Baubeginn Braunkohlestaub-Kraftwerk in Griesheim
Gewissermaßen der Vollständigkeit halber: das hier erwähnte Braunkohlenstaub-Kraftwerk im Industriepark Griesheim darf gebaut werden. Die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns berechtigt zur Durchführung der Tiefbauarbeiten mit Gründung, Errichtung der kompletten Fundamente, der Entstaubungsanlage, des Braunkohlestaubsilo, des Schornsteins und der Stahlleichtbauhalle.
Die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG wurde am 26. Oktober 2015 erteilt. Der Bescheid ist im Folgenden unter dem Dokumentennamen „ Zulassung vorzeitiger Baubeginn GETEC Griesheim“ einsehbar.
Das Ding steht am unmittelbar Westhang der Griesheimer Alpen, Lageplan siehe Kapitel 18 der Genehmigungsunterlagen, S. 6, Ansichten S. 144