U-Bahn: Verlängerung U5 bis Europaviertel / Römerhof

  • Dem muss ich entgegen halten: die Gemeinden werden für ihre Tätigkeiten zunehmend der USt-Pflicht unterworfen, und zwar immer dann, wenn sie in Wettbewerb zu Privaten treten. Alle Tätigkeiten, die nicht hoheitlich sind, unterliegen der USt. und damit dem Vorsteuerabzug:


    für die privatrechtlich erteilte Erlaubnis der Universitäten zum Aufstellen von Kaffeeautomaten in der Uni,
    für den Betrieb von Parkhäusern,
    für den Verkauf von Stadtkarten usw. durch Vermessungsämter


    Massstab ist demgemäß immer, ob die Körperschaften hoheitlich tätig werden; in diesen Fällen erheben sie Gebühren und Beiträge, z.B. für die Abgabe eines Reisepasses, die Ausstellung von Urkunden bei Geburt usw.


    In diesem Sinne ist er Bau oder die Unterhaltung von Verkehrsinfrastruktur nicht hoheitlich und folglich umsatzsteuerpflichtig, mit der Folge des Vorwegabzugs. Seit langem schon sehen wir, dass die Stadt ihre nicht hoheitlichen Aktivitäten in Tochterfirmen privaten Rechts ausgliedert. ABG-Frankfurt-Holding statt Hochbauamt und Liegenschaftsamt, BBF statt Sport- und Badeamt, Stadtwerke statt E-Werk, Wasserwerk, VGF statt städt. Straßenbahn. usw.


    Insofern ist der jüngste Schritt doch nur konsequent und richtig.

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: letzter Satz hat gefehlt

  • Steuermoral ? Darf ich das auch?

    Also, wie wäre das bei Privatpersonen:


    Als sesshafter Freiberufler brauche ich kein Auto, aber meine Frau/Sohn etc.
    Ich kaufe mir also ein neues Auto als Freiberufler und hole mir die Umsatzsteuer wieder.


    Dann überlassse ich das Auto meiner Frau/Sohn etc, die nicht Unternehmer sind für € 1 im Jahr.
    Und das Finanzamt findet, ich kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen? Würde mich sehr wundern.... zumal dann noch bei mir die Abschreibung bleibt und kein zu versteuernder Eigenanteil (ich nutze das Auto ja nicht). Klingt zu gut, um wahr zu sein.

  • Neue B-Ebene?

    Leicht off-topic, aber das beschäftigt mich schon die ganze Zeit:


    Station Güterplatz: Es sollen ja angeblich direkte Zugänge zum geplanten 90m Hotel und dem Tower 2 geschaffen werden. Das gilt doch als sicher?!


    Wenn jetzt auch noch das Skyline Plaza angebunden werden sollte (und warum auch nicht, würde definitiv Sinn machen) und evtl irgendwann in x Jahren Millenium Tower, dann könnte hier sogar vlt eine neue B-Ebene mit einigen Shops und Services a la Hauptwache enstehen, eine unterirdische Verbindung zu U Messe sollte theoretisch auch noch möglich sein (wie zB in Hamburg: U Rathaus <-> U Jungfernstieg). Ich frage mich, ob solche "Planungen" langfristig eine Rolle spielen könnten...

  • @ Kettenhof: Geht natürlich, aber die Überlassung für 1,00 €/a geht nicht. Die private Nutzung muss als geldwerter Vorteil wie Einkommen versteuert werden. Also musst du entweder ein Fahrtenbuch führen, um private von betrieblicher Nutzung zu unterscheiden, oder du musst einen bestimmten Prozentsatz des Listenpreises (1%? 2%% pro Jahr) als Einkommen versteuern.


    Aber das würde arg off topic werden.


    Nur soviel noch: das Finanzamt schaut heute weniger darauf, wer was macht, sondern was jemand macht, egal wer der jemand ist.

  • In der oben verlinkten Pressemeldung war ja die Rede von Änderungen an der Station Güterplatz, ohne dass erwähnt wurde, worin die Änderungen bestehen. Bisher waren m.E. direkte Zugänge nicht vorgesehen. Ansonsten denke ich, die Ära der unteridischen Ladenpassagen ist beendet. Aber mal abwarten...

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Ich glaube wir hatten das Thema schon einmal kurz im Wohnturm-Strang.


