Streit um das Metropol

  • Die Verwaltung hat sich - nach Intervetion der OB - eine neue Beschlussvorlage ausgedacht, über die der Rat am 30. August abstimmen soll. Demnach sollen Verhandlungen mit den Eigentümern mit dem Ziel einer Umnutzung des Metropols geführt werden. Wenn das so durchkäme, würde das Metropol als Denkmal und Kulturstätte unwiederbringlich vernichtet.


    http://www.general-anzeiger-bo…mid=10490&detailid=319488

  • Das von der Filmstiftung NRW in Auftrag gegebene Gutachten liegt nun vor. Danach wäre das Metropol wirtschaftlich zu betreiben, wenn sein gesamtes Potential ausgenutzt und es einer fähigen Leitung anvertraut würde. Eine Jahresmiete von zirka 150 000 Euro sei marktüblich, nicht aber die von den Eigentümern geforderten 240 000 Euro. Die Studie rechnet mit bis zu 170 000 Besuchern jährlich. Bonn habe schon vor der Schließung des Metropols verhältnismäßig wenig Kinoplätze gehabt (eine Aussage, die mich ehrlich gesagt etwas wundert).
    http://www.rundschau-online.de…tikel/1179846652000.shtml

  • Streit um das Metropol

    Hallo,
    vor längerer Zeit las ich im Bonner Zentralorgan (General-Anzeiger), dass ein gewisser Herr Bernhard Paul sich für das Objekt interessiert, um dort ein Variete-Theater oder ähnliches einzurichten. Auf dem Gebiet der Unterhaltung ist er ein Vollprofi, schliesslich tourt er seit vielen Jahren als Direktor des Zirkus Roncalli durch die Welt.
    Ich finde seinen Plan zumindest interessant und diskussionswürdig.
    Weiss jemand von Euch, was aus dem Plan geworden ist? Steht sein Angebot noch, oder hat ihm der Eigentümer einen Korb gegeben?
    Gruss
    Rhinefire

  • Nach Vorlage des Gutachtens ist wird die Luft für die Investoren nun zunehmend dünner, da die beiden potentiellen Argumentationslinien ins Leere zu laufen drohen.


    Hinsichtlich der zunächst angezweifelten Denkmaleigenschaft des Art-Déco-Palastes scheinen wenig Zweifel zu bestehen, da die im Zuge des ersten Umbaus zerstörten Teile des Bauwerkes, die aus dem 50er Jahren des 20. Jahrhundertes stammten, zugunsten der wiederaufgefundenen Originalform aus dem Jahr 1928 aufgegeben wurden - der Denkmalwert hat sich somit eher erhöht.


    Nun ist einem Eigentümer eines Denkmals in denjenigen Ausnahmefällen ein Dispens von der Erhaltungslast zu erteilen, wenn es ihm nicht möglich ist, das Denkmal unter den heutigen Bedingungen wirtschaftlich zu betreiben. Darauf scheint der Investor zu setzen, nachdem sein Antrag bei dem Verwaltungsgericht Köln auf Löschung des Metropol aus der Denkmalliste zum Scheitern verurteilt ist.
    Hier genau setzt das Gutachten der Filmstiftung NRW an - selbst bei einer Erhöhung des Mietzinses um 70 % lässt sich das Kino durch einen geeigneten Veranstaltungsmix durch einen qualifizierten Pächter nach spätestens drei Jahren wirtschaftlich betreiben (Bernhard Paul steht bereit).
    Dass Herr Töpfer, der Inhaber des Metropol, das Haus über dem damals errechneten Denkmalwert ersteigert hat (3,1 Mio. statt 1,9 Mio) und dann sämtlichen Mietern kündigte (und somit seine Verluste steigerte), ist seiner betriebswirtschaftlichen Fehlkalkulation zuzuschreiben, nicht aber der mangelnden Wirtschaftlichkeit des Hauses.


    Bleibt eigentlich nur die Haltung der Verwaltungsspitze, die den Investoren durch mittlere Umbauten entgegenkommen will, um die Denkmaleigenschaft weitestmöglich zu wahren und gleichzeitig eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu ermöglichen.
    Auch hierfür stehen die Chancen jetzt schlecht, da sich fraglos bei entsprechender Genehmigung ein Kläger gegen den positiven Bescheid der Behörde finden wird.


