der richter hat übrigens nur nach gesetzeslage entschieden, ob durch den bau ein unvertretbarer schaden an der natur entsteht.
Das ist mMn ein eleganter Vorwand des Gerichts um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen und mit einer weißen Weste ein sehr umstrittenes Urteil zu sprechen.
Ich stimme allerdings zu, dass der entstehende Naturschaden durch die Asphaltierung einer solchen Fläche in unserer heutigen Gesellschaft sicher nicht das entscheidente Argument dagegen sein kann, zumindest nicht wenn vernünftige und gewichtige Gründe für den Bau sprechen würden.