    Ich persönlich bin ein grosser Fan von "B-Ebenen". Nicht unbedingt des Wetterschutzes wegen, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass ja durchaus ein gewisser Nutzungsdruck besteht. Manche Nutzungsarten können da prima unter die Erde verschwinden - ein Supermarkt z.B. braucht weder Tageslicht, noch Schaufenster.
    Wenn also um die Station Güterplatz ein etwas weitläufiger verzweigtes Zugangsgeflecht mit entsprechenden Nutzungsformen entstünde, fände ich das prinzipiell eine tolle Sache.

  • Mit weitläufigen B-Ebenen haben wir in Frankfurt eigentlich nur schlechte Erfahrungen gemacht. Sowohl große Anlagen mit vielen Geschäften (Hauptwache, Hauptbahnhof) als auch kleinere mit wenigen Läden(Eschenheimer Turm: 2 Kneipen, Kiosk, Blumenladen, elektrischer Supermarkt, Dornbusch: Blumenladen) neigen zum verlottern und schon leichter Leerstand führt zum Zusammenbruch des Kundenstroms.


    Und diese vorgeschlagene Kreuzung aus Chatelet/Les Halles (wegen der Distanzen zu Messe und U-Bahn-Station Messe) und der Hauptwache direkt neben einem Einkaufszentrum müsste so ins Skyline-Plaza integriert werden, dass die Kunden keinen Wechsel der Einkaufsstäte wahrnehmen (ob das ECE gefällt?), anderenfalls haben wir Hauptbahnhof-B-Ebene 2.0 geschaffen.

  • zu #169:


    Ja, in Frankfurt hat das bisher nicht immer sehr gut geklappt. Es gibt allerdings meiner Meinung international viele Beispiele wo es gut zu funktionieren scheint (Zürich Shopville, Tokyo Station, Montreal Underground City - in Paris war ich länger nicht mehr), was mich dazu verleitet anzunehmen, dass wir es in Frankfurt bisher vielleicht einfach "falsch" gemacht haben.
    Genau so wie nach vielen Jahren endlich die Renaissance der Wohnhochhäuser eingeläutet scheint, hoffe ich auf einen ähnlichen Effekt bei den B-Ebenen.
    Gerade in Verbindung mit dem Skyline Plaza und der entsprechenden Clientele könnte es vielleicht sogar klappen (unter den von Dir genannten Vorrausstzungen)

    Einmal editiert, zuletzt von Niklas () aus folgendem Grund: Typos

  • Die jetzt vorliegende modifizierte Bau- und Finanzieurngsvorlage (s. #170) schafft Klarheit hinsichtlich der oben erörterten Fragen. Abgesehen von technischen Details war für mich dies neu:


    1. der Bund bezuschusst nur noch die förderfähigen Nettokosten. Damit war die Stadt aus finanziellen Gründen gezwungen, die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs in Anspruch zu nehmen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen;


    2. die VGF wird das Vorhaben in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchführen und wird auch Eigentümerin der gesamten Anlagen; der Vorsteuerabzug erfolgt mit Genehmigung des Finanzamts;


    3. durch den Ansatz von Nettobaukosten verbessert sich der Nutzen gegenüber den Kosten, das NKV beträgt jetzt 1,6 statt 1,42;


    4. die erwähnte Projektgesellschaft ist eine Projektbaugesellschaft, welche die Funktionen eines Projektsteuerers übernimmt und nicht die einer Infrastrukturgesellschaft;


    5. es wird erwartet, dass die Aufsichtsbehörde die Pläne im September 2015 amtlich feststellen und damit Baurecht schaffen wird;


    6. da die Bundesförderung nach GFVG 2019 ausläuft und eine Nachfolgeregelung nicht absehbar ist, tritt das Land Hessen für die nach 2019 entstehenden Kosten in die Förderung anstelle des Bundes ein; ein derartiges finanzielles Engement des Landes ist neu. Andererseits würde das Land das wohl nicht so sang- und klanglos tun, wenn nicht bereits informell davon ausgegangen würde, dass es eine Nachfolgeregelung, also auch künftig Bundesförderung geben wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Nr. 6 angefügt

  • Zu #169: Das "Verlottern" hat in diesem Land auch viel damit zu tun, dass keine oder zu wenige Mittel für den Unterhalt einmal gebauter Infrastruktur eingeplant werden. Schmierereien werden nicht bzw. nur sporadisch entfernt, Müll und übel riechende Flüssigkeiten in den Ecken "vergessen" und Zerstörungen nicht repariert. Für Politiker ist es eben eine schöne und medienwirksame Sache, Neubauten einzuweihen; mit dem Erhalt und der Pflege ist dagegen kein Blumentopf zu gewinnen...