    Fazit: Nach meinem Dafürhalten wird das Metropol spätestens zur Eröffnung des World Conference Center Bonn wieder seine Pforten öffnen, mit einem über das reine Kino hinausgehenden Programm, unter professioneller Leitung. Vielleicht sind die vergangenen, bitteren Jahre für das Haus notwendig gewesen, um das Potential dieses Juwels im Herzen der Innenstadt zu erkennen - ab dann kann es an die legendären Zeiten anknüpfen und auch für Gäste, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, niveauvolle Unterhaltung bieten.
    Dass in diesem Fall möglicherweise ein Investor vergrault wird, lässt sich nicht mehr verhindern, und ist wohl auf das Verhalten der Verwaltung vor der Zwangsversteigerung zurückzuführen, als man dem potentiellen Erwerber Zugeständnisse versprach - wie sonst hätte er so hoch steigern und dem Liebhaber des Objektes, Herrn Asbeck, dieses vor der Nase wegschnappen können?
    Einzelhandel muss in die Innenstadt - die Flächen am Bahnhof, die Münstergalerie, der Suttnerplatz... warten auf Kapital.

  • Rhinefire,
    die Verhandlungen mit Paul wurden abgebrochen. Mehr dazu im Beitrag #39.


    formschön,
    ich stimme Dir in allen Punkten zu.

  • ^
    Aus dem Kommentar "Gute Lösung" (:rolleyes::(

    Natürlich wäre eine weitere Nutzung als Kino oder gar als Theater wünschenswert gewesen. Doch niemand - einschließlich Filmstiftung NRW - konnte seriös nachweisen, dass ein derartiges Konzept wirtschaftlich umsetzbar ist.

    http://www.general-anzeiger-bo…mid=10490&detailid=334842


    Worauf stützt Leyendecker diese seine Aussage? Gab es im General-Anzeiger bereits einen Artikel, in dem die Unbrauchbarkeit des Gutachtens nachgewiesen wurde? Oder wird hier einfach drauflos etwas behauptet?

  • Nach diesen Beiträgen kann man den General-Anzeiger nicht mehr ernst nehmen. Liest sich wie bestellt. Zumindest scheint Herr Leyendecker von einigen Leuten massiv gebrieft worden zu sein.
    Als nächstes werden wir vermutlich Stellungnahmen von den üblichen Geschäftsleute-Lobbyisten lesen, die die Politik drängen, endlich der Umwandlung zuzustimmen. "Brauchen mehr 'hochwertige' Geschäftsflächen, Filialisierungsgrad muß zur Attraktivität der Innenstadt erhöht werden, Investoren dürfen nicht abgeschreckt werdend, usw. " Die sozialdemokratischen Sprachrohre der OB werden über den G.A. verkünden, dass nun endlich eine Lösung gefunden worden sei, die ungute Situation "im Sinne aller" zu beenden. Mit diesen Ramschläden könne schließlich doch niemand zufrieden sei. Und der General-Anzeiger wird natürlich kein Wort darüber verlieren, dass die Stadt ohne Not Verkaufsflächen im Foyer des Metropol genehmigt hat.
    Die häßliche Werbetafel über dem Metropol-Eingang des derzeitigen Billig-Ladens ist übrigens nach Landesbauordnung ebenfalls genehmigungspflichtig. Wurde eine Genehmigung dafür erteilt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum kümmert sich die Stadt nicht darum? Fragen, die der G.A. sicherlich nicht stellen wird.

  • Ich finde das alles gut: Die Entscheidung, den Artikel, den Kommentar. Auch was Oliver Wittke, sagt trifft - wie ich finde - den Nagel auf den Kopf...


    Dass es nicht möglich sei, den Denkmalsschutz im Rahmen einer Einzelhandelsnutzung zu wahren, erschien mir seit jeher unplausibel. Vielmehr drängte sich der Eindruck auf, dass unter dem Deckmantel des Denkmalschutzes allgemeine Kulturpolitik betrieben werden sollte.


    Wenn mehrere Nutzungen möglich sind, muss der Eigentümer sich eben entscheiden, was er vorzieht - das hat er hier getan. Was sinnvoll und/oder wirtschaftlich ist, muss er sich schon selbst überlegen. Meinetwegen könnte er auch sein Bett in den Kinosaal stellen und Pyjamapartys feiern - it's a free country.

