cunitz hat dann die Trendwende zwar eingeleitet, aber zu spät und zu zaghaft. Und Josef musste sich erst einleiten und auch da hat man 2 Jahre nach seiner Wahl immer noch den Eindruck, er hätte den Ernst der Lage nicht erkannt.


    Seit 2015 ist jetzt die aktualisierte Bevölkerungsprognose draußen, die bis 2040 ein Wachstum auf ca. 830.000 Einwohner vorsieht und aktuell befinden wir uns voll in diesem Wachstumskorridor. Was tut die Stadtregierung um damit umzugehen? Fast gar nichts. Alles fokussiert sich auf den neuen Stadtteil rechts und links der A5, der vorne und hinten nicht reichen wird. Einen Plan B oder Plan C gibt es aber nicht.

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    Selbstverständlich geht bei der Stiftstrasse wesentlich mehr an Bausubstanz als das, was bislang in Planung war. Wenigstens einer der Baukörper könnte durchaus ca. 110 Meter hoch werden und mit dem Palais Quartier ein kleines, sehr feines Mini-Cluster bilden. [Das Palais-Quartier habe ich i.ü. immer als Bereicherung empfunden. Eine kleiner Kontrapunkt zu dem Riesen-Cluster entlang der TA].



    Herr Josef ist einfach zu jung (und auch ideologisch zu verbohrt) um die jetzige wirtschaftliche Lage am Immobilienmarkt als Ausnahmekonstellation zu erkennen. Er sollte sich mal mit den geldpolitsichen Hintergründen des Super-Booms am Immobilienmarkt befassen, der derzeit läuft. Statt unzähliger möglicher Beiträge hier nur kurz beispielhaft die Einschätzung des DB-Chefvolkswirtes Folkerts -Landau: Link:https://www.wiwo.de/finanzen/b…-menschheit/20677414.html.
    Anstelle diesen vielleicht einmaligen ökonomischen Rückenwind, der sich hier für die Stadtentwicklung von Ffm. bietet, pragmatisch zu nutzen, bremst Josef aus und wartet (wohl) auf den neuen HHRP.


    Die Ironie der Geschichte wird sein:
    Wenn der neue HHRP irgendwann in 2021plus da ist, wird er vielleicht für sehr lange Zeit gar nicht mehr gebraucht:
    Selbst wenn die jetzige Blase vielleicht nicht "die grösste der Menscheitsgeschichte" ist (so immerhin Herr Folkerts-Landau): Mit Sicherheit ist sie eine der grössten jemals beobachteten ökonomischen Fehlentwicklungen. Die kommende Anpassungskrise wird eine sehr lange und schmerzhafte sein. Wir können dann womöglich noch von Glück reden, wenn irgendwann ab 2040 (!) langsam mal wieder bei Neubau-Projekten was gehen sollte - die anhaltende Japan-Deflation seit 1990 sollte uns jedenfalls schwer zu denken geben !

    4 Mal editiert, zuletzt von m.Ro80 ()

  • Es gibt in dieser Republik wohl kaum ein Planungsamt, das Investorenwünschen positiver und im Grundsatz offener gegenüber steht als das hiesige. Im Übrigen wissen wir gar nicht genau, wer mit wem worüber und ggf. vergeblich vehandelt hat. Keine Gerüchte bitte.


    Du scheinst wirklich so gar nicht im Thema zu sein, oder?


    Davon mal ab - die Inhalte der Gespräche zwischen P+B (Developer) und der Stadtplanung kenne ich aus erster Hand. Weshalb unterstellst Du mir die Verbreitung von "Gerüchten"?

  • ^ Mit Verlaub, ich habe Deinem Beitrag in #147 mit nichts entnehmen können, dass er etwas anderes als eine Meinungsäußerung ist. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber dass Entwickler sich abwenden wegen vermeintlich sehr durchschnittlich besetzter Dienstposten, das erlaube ich mir weiterhin als Gerücht zu qualifizieren. Stadtplanung und Bauaufsicht ist mehr, als nur schöne Pläne durchzuwinken. Entwickler schauen primär, dass sich ihre Projekte rechnen. Sobald die Wohnungen verkauft sind, ziehen sie weiter.


    In der Bau- und Wohnungsfrage kulminiert ein gesellschaftlicher Konflikt, der auch an solchen Projeken ausgetragen wird. Herr Josef ist nicht dafür gewählt worden, den Bauherren ihre Wünsche von den Lippen abzulesen und alles durchzuwinken, was an Wünschen an die Stadt herangetragen wird. Kann man schlecht finden, ist aber so. Das als parteipolitisch motivierten Dogmatismus zu werten, greift etwas zu kurz. Es geht um Interessen, die bringt man zum Ausgleich oder eben nicht. Andere Entwickler haben damit anscheinend kein Problem.

  • ^ Das ist alles bekannt - es geht (i) um die in FFM umgesetzte, städtebauliche Qualität über die man im Vergleich zu anderen Metropolen mE doch stark streiten kann und (ii) um das Verhandlungsgebaren seitens Herrn Josef, dem ich zum einen die notwendige Bereitschaft zum Interessenausgleich und zum anderen die fachliche Qualifikation für die Position abspreche.
    Wie bereits erwähnt, gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Developern, die wirklich nur noch bei großen Opportunitäten in FFM tätig werden; die dogmatische, stark populistische geprägte und parteiprogrammatisch dominierte Haltung der vg Stellen und Personen ist in Entwicklerkreisen mittlerweile eines der meistdiskutierten Hauptthemen.

  • Über städtebauliche Qualität lässt sich trefflich streiten, aber zuvor wüsste ich gern, was insoweit städtebaulich heißt. Die Stadt ist bereits gebaut, d.h. die Straßenverläufe, Blockgrößen, Kreuzungen, Plätzen, topografische Strukturen liegen weitestgehend fest; selten, dass Stadtplanung über größe Fläche quasi eine neue Folie legen kann.


    Städtebauliche Qualität meint also primär Qualität der Architektur? Der zeitgenössischen Architektur wird ja weithin ihre Beliebigkeit und Austauschbarkeit vorgehalten. Die Großmeister der Branche wollen eher ihre Marken setzen, die sie überall erkennbar machen, als Rücksicht auf lokale Besonderheiten nehmen. Ich kann nicht erkennen, dass die Qualität der Architektur hier als besonders negativ auffiele, umgekehrt wäre die Frage, wo ist die städtebauliche Qualität im Vergleich dazu denn besonders herausragend?