  • ^ Tja, dem ist leider nicht mehr so, nur scheinbar merken es die Politiker nicht mehr und suchen Gründe für Politikverdrossenheit wo anders. M.E. kann man mit Eröffnungen von neuer Infrastruktur heute nicht mehr unbedingt Blumentöpfe gewinnen, aber mit einer radikalen Infrastruktur-Erhaltungs- und Aufhübschungs-Kamapgne wäre dies schon möglich. Da regt sich nämlich so ziemlich jeder drüber auf. Außer vielleicht diejenigen, die die Ecken in B-Ebenen selber als Toilette benutzen. ;)

  • Zu 173: Besser wäre es das wild urinieren, das anbetteln und die Farbschmierereien gleich ganz zu unterbinden. Vermutlich reichen die begrenzte Verkaufsfläche einer B-Ebene nicht aus genügend Security-Personal bereitzuhalten.

  • Überdachte Zugänge

    Seit dem CII-Bau ist es ja üblich die Zugänge zu überdachen. In meinen Augen ist das zum einen rausgeschmissenes Geld und zum anderen verschandelt es fast immer das Stadtbild (s. die Ungetüme am Parlamentsplatz, Ostbahnhof, Bockenheimer Warte, etc.). Die Zugänge sind ja kein Wartebereich und spätestens zwei Meter weiter wird man sowieso nass, wenn man bei Regen keinen Schirm dabei hat. Mir erschließt sich der Sinn nicht. In der Vergangenheit hat man die Zugänge auch nicht überdacht - wie auch in den meisten Städten, wenn der Eingang nicht ohnehin in ein Gebäude integriert ist (bei uns nur an der Ostendstraße). Da könnte man noch ein paar tausend Euro sparen.


    Am Güterplatz ist folgendes geplant:

    Aufgrund der offenen Entscheidungslage zur baulichen/gestalterischen Ausbildung der Überdachung der Zugangsbauwerke endet derzeit die Planung in Massivbauweise mit einem 30cm breiten umlaufenden Sockel 60cm über Gelände. Es ist vorgesehen, auf diesen Sockel eine weitere Konstruktion aufzusetzen, sodass Fahrtreppe und Treppe überdacht sind. Art und Umfang dieser Planung sind gegenwärtig offen.


    Quelle: M87/2015

  • Vermutlich reduziert das Dach den Aufwand für Entwässerung und Wartung der Rolltreppen. Mit Kundenfreundlichkeit hat es sicher nichts zu tun. ;)

  • Also ich finde gerade die Überdachung der Zugänge gut. Es muss vielleicht nicht überall sein. Aber zum einen sind die Zugänge so besser erkennbar; wenn man langsam die Rolltreppe rausfährt, ist im Regen ein Dach nicht schlecht und nicht zuletzt, sehen die Zugänge meines Erachtens dann auch viel besser aus, zB die Einhausung vor der neuen Oper am Willy-Brandt-Platz.

  • In unseren Breitengraden spielt auch der Winter eine große Rolle. Man denke dabei v.a. an Eis- und Schneeglätte (vor allem ursprünglich gepresster Schnee, der sich später zu Eis verwandelt hat). So eine Überdachung hilft ungemein die Treppen bzw. Nutzer vor derlei Gefahren zu bewahren. In diesem Zusammenhang sollte dann auch die Räum- und Streupflicht erwähnt werden, der der verantwortliche Betreiber unterliegt. Hierzu gibt es komplizierte Vorschriften, die insbesondere auch Zeitregelungen beinhalten. Überdachungen helfen hier natürlich den Aufwand zu reduzieren und vor allem die zu tätigenden Maßnahmen (räumen und streuen) zeitlich zu entzerren.

  • Das Ausmaß der Arbeiten wird aus dieser Perspektive deutlicher (auch wenn die Bildqualität nicht zufriedenstellend ist).



    Bild: ec8or, Bearbeitung: Xalinai


    Xalinai: danke fürs Verbessern der Sicht ;)

    4 Mal editiert, zuletzt von ec8or () aus folgendem Grund: Bildbearbeitung durch Xalinai

  • ^da ist doch alles drin. Bilder sind wie kleine Kinder, wenn man sie kitzelt, dann lachen sie:

    Bild: Original von ec8or, Bearbeitung von mir