  • Das ist natürlich eine sehr ideologische Sichtweise. Darüber dürfen aber die Fakten nicht vergessen werden:


    1. der Eigentümer Herr Töpfer hat trotzt der Kenntnis um die Einschränkungen, die ein Baudenkmal mit sich bringt weit über dem Richtwert ersteigert und dabei mindestens zwei Mitbieter überboten, die ebenfalls bereit waren um die 3 Millionen (immer noch viel über dem Gutachterwert) zu zahlen, aber die Kulturnutzung erhalten wollten.


    2. Höhere Rentabilität ist rechtlich kein Grund, den Denkmalschutz auszuhebeln.


    3. Entgegen der pauschalen, zusammenhanglosen Aussage im G.A., hat das Gutachten der Filmstiftung sehr wohl nachgewiesen, dass das Metropol als Kultureinrichtung rentabel betrieben werden kann.


    Nein, nein und hier werde ich auch mal ideologisch, es geht schlicht um Immobilienspekulation. Herr Töpfer will möglichst einfach und viel Rendite erzielen.


    Ein gutes Beispiel dafür, weshalb Kultur zu Recht aus schutzwürdiges Gut eine Gesellschaft angesehen wird.

  • Enzo Molinari,


    wir hatten zu der Frage, wie weit der Umbau eines Denkmals gehen darf, hier in diesem Strange bereits anfangs dieses Jahres eine Diskussion, die durch Datenverlust leider dahin ist.


    Wir sind darüber übereingekommen, daß die Nutzung eines Denkmals de iure niemals festgelegt werden kann. Nun kann es aber sein, daß die zu erhaltene Substanz de facto zur weitgehenden Einschränkung der Nutzung führt. Das ist mal in geringerem, in unserem Falle offensichtlich in größerem Maße der Fall.


    Zumindest sah es in der Vergangenheit danach aus, denn dem Eigentümer wäre der Umbau für seine bevorzugte Einzelhandelsnutzung nur unter Veränderung und Entfernung von Bauteilen möglich gewesen, die im Denkmaleintrag des Metropols eindeutig als zu schützen aufgeführt sind.


    Das Problem war also nicht, daß dem Eigentümer eine gewisse Nutzung verboten werden soll, sondern daß er bei durchgesetztem Denkmalschutz selbst keine Umsetzungsmöglichkeit seiner Wunschnutzung sieht. Den Denkmalschutz nun an diesen Wunsch anzupassen - wie jetzt von der Verwaltung ganz offenkundig verlangt -, ist jedoch genauso unzulässig wie ein Diktat über die Nutzung eines Denkmals.


    Unverständlicherweise hast Du mit der erstgenannten Beugung des Rechts kein Problem, mit letztgenannter dagegen schon. Bisher habe ich von Dir in diesem Forum immer kompetente Beiträge gelesen, und wohl aus diesem Grunde bin ich über diese Deine Inkonsequenz ein wenig enttäuscht.


    Nun könntest Du einwenden, der Denkmaleintrag sei überzogen, fehlinterpretiert oder was weiß ich was. Für diesen - immerhin denkbaren - Fall müssen wir die neue Planung betrachten. Weil der Generalanzeiger sich nur mit dem beschäftigt, was erhalten bleiben wird, einzig die Rolltreppen gesteht er ein, wollen wir diejenigen zu Wort kommen lassen, die nur das Schlechte sehen, in der Hoffnung, ein vollständigeres Bild zu erhalten:

    So soll beispielsweise der Einbau von drei Rolltreppen im Großen Saal, die Zerstörung der Aufgänge im Außenbereich, die Neugestaltung des Eingangsbereichs, das Versetzen des Kassenhäuschens innerhalb des Gebäudes und die Zerstörung der charakteristischen Wandelgänge vor den Türen zum Großen Saal im Einklang mit dem Erhalt des Denkmals stehen.

    (aus der Pressemitteilung der Bürgeriniatitive, http://rettet-das-metropol.de/)


    Ich wenigstens komme zu dem Schluß, daß offensichtlich doch das Denkmal der Nutzung angepaßt wird, nicht umgekehrt. Das Interieur bleibt durch Abrisse und Translozierung des Kassenhäuschens eben nicht in seinem Zusammenhang ablesbar, sondern es wird als Sammlung von funktionslosen Versatzstücken wie in einem Kuriositätenkabinett den faden Kompromiß dokumentieren.


    Hier scheint eine Vorstellung vom Denkmalschutz vorzuliegen, wie sie im 19. Jahrhundert üblich war, und wie sie zu solchen Ergebnissen geführt hat wie dem versetzten, aus mehreren Teilen der Befestigung zusammengesetzten pseudohistorischen Sterntor. Auch dieses stellt sich in der Anordnung seiner Durchfahrt parallel zur Straßenflucht als funktionslose, ihrem städtischen Kontext entrissene Kuriosität dar, als Denkmal eines falsch verstandenen Denkmalschutzes, so lächerlich, daß ein gänzlicher Abriß entehrender nicht hätte sein können, dafür zusammen mit dem Metropol bald auch als Denkmal für die Kontinuität schlechten Geschmacks

  • ZET-101:
    Wir sind darüber übereingekommen, daß die Nutzung eines Denkmals de iure niemals festgelegt werden kann. Nun kann es aber sein, daß die zu erhaltene Substanz de facto zur weitgehenden Einschränkung der Nutzung führt.


    Von einem Übereinkommen kann keine Rede sein - ich halte diese Einschätzung unverändert für sehr angreifbar: Wenn der Denkmalschutz die Nutzbarkeit eines Gebäudes so stark einschränkt, so deutet dies vielmehr auf eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum hin. Eine solche Denkmalschutzvorgabe kann n.m.E. nur die krasse Ausnahme sein - man bewegt sich im Grenzbereich zur Enteignung!


    Auf welche - wie Du es ausdrückst - "Beugung des Rechts" Du Bezug nimmst sehe ich leider nicht. Ich sehe da überhaupt keine Rechtsbeugung (weder zwei noch eine), sondern vielmehr eine (schwierige) Abwägung zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und den Interessen des Eigentümers - ein völlig normaler Vorgang, der tausendfach stattfindet. Der Denkmalschutz wird nicht "gebeugt" ( ZET-101) oder "ausgehebelt" ( Fasso), sondern er fließt als ein Ziel von mehreren in eine umfassende Abwägung ein.


    Ich kannte das Kino und halte es unverändert für möglich es als Ladengeschäft zu nutzen, ohne es als Denkmal zu entwerten. Ob die konkret genehmigten Veränderungen dennoch zu weit gehen, vermag ich nicht zu bewerten (die Internetseite http://rettet-das-metropol.de/ halte ich übrigens für unerträglich tendenziös). Ich bin jedoch nach wie vor der Auffassung, dass am Ende der o.g. Abwägung nur eine Entscheidung über das wie nicht aber über das ob der Einzelhandelsnutzung stehen konnte. Um das noch einmal zu betonen: Wir reden hier von Privateigentum und nicht von einer öffentlichen Einrichtung. Die Renditeabsichten sind wohl vorhanden, aber auch legitim, Fasso - nicht der Gewinn ist geschützt, aber die Gewerbefreiheit.


    Weshalb die Debatte so emotionsgeladen geführt wird (innerhalb und außerhalb des DAF), ist mir noch immer unverständlich. Etwas mehr sachliche Kühle würde auch Euren Beiträgen gut tun, Fasso und ZET-101.
    Nachtrag:
    Das gilt gerade für Dich Fasso, der Vorwurf der Ideologie ist schon recht flach, unsachlich und schwer haltbar. Niemand stellt die Kultur als schützenswertes Gut in Frage.
    2. Nachtrag: Nicht so pessimistisch - das muss nicht unbedingt schlecht werden. Mir sind konkrete Beispiele bekannt, bei denen die Umnutzung trotz Umbau zu einem sehr guten Ergebnis geführt hat (das Ständehaus in Ddf bspw. - einst preußischer Provinziallandtag, dann Landtag NRW, heute Museum). Der Teufel steckt im Detail.

  • @Molinari:


    Ohne hier ins Detail zu gehen, aber Du wirst doch zugeben, dass K21 (das ist doch das ehemalige Ständehaus?) mit Ives Kleins "Bleu" und dem wunderbar schwingenden Pendel, eingebettet in eine elegante Parkanlage (vielleicht DAS schönste deutsche Museum für moderne Kunst), nicht mit einem umgebauten Metropol in Konkurrenz treten darf. Dieses bezieht seinen Reiz gerade aus der authentischen Nutzung, der sich beim Ständehaus durch die Zeitläufe der Geschichte erledigt hat...;)
    Nun kann ein Umbau durchaus gelingen, keine Frage, aber Rolltreppen durch den Großen Saal verlangen mir schon einiges an Vorstellungsvermögen ab, soll danach noch ästhetischer Genuss übrig bleiben.


    Hingestellt, alle diese Dinge würden zur Zufriedenheit vieler bewerkstelligt, stellt sich eine Frage: Warum gelingt es den Eigentümern nicht, wenigstens einen eleganten Mieter zu finden? Meines Wissens hat die Stadt Bonn je nach Berechnung eine Kaufkraftkennziffer zwischen 114 und 119, also deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 100. (Zum Vergleich: München ca. 140, Bergisch Gladbach 130, Düsseldorf 122-125, Berlin 90 (!). Auch wenn das nicht so spaktakulär anmutet wie die Zahlen in Südbayern (2007 ein Anstieg der Kaufkraft um sage und schreibe 7,1 %!http://www.acxiom.de/quick_lin…Kaufkraft2007/index.html), so sollte sich doch das ein oder andere Handelsunternehmen für den Standort interessieren, zumal der Zuzug vermögender Klientel erst am Anfang stehen dürfte.


    Ungeachtet dessen wird das Verfahren in die verwaltungsrechtliche Geschichte eingehen. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, und ich bin sehr gespannt, wie die Verwaltung den Bescheid beurechtlich begründen wird.


    Wie es sich mit einer eventuellen Anfechtungsklage Dritter gegen diesen verhält, wird sich noch zeigen. Hat die Öffentlichkeit ein subjektives öffentliches Recht, welches durch den Umbau uU verletzt würde?

  • ^^Denkmalschutz drittschützend? Ich weiß nicht Herr Kollege ;) ... und die Popularklage ist ja weiterhin eine bayerische Besonderheit...


    Nach meiner Beobachtung hat man sich viel zu lange auf die (kaum haltbare) Totalablehnung versteift und dabei die Chance vertan, auf die eigentlich sehr bedeutsame Gestaltung en detail Einfluss zu nehmen. Das politsche Gezerre hat der Sache nicht gut getan - sicher auch zum Nachteil der planerischen Qualität.


    Was den Mieter betrifft, so ist es angesichts der noch immer nicht bereinigten rechtlichen Querelen nicht verwunderlich, dass sich diese noch zurückhalten. Davon abgesehen mache ich mir kaum Sorgen - Bonn hat dort eine sehr attraktive Einkaufsgegend, der vor allem diese grausige Hektik Kölns und Düsseldorfs fehlt.


    PS: M: 134 D: 123 - laut Aengevelt


    Nachtrag: Der Punkt ist, dass die erheblichen Veränderungen (eine grünliche Glaskuppel!) am Ständehaus (es heißt noch immer so; man spricht vom "K21 im Ständehaus") sogar zu einer Aufwertung des Denkmals geführt haben. Am Reichstag gilt ähnliches.
    2. Nachtrag: Die interessante Frage ist daher für mich: "Gehen Rolltreppen?" und nicht "geht Einzelhandel?"

  • ^:
    In diesem Falle wäre ich sogar durchaus Freund der Popularklage, obwohl mir sonst die strengen Abgrenzungskriterien für eine Klagebefugnis sehr recht sind - die Gerichte wären sonst in unserem rechtsschutzversicherten Lande völlig überfordert...
    Dass Denkmalschutz keine drittschützende Norm enthält, ist klar, aber gibt es keine andere Vorschrift, die sich derart auslegen lässt?


    Die Zahlen von Aengevelt kontrastieren ein wenig mit den Zahlen von acxiom, nach denen NRW in diesem Jahr einen dramatischen Einbruch bei der Kaufkraft erlitten hätte - während deutschlandweit ein Anstieg zu beobachten ist (in Bayern um besagte sagenhafte 7,1 Prozent), soll es in NRW sogar um 1,9 Prozent abwärts gegangen sein, mit der Folge, dass Düsseldorf seinen zweiten Rang hinter München (letztes Jahr nach diesen Zahlen M 137 - D 123) verloren hätte und jetzt hinter M 144 (!), Frankfurt 118 auf Platz drei läge mit 117.
    Das kann ich mir ehrlich gesagt nur bedingt vorstellen. Bayern geht wirtschaftlich gerade in der Tat sehr mächtig ab, aber gerade das vielbeschworene "neue NRW" ist ja nun auch nicht untätig. Dann man nun nicht gleich den Rückstand wettmachen kann, scheint einleuchtend, aber es kommt mir nicht so vor, als würde insbesondere die Rheinschiene sich in Depression verkriechen...Egal, ob Düsseldorf, Köln, oder Bonn, überall drehen sich zahlreiche Kräne, das kann doch nicht alles fauler Zauber sein, oder?


    Zurück zum Thema: Dreh-und Angelpunkt bleibt die Frage des Denkmalschutzes, so leid es mir tut. Das Denkmalschutzgesetz billigt der Verwaltung eine Ermessensentscheidung zu, diese muss sich aber natürlich innerhalb der vom Recht gesetzten Grenzen halten.
    Wenn die Fachverwaltung zuvor einhellig gegen den Umbau war und jetzt, nach Intervention der OB, dafür, stellt sich die Frage, ob man nicht einfach die Interpretation der Normen passend gemacht hat.
    Das VG zu Köln würde in der Begründetheit der Klage diese möglichen Ermessensfehler der Verwaltung sicher eingehend untersuchen, nur: Wer wäre klagebefugt?
    Wenn es kein drittschützendes subjektives öffentliches Recht gibt, wird der Umbau wohl durchgehen; in diesem Falle ist in der Tat auf einer wenigstens adäquate Handelsnutzung zu bestehen - was natürlich auch nicht geht, der Eigentümer ist schließlich ein freier Mann.


    Die Frage stellt sich deshalb, weil bei einer Einigung mit der Verwaltung sonst jedes Denkmal, gerade wenn es über dem eigentlichen Wert ersteigert oder erworben würde, entsprechend den Maximen des Eigentümers "gestaltet" werden könnte. Gibt es im nordrhein-westfälischen Kommunalrecht eine Art Eingabemöglichkeit an die Obere Denkmalbehörde, welche die Entscheidung der Unteren Denkmalbehörde überprüft?

  • =421&tx_ttnews[backPid]=8&cHash=c4460ce199"]Doping im Bonner Stadthaus (Satire auf rheinraum-online.de)



    @ Enzo


    es gibt solche Beispiele auch in Bonn: die alte Zementfabrik in Oberkassel. Nur lässt sich dies nicht mit dem Metropol vergleichen. Denn die ursprüngliche Nutzungsform des Gebäudes ist nicht durch den Wandel der Zeit obsolet geworden. Als Kino und Theater hat das Metropol eine Zukunft, weil es sich als solches wirtschaftlich betreiben lässt, gutachterlich bestätigt im Auftrag der Stadt Bonn. Und dass der Denkmalwert eines Gebäudes dann am besten nachhaltig erhalten werden kann, wenn es in seinem ursprünglichen Sinne genutzt wird, kann als Tatsache gelten.


    Zudem liegt der Wert des Metropol-Theaters nicht in seiner äußeren Struktur, sondern im Innern: Foyer, großer Saal mit Empore, Treppen, Kuppel, Ausschmückung usw. schaffen einen Raum, den es nicht nur in Bonn kein zweites Mal gibt - und der in den 80ern u.a. auch mit Steuergeldern in der jetzigen Form (wieder)hergestellt wurde.


    Insofern ist es legitim, wenn sich Teile der Öffentlichkeit dagegen wenden, dass all dies nun einem Immobilienspekulanten geopfert werden soll - auf Anweisung einer Oberbürgermeisterin, die aufgrund eigener Verfehlungen und des Dilettantismus ihrer Verwaltung darum fürchtet, der Stadt bei Investoren das Stigma der Investorenfeindlichkeit einzuhandeln.


    Ganz unbesehen von dem ganzen Hickhack um das Metropol, so wie es aussieht steht nahezu fest, dass die Thalia-Buchhandelskette vom Hof an den Markt umziehen würde, wenn es denn zur Zerstörung des Metropol-Theaters käme. Welch ein Fortschritt für die Innenstadt!

  • Enzo Molinari,


    >Von einem Übereinkommen kann keine Rede sein - ich halte diese
    >Einschätzung unverändert für sehr angreifbar [...].


    Ich hoffe, dieses Mißverständnis löst sich in Wohlgefallen auf, wenn Du noch einmal liest, was ich tatsächlich geschrieben habe:
    "Wir sind darüber übereingekommen, daß die Nutzung eines Denkmals de iure niemals festgelegt werden kann."
    Ich für meinen Teil habe das nie anders gesehen. Und warum solltest Du dem nicht zustimmen? :confused:


    >Eine solche Denkmalschutzvorgabe kann n.m.E. nur die krasse
    >Ausnahme sein - man bewegt sich im Grenzbereich zur Enteignung!


    Eine Ausnahme ist es in der Tat. Mir zumindest ist in Bonn kein zweites Objekt bekannt, dessen Wert als Denkmal sich laut Eintrag in die Denkmalliste in solch einem Maße aus dem Innenraum rechtfertigt.


    >Auf welche - wie Du es ausdrückst - "Beugung des Rechts" Du Bezug nimmst
    >sehe ich leider nicht. [...]


    Was soll´s? Das kann man ja durch Nachfrage klären. Ich habe mich in der Tat unklar ausgedrückt. Irritierender ist da eher, daß Du meine Aussage als unwahr darstellst, obwohl Du einräumst, sie nicht verstanden zu haben:


    >Der Denkmalschutz wird nicht "gebeugt" ( ZET-101) [...].


    Zur Klarstellung: Die erste mögliche Beugung, auf die Du selbst aufmerksam gemacht hast (!), ist der Versuch, über den Denkmalschutz eine Nutzung zu diktieren. Daß Du das nicht so siehst, kann nur ein Mißverständnis sein.
    Die zweite mögliche Beugung ist die unzulässige Anpassung des Denkmals an eine bestimmte Nutzung. Dies für das Metropol bereits jetzt auszuschließen, wäre bei der bekannten Vorgeschichte - und ohne den veränderten Antrag überhaupt gesehen zu haben - töricht.
    Mir drängte sich der Eindruck auf, daß Du Dir mehr Sorgen um den ersten Fall machst als um den zweiten. Nicht mehr, nicht weniger. ;)



    >Etwas mehr sachliche >Kühle würde auch Euren Beiträgen gut tun, Fasso
    >und ZET-101.


    Ich weiß nicht, was Du mir vorwirfst.


    Eine andere Frage:
    Hältst Du einen Wert von 1,8 Mio für das Metropol nicht auch so wie ich für sehr niedrig angesetzt?


    >2. Nachtrag: Die interessante Frage ist daher für mich: "Gehen Rolltreppen?"
    >und nicht "geht Einzelhandel?"


    Vielleicht ist das bei Licht besehen für den Investor ein und dieselbe Frage.

  • rec: Natürlich ist es legitim, wenn Bürger ihre Wünsche und Anregungen zum Ausdruck bringen. Die Fragen nach dem rechtlich Möglichen und nach dem gestalterisch Wünschenswerten sind allerdings zweierlei. Warum sich der Investor aber als "Immobilienspekulant" beschimpfen lassen muss, leuchtet mir nicht ein - er ist halt Geschäftsmann. Er kauft das Haus, weil er glaubt, dass es sich gut vermarkten lässt - und?


    ZET-101: Oh, da habe ich Dich tatsächlich falsch verstanden. Was die Wirkung ins Faktische betrifft habe ich aber meinen oben genannten Einwand.


    Mit dem Begriff der Rechtsbeugung musst Du sehr vorsichtig sein - es ist ein Verbrechen, § 339 StGB. Daher auch mein Aufruf zur sachlichen Kühle.


    Nach meiner Einschätzung ist der Einzelhandel nicht zu untersagen - es gibt ja aktuell schon dieses lächerliche Geschäft im Gebäude. Wer das Kino unbedingt retten wollte, hätte halt zuschlagen müssen, als es zum Verkauf stand. Man beachte den irrealis.
    @ZET: 1,8 Mio, auch 3 Mio erscheinen mir nicht übermäßig teuer.


    Weg vom Recht hin zur Architektur: Das mit den Rolltreppen macht mir auch Sorge...

  • Enzo Molinari,


    [...] Warum sich der Investor aber als "Immobilienspekulant" beschimpfen lassen muss, leuchtet mir nicht ein - er ist halt Geschäftsmann. Er kauft das Haus, weil er glaubt, dass es sich gut vermarkten lässt - und?
    Gewöhnliche Geschäftsleute geben für Immoblien, deren Verkehrswert mit 1,8 Millionen Euro angesetzt wird, nicht über 3 Millionen aus. Der extrem niedrige Wert und seine Ursache, nämlich der weitreichende Denkmalschutz, werden auch den Käufern aufgefallen sein. Wenn sie dennoch so hoch einsteigen, dann spekulieren sie auf etwas, im vorliegenden Fall u. U. auf die Stadtverwaltung. Insofern ist die Bezeichnung "Immobilienspekulant" sachlich zutreffend und keine Beleidigung.


    ZET-101: Oh, da habe ich Dich tatsächlich falsch verstanden. Was die Wirkung ins Faktische betrifft habe ich aber meinen oben genannten Einwand.
    Wenn nun Deine Einschätzung, daß der Denkmalschutz zu weit ausgelegt wird, stimmt
    - und das möchte ich nicht einfach gänzlich ausschließen -, frage ich mich, warum die Forderung der Vewaltung, die Sitzreihen im Metropol wieder einzubauen, richterlich bestätigt wurde. So klar scheint es also nicht zu sein mit dem Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund wird es noch unverständlicher, daß die Eigentümer so viel in ein Projekt mit ungewissem Ausgang investiert haben. Zumindest, wenn es sich um "gewöhnliche Geschäftsleute" handelt, die ihre Kalkulation nicht auf Hinterzimmerabkommen gründen.


    Mit dem Begriff der Rechtsbeugung musst Du sehr vorsichtig sein - es ist ein Verbrechen, § 339 StGB. Daher auch mein Aufruf zur sachlichen Kühle.
    Ich bin mir der Tragweite dieses Begriffes bewußt.
    Der Kurs der Denkmalschutzbehörde - die innerhalb der Verwaltung auf dem maßgeblichen Gebiet doch die größte Fachkompetenz besitzen sollte -, wurde auf Drängen der Verwaltungsspitze auf ein bestimmtes Ergebnis eingefahren.
    Ich habe keiner konkreten Person Rechtsbeugung vorgeworfen. Zu prüfen, ob eine solche vorliegt, kann bei diesem Vorgehen und dieser Vorgeschichte jedoch nötig sein, gerade weil es ein Verbrechen ist.
    Nicht umsonst kommentierst Du den ganzen Ablauf weiter oben ebenfalls kritisch:

    Ich sage: Stümperei mit einem satten Geschmäckle.



    Nach meiner Einschätzung ist der Einzelhandel nicht zu untersagen - es gibt ja aktuell schon dieses lächerliche Geschäft im Gebäude.
    Beachte: Das "Geschäft" befindet sich im Foyer, erstreckt sich nicht auf den Saal und kommt im ohne Umbauten aus. Dies ist der entscheidende Unterschied zur geplanten Nutzung als umgebautes Kaufhaus.
    Wie Du selbst schreibst: Der Denkmalschutz schreibt keine Nutzungen vor, sondern er regelt den Umgang mit der Substanz. Von einer "umbaufreien" Einzelhandelsnutzung auf die Rechtmäßigkeit einer "umbauintensiven" Geschäftsnutzung zu schließen, widerspricht Deiner eigenen Argumentation.


    Wer das Kino unbedingt retten wollte, hätte halt zuschlagen müssen, als es zum Verkauf stand. Man beachte den irrealis.
    Dieser Folgerung ist nur zuzustimmen, wenn das Höchstgebot nicht aufgrund unzulässiger Absprachen zustande gekommen ist.


    Weg vom Recht hin zur Architektur: Das mit den Rolltreppen macht mir auch Sorge...
    Doch wer mietet ein Kaufhaus ohne Rolltreppen? Daher mein Einwand auf diese Deine Frage:



    >2. Nachtrag: Die interessante Frage ist daher für mich: "Gehen Rolltreppen?"
    >und nicht "geht Einzelhandel?"


    Vielleicht ist das bei Licht besehen für den Investor ein und dieselbe Frage.




    rec,
    Thalia möchte Bouvier in der Fürstenstraße wohl weiterhin betreiben. So stand es zumindest in der Rundschau. Ob dies eine langfristige Perspektive ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.