zu deinem punkt 2: ist für dich die verfassung von bw bindend? falls ja dann führe dir doch bitte diesen satz zu gemüt, der so in der verfassung von bw steht:
"Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen."
Das bedeutet folgendes: Die Zusatzklausel des Quorums bestimmt lediglich, ob die Mehrheitsentscheidung bereits unmittelbar durch die Volksabstimmung in Kraft tritt, oder ob dazu noch ein bestätigender Beschluss des Landtages notwendig ist.
Ich akzeptiere eine Mehrheitsentscheidung, sollten es mehr Nein-Stimmen geben dann ist die Sache für mich gegessen, sollte es mehr Ja-Stimmen geben, wie verhältst du dich